Funktion von QSB 2 als Fach:
Begriffe bereitstellen
ärztl. Probleme identifizieren + ihre Ursachen analysieren),
normativen Rahmen für die Problemlösung vermitteln
Perspektivenspektrum einer pluralistischen Gesellschaft präsentieren
Will Beitrag zur Qualitätssicherung des ärztlichen Handelns leisten
Entscheidungen transparent und nachvollziehbar machen → Sicherheit für ärztliche Akteure
Anwendung von Ethik in der Klinik:
Nenne die 3 Säulen, auf denen ärztl. Handeln beruht !
mediz. INdikation
Fürsorgepflicht:
sorgfältige Durchführung
lege artis - “nach den Regeln der Kunst”
Patientenwille:
Aufklärugnspflicht
Autonomie, Empowerment
informierte Wahl
Weshalb kann die Medizinethik als “Situtationsethik” bezeichnet werden?
2 versch. Herangehensweisen zur Bewertung einer Handlung:
Deontologie = Gesinnungsethik
—> Frage nach zu befolgenden Regeln
Teleologie = Verantwortungsethik
—> Frage nach zu erwartenden Folgen
Eine Handlung ist moralisch, wenn:
deren Folgen (Konsequnzprinzip)
für das Wohlergehen (hedonistisches Prinzip)
möglichst vieler Betroffener (universalistisches Prinzip)
möglichst viel Glück + wenig Leid bewirken (universalist. Prinzip)
—> in Medizin meist beide Prinzipien zu berücksichtigen, wodurch jeder Fall anders wird (Situationsanhängig —> Situationsethik)
—> Anforderungen an Arzt nicht kompatibel mit starrem Normengefüge
(4 Prinzipien)
Medizinethik vereinigt deontologische + verantwortungsethisceh Perspektiven.
Erkläre.
Deontologie = Gesinnungsethik —> Frage nach zu befolgenden Regeln
Teleologie = Verantwortungsethik —> Frage nach zu erwartenden Folgen
Einerseits:
Regeln des ärztl. Handelns
Recht respektieren
Andererseits:
Medizin definiert sich über erfolgreiches Handeln
Problem des universalistischen Prinzips (möglichst viele Betroffene - Allgemeinwohl ökonom. Aspekte einbeziehen)
Was sind die Grundsätze der Prinzipienethik der Medizin?
Verzicht auf weitergehende Begründung
Reduktion der Leitwerte auf:
Nutzen
Schadenvermeidung
Selbstbestimmung (informed consent)
Gerechtigkeit (Allokation)
Deklaration von Helsinki II : Hintergrund
1975, Tokio
erhöhte Anforderungen an Kontrolle der klinischen Forschung
beginnende Aufarbeitung der NS-Zeit
Entdeckung von Forschungsskandalen
kein internationaler Konsens über Werte + Ethik
gesteigerter Forschungsbedarf
erhöhte Anforderung an Aufklärung
zunehmende Asymmetrie im Arzt-Pat.-Verhältnis
öffentliche Sensibilisierung für Menschrechte, Menschenwürde, Bürgerrechtsbewegung
Deklaration von Helsinki II: Stärken
Individuum > Gesellschaft
Recht auf Unversehrtheit, Risikobegrenzung
informierte Zustimmung gefordert
Therapie > theoretischer Erkenntnisgewinn
Ethik wird Teil der Versuchsplanung
Etablierung von Ethik-Kommissionen
Mitverantwortung der scientific community
Was ist die scientific community?
Deklaration von Helsinki: Probleme
nur Versuchs-PERSONEN betroffen? (Tierrechte?, Forschung an Embryonen?)
FREIWILLIGKEIT nicht explizit genannt
nur AUSREICHENDE Aufklärung gefordert
Risikodefinition + Abbruchkriterien offen
Unabhängigkeit des Kontrollgremiums erst 1989 (in Hong Kong) hinzugefügt
immer wieder Verusche, “Gemeinwohl”-Aspekte einzuführen (Placebo), deshlab in Deutschland oft noch Somerset West 1996 benutzt
Was wurde 1989 zu Deklaration von Helsinki II in welcher Stadt hinzugefügt?
die Unabhängigkeit des Kontrollgremiums
1989 in Hong Kong
Was ist Somerset West 1996?
