Sonderform: Bodenwertermittlung / Bewertung unbebauter Grundstücke
Wie entsteht ein Bodenrichtwert?
Ein Bodenrichtwert entsteht, indem der durchschnittliche Marktwert von Grundstücken in einer bestimmten Region ermittelt wird. Hierfür werden Daten über Verkaufspreise gesammelt und ausgewertet, um einen repräsentativen Wert zu ermitteln. Dieser wird dann als Bodenrichtwert bezeichnet und dient als Referenzwert für den Marktwert von Grundstücken in der Region. Der Bodenrichtwert wird normalerweise von Gutachtern erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Was sind Merkmale eines Bodenrichtwertgrundstücks?
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Allgemeines Wohngebiet (WA)
baureifes Land
erschließungsbeitragsfrei
Grundstücksfläche 400 m2
wertrelevante Geschossfläche 0,9 Stichtag des Bodenrichtwerts
31.12.2017 Bodenrichtwert: 850 EUR/m2
Art und Maß der baulichen Nutzung
Grundstücksgröße
Entwicklungszustand
beitragsrechtliche Situation
Quellen für Bodenrichtwerte
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Bodenrichtwerte werden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und vom zuständigen Gutachterausschuss mindestens alle 2 Jahre bezogen auf den Stichtag 1. Januar des Jahres (früher 31. Dezember des Vorjahres) beschlossen
Bodenrichtwerte können beim zuständigen Gutachterausschuss erfragt werden
meistens werden sie vom Gutachterausschuss im Internet veröffentlicht
noch nicht flächendeckend verfügbar: BORIS = BOdenRichtwert-InformationsSystem = Auskunftssysteme der oberen Gutachterausschüsse
Beispiel Bodenrichtwerte in Baden-Württembergwww.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Bodenwert?
Ist jeder Quadratmeter Grundstücksfläche in einer Bodenrichtwertzone gleich viel wert?
Nein, jeder Quadratmeter Grundstücksfläche in einer Bodenrichtwertzone ist nicht gleich viel wert. Der Bodenrichtwert dient nur als Referenzwert und kann je nach Lage, Größe, Zustand und anderen Faktoren variieren. Daher kann ein Quadratmeter Grundstücksfläche in einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich viel wert sein.
Stempel der Bodenrichtwertkarte für Bauflächen
Fallbeispiel Bodenrichtwert mit Abweichung von WGFZ und Stichtag
Merkmale des Bewertungsgrundstücks
Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
wertrelevante Geschossfläche 0,9
Stichtag des Bodenrichtwerts 31.12.2017
Bodenrichtwert: 850 EUR/m2
wertrelevante Geschossfläche 0,6
Wertermittlungsstichtag 23.9.2018
WGFZ-Anpassung
Die WGFZ-Anpassung, auch bekannt als die Anpassung der Wohnflächenzahl, bezieht sich auf die Anpassung der maximalen Wohnfläche, die auf einem bestimmten Grundstück errichtet werden dürfen.
Diese Anzahl wird in der Regel durch die örtlichen Baurechtsvorschriften und -verordnungen festgelegt.
In manchen Fällen kann es notwendig sein, die WGFZ anzupassen, um den Bedürfnissen des lokalen Wohnungsmarkts besser gerecht zu werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Region einen Mangel an Wohnungen aufweist. In solchen Fällen kann die WGFZ angehoben werden, um den Bau von zusätzlichen Wohnungen zu ermöglichen.
Neu/Alt
Anpassung aufgrund Preisentwicklung
Wenn keine Auswertungen deszuständigen Gutachterausschusses vorliegen?
ggf. Anpassung nach Marktbeobachtung
Anpassung von Bodenrichtwerten
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Bodenrichtwerte sind an die Merkmale des Bewertungsobjekts anzupassen sofern die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks davon abweichen.
Modellkonformität:
Wenn bekannt, sind die Methoden des Gutachterausschusses anzuwenden, mit denen die
Kaufpreise auf die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks umgerechnet wurden.
Wenn vorhanden, sind Umrechnungskoeffizienten und Preisindices der Gutachterausschüsse heranzuziehen.
Sofern keine Vorgaben zur Methodik, keine Koeffizienten oder Indices vorliegen, erfolgt die Anpassung in „sachgerechter Weise“, wenn keine Daten zur Verfügung stehen ggf. auch nach „sachverständiger Schätzung“. Die Grundlage der Schätzung ist zu dokumentieren!