Treffen der 48. Generalversammlung des Weltärztebundes zur Revision der Deklaration von Helsinki
1996 in Somerset West (Republik Südafrika)
weitere Entwicklungen der Deklaration von Helsinki II
Inhalte + Kritikpunkte?
Wann?
Wo wurde es beschlossen?
umstrittene Neufassung: Edinburgh, 2000
Förderung der Grundlagenforschung, aber:
Embryoforschung u.ä. nicht erwähnt
Schutz schwacher Bevölkerungsgruppen, aber:
auch nicht-therapeutische Forschung an Nicht-Einwilligungsfähigen möglich
individueller Heilversuch jedoch verboten
unklare Regelung zu Placebo
Nenne und beschreibe kurz weitere Entwicklungen der Forschungsethik abgesehen von der Deklaration von Helsinki II (1975, Tokio).
Note of Clarification (Washington 2002)
Placebos nicht mehr uneingeschränkt zulässig!
—> nur wenn aus wissensch.-methodischen Gründen notwendig
GCP-Verordnungen (Good Clinical Practice)
klare Aufgaben an Sponsoren
Qualitätsanfoerdungen an die Prüfstelle
Definition nötiger Dokumente
Ethikkommission mit Überwachung des Prüfplans
Etablierunger von Ethikkommissionen in der BRD (ab den 70ern)
Kritik an Declaration of Helsinki II (Tokio, 1989)
immer von „Versuchspersonen“ die Rede – Diskussion um Personenbegriff (auch Embryos? Etc.)
Freiwilligkeit des Einverständnisses nicht explizit genannt
Aufklärung soll „ausreichend“ sein (= schwammig) + es gibt Ausnahmen von der Zustimmungspflicht
keine Erläuterung von Risikodefinition und Abbruchkriterien
keine Versicherung gefordert
Unabhängigkeit des Kontrollgremiums erst 1989 in Hongkong festgeschrieben
Note of Clarification
Wo?
wichtige Inhalte?
2002, Washington
Placebos sind nur zulässig:
bei Geringfügigkeit der behandelten Störung
wenn kein schwerer o. irreversibler Nachteil entsteht
wenn es aus wissensch.-methodischen Gründen notwendig ist
Placebo ist auch zulässig, wenn eine erprobte Therapie zur Verfügung steht
Kritik: Wissenszuwachs > individueller Nutzen
Kritik an der Note of Clarification (Washington, 2002)
Wissenszuwachs > individueller Nutzen
Etablierung der Ethikkommissionen in der BRD
seit wann?
Warum?
—> Ereignisse, die dazu führten
Was wurde beschlossen (Gesetze)?
seit den 70er:
DFG verlangt ethische Begutachtung von Anträgen zur Forschung am Menschen
1976 Arzneimittelgesetz fordert Ethikkommissionen
1993 Ärztl. Berufsordnung (§15 MBO)
Beratung durch Ethikkommissionen bei Forschung am Menschen zwingend vorgeschrieben
—> Schutz der Probanden und Prüfärzte
Anrufung der Ethikkommission bei Einsatz von Gentechnik
1997 Transplantationsgestzt (§8 MBO)
Anrufung einer Ethikkommission bei einer Lebendspende
Empfehlungen des Arbeitskreises medizin. Ethikkommissionen
Hinweise für Antragsteller
(—> im Zusammenhang mit Etablierung von Ethikkommissionen in der BRD seit den 70ern)
AMG - Arzneimittelgesetz
Datenschutz, Minderjährige
pharmakogenetische Untersuchungen
Qualifikation von Prüfstellen + Prüfern
Amendments
SUSAR-Meldungen
MPG - Medizinproduktegesetz
Biobanking
Mustertexte
sonstige Studien
Musterantrag Epidemiologie
Was sind “Amendments”?
Veränderungen, Verbeserungen
Was ist SUSAR?
= Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction
bzw. Verdachtsfall einer Unerwarteten Schwerwiegenden Nebenwirkung
—> unerwünschtes Ereignis in einer klinischen Prüfung, das unerwartet und schwerwiegend ist sowie zugleich vermutlich in einem ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit einem Prüfpräparat steht und demnach eine Nebenwirkung darstellen könnte.[
Klinische Forschung in der DDR
1981 Arbeitsgruppe "“Ethik in der medizinischen Forschung”
Aufgaben einer “zentralen Ethikkommission”
sozialethische Orientierung
Klärung von Grundsatzfragen
Erarbeitung von Empfehlungen zur Planung + Kontrolle von Forschungsvorhaben
Kriterien für Mittelvergabe + Vortragsreisen
Möglichkeiten + Standards der Publikationen
klinikinterne Arzneimittelkommissionen
Arzneimittelforschung in der DDR
(ein Skandal, der keiner war)
zw. 1961-1989 ca. 500 Studien im Auftrag westl. Pharmaunternehmen (“contract studies”)
staatl. kontrolliert u.a. durch MfS
ZIEL: Devisengewinnung
gleichzeitig Verbesserung Versorgung —> ggf. dadurch höhere Bereitschaft der Prüfärzte + VP zur Mitarbeit
ERGEBNIS: kein Skandal nachweisbar
Ausdruck der Kontinuität der Zusammenarbeit
meistens internat. Multicenter-Studien
seit 1964 in der DDR weitgehende Aufklärungspflicht für VP* + Umsetzung ebenso wie im Westen unklar
evtl. höhere Teilnahmebereitschaft in der DDR wegen Fehlens medizinkrit. Medien
*VP = Versuchsperson(en)
Was waren die “contract studies”?
Studien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen in der DDR
1961-1989
vermeintlicher Skandal in der DDR
Tugendethik:
DFG-Vorschläge zur Sicherung guter wissensch. Praxis
1998
*DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft
Appell zu Erhlichkeit
Appell zu ständigem Selbstzweifel + Selbstkritik
Arbeit nach aktuellen professionellen Standards
sorgfältige Dokumentation der Arbeitssschritte + Resultate + Sicherung Primärdaten
klare Verantwortlichkeiten + Strukturen in Arbeitsgruppen (“delagation log”)
kein Druck auf Mitarbeiter in Richtung best. Ergebnisse
Nachwuchsschulunge (—> vgl. Hippokrat. Eid)
korrekter Nachweis fremder Beiträge + evtl. Partner
GCP-Verordnung (Good Clinical Practice)
Inhalte?
(VL 8, Folie 7)
1977, USA
Aufgaben des Sponsors
Finanzierung, Versicherung, Qualität der Daten
ggf. Delegation an Auftragsforschungsinstitut (CRO)
Qualitätsanforderungen für Prüfstelle und Prüfer bzw. Prüfgruppe
Ethikkommission
Was ist der “delegation log”?
DFG-Vorschlag zur Sicherung guter wissensch. Praxis 1998:
klare Verantwortlichkeit + Strukturen in den Arbeitsgruppen
= delegation log
Regeln statt Tugenden:
GDP - Good Clinical Practice
Schritte der Entwicklung/Entstehung (+ in welchem Land)?
1977 USA (FDA-GDP)
1989 EU-GCP Note for Guidance
1996 Harmonisierung zw. USA, Europa, Japan
—> ICH-GCP Guideline E6
2004 in BRD:
12. AMG-Novelle (§40, 42)
GCP-Verordnungen (GCPV §8)
—> Bindendes Recht!!!
2010 MPG* (§20, 22):
ISO-GCP verpflichtend
(Verordnung über klin. Prüfungen von Medizinprodukten MPKVP)
*MPG - Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
Inhalte der GCP*-Verordnung
*GCP - Good Clinical Practice
Finanzierung, Versicherung
Qualität der Daten
ggf. Delegation an Auftragsforschungsinstitut CRO
Qualitätsanforderungen für Prüfstelle + Prüfer + Prüfgruppe
Aufklärung
Meldung unerwünschter Ereignisse
Case report form
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Qualität der Prüfstelle + Prüfer
Prüfplan-Überwachung im Sinne von Durchsicht + Überprüfung
GCP-Verordnung §8:
Inhalt?