Übung 1 - Bodenwert
Das Bewertungsgrundstück liegt in der Bodenrichtwertzone A, siehe Bodenrichtwertkarte.
Es ist ein voll erschlossenes Wohnbaugrundstück mit einer Grundstücksfläche (=Baufläche) von 458 m2.
Der Bebauungsplan gestattet eine zweigeschossige Bebauung mit Satteldach.
Das Dachgeschoss darf ausgebaut werden. Überbaut werden darf eine Fläche von 100 m2.
Der Bodenrichtwert wurde zum 1.1.2022 mit 810 EUR/m2 beschlossen.
Eine nennenswerte Preisentwicklung seit dem 1.1.2022 bis heute ist nicht erkennbar.
Das Bodenrichtwertgrundstück weist folgende Merkmale auf: Allgemeines Wohngebiet (WA), baureifes Land, erschließungsbeitragsfrei, Grundstücksfläche 450 m2, wertrelevante Geschossfläche 0,7
Beurteilen Sie die Lage des Grundstücks innerhalb der Bodenrichtwertzone. Ermitteln Sie die planungsrechtlich mögliche WGFZ. Ermitteln sie den Bodenwert des Grundstücks zum Wertermittlungsstichtag 30.6.2022.
Lage innerhalb der Bodenrichtwertzone: Straße mit Durchgangsverkehr zur Autobahn an der Südseite des Grundstücks →schlechtere Lage innerhalb der Zone
WGFZ: 100 m2 x 2,75 / 458 m2 = 0,60
Bodenwert zum 30.6.2022:
WGFZ-Umrechnung: 0,89 / 0,92 = 0,97
Lageanpassung (nach sachverständigem Ermessen): - 10% (~Faktor 0,90) Bodenwert: 458 m2 x 810 EUR/m2 x 0,97 x 0,90 = 328.866 EUR, gerundet 380.000 EUR
Welche Qualitäten kann ein Grundstück überhaupt haben?
9+5
• Bauland
• Gartenland am Haus
• Grünfläche
• Verkehrsfläche
• Gemeinbedarfsfläche
• Unland
• Waldfläche
• Wasserfläche
• Überschwemmungsgebiet ...
Entwicklungszustand (§ 3 ImmoWertV)
• baureifes Land
• Rohbauland*
• Bauerwartungsland*
• Flächen der Land- oder Forstwirtschaft
• Sonstige Flächen
*Bewertungsmöglichkeit: deduktive Bodenwertermittlung unter Berücksichtigung der Kosten der Baureifmachung, der Wartezeit und der Realisierungschancen
Qualitäten von Mehrflächen / großen Grundstücken Kriterien zur Beurteilung
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Baulandreserve
separat erschlossene Bauplätze
selbständig nutzbare Teilflächen
Wertzonen mit unterschiedlichen Qualitäten
Liquidationsobjekt
Prüfung der Grundstücksausnutzung
Abgrenzung von Umgriffsfläche und Mehrfläche
Betrachtung der Erschließungssituation
Beurteilung der Bebaubarkeit / Nutzbarkeit der Mehrfläche
Was ist der Bodenwert?
Wert des Grundstücks im unbebauten Zustand
Bodenwertermittlung auf Basis von Bodenrichtwerten
Bodenrichtwert
Anpassungen
Maß der baulichen Nutzung
Preisentwicklung
Lage innerhalb der Richtwertzone
Umgang mit übergroßen Grundstücken
Qualitäten des Bewertungsgrundstücks
Was bedeutet der Begriff wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)?
• Verhältnis der Flächen der oberirdischen Geschosse zur Grundstücksfläche
Wie ist die WGFZ definiert?
Flächen aller oberirdischen Geschosse*
mit Ausnahme von nicht ausbaufähigen Dachgeschossen nach den jeweiligen Außenmaßen;
Ansatz für ausgebaute oder ausbaufähige Dachgeschosse: pauschal 75 %
*oberirdische Geschosse = Geschosse, deren Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40m über die Geländeoberfläche hinausragen
Wozu wird WGFZ verwendet?
Kennzahl für das Maß der baulichen Nutzung;
dient dem Vergleich des Bewertungsgrundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
Zuletzt geändertvor 2 Jahren