Fristen für Ethikkommissionen bei AMG-Studien:
Eingangsbestätigung an Sponsor:
10 Tage
14 Tage Nachreichfrist bei Mängeln
Federführung bei multizentrischen Studien
beteiligte Ethikkommission: 30 Tage für Bewertung des Prüfzentrums + Prüfer
Federführung bei monozentrischen Studien
30 Tage
bei mehrstufigem Entwicklungsprogramm der Phase I 14 Tage
Inhalte und “Eigenschaften” von Ethikkommissionen
Forschung an/mit Menschen
klinische Studien
theoretisch
Arzneimittel (AMG-Arzneimittelgesetz)
Medizinprodukte (MDR, IVDR)
universitär + bei LÄK* angesiedelt
Unabhängigkeit der Sponsoren + Prüfer
interdisziplinäre Zusammensetzung
mind. 3 Ärzte + 1 Pharmakologe (nur bei AMG) + 1 Pädiater (nur bei Kinderstudien) + 1 mediz. Laie + 1 rechtskundige Person + 1 Biometiker
SONDERFALL: Import von menschl. Stammzellen
*LÄK - Landesärztekammer
Zusammensetzung der Ethikkommissionen
mind. 3 Ärzte
+ 1 Pharmakologe (nur bei AMG)
+ 1 Pädiater (nur bei Kinderstudien)
+ 1 mediz. Laie
+ 1 rechtskundige Person
+ 1 Biometiker
Warum ist der Import von menschl. Stammzellen ein Sonderfall für die Ethikkommissionen?
Aufgaben von Ethikkommissionen
Bewertung von Anträgen auf Studien zur Forschung an/mit Menschen bzw. menschlichem Material
—> auf Basis der GCP-Richtlinien + Decl. of Helsinki II
bestmöglicher Schutz der Veruschspersonen
Plausiblität des Vorhabens
Anforderungen an Prüfdesign
berufsrechtl. Beratung der Antragsteller im Hinblick auf deren eigene Risiken (z.B. Verischerungsfragen)
—> “Nur” beratend; Verantwortung obliegt Prüfarzt
Anträge an die Ethikkommissionen
Grundlage?
Überprüfung der Anträge?
Grundlage: Deklaration von Helsinki II, GCP (§8)
Überprüfung der Anträg:
Formale Kriterien
Datenschutzerklärung (EU-DSGVO seit Mai 2018)
Eignung der Prüfer/Prüfzentrum (Qualifikationnachweise)
Versicherungsschutz
Versicherungsobligenheiten
Schutz der Versuchspersonen
Einwilligungsfähigkeit
Pat.-Information und Einwilligungserklärung
Prüfplan
wissensch. Plausibilität + Design (Test gegen Placebo o. Standard) + Nutzen + Forschungsstand + Einschluss-/Ausschluss-/Abbruchkriterien
Strahlenschutz
—> Vorgehensweise bei schweren unerwünschten Nebenwirkungen
Wofür ist die Ethikkommission nicht zuständig?
ethische Konfliktlagen im klin. Alltag
Tierversuche (—> eigene Ethikkommission)
Klärung ethischer Grudnsatzfragen (zentrale Ethikkommssion bei der Bundesärztekammer)
Bei klin. Studien nicht verantwortlich für:
Kontrolle der Studiendurchführung
Genehmigung dere Studie o. des Mittels
Prüfung von Sponsorenverträgen
Forschungsfolgenabschätzung
Gemeinwohl
Standards in anderen Ländern
Kontrolle der DFG-Vorschläge
Was ist die Rolle der Ethikkommissionen in Arzneimittelstudien?
Abschnitt 1:
Labor
Substanzgewinnung
Abschnitt 2:
Tierversuche (Lethal dose LT 50)
Abschnitt 3:
PHASE I: wenig gesunde Probanden
PHASE II: klin. Prüfung an wenig Pat.
Dosisfindung
Wirksamkeit
Anwendungsmöglichkeiten, Brauchbarkeit
Sicherheit, häufige Nebenwirkungen
Bezahlbarkeit
Differenz zum bisherigen Standard
PHASE III: Anwendbarkeit in Klinik + Praxis
seltene Nebenwirkungen
Therapieoptimierung
PHASE IV: Bewährung auf dem Markt
Anwendungsbeobachtung
Beschreibe kurz die 4 Phasen bei der Arzneimittelforschung.
Nenne 2 Ausschlusskriterien
Schwangerschaft !!!!!
Nutzen-Risiko-Bilanz bei Ethikkommissonen:
Was wägt man ab?
Gibt es einen zu erwartenden unmittelbaren Nutzen für die Teilnehmer?
Steht der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko?
besondere Vorsicht bei gesunden Pat.
—> immer Versicherung empfohlen
bei geringem Nutzen darf das Risiko nur min. sein
bei sehr großem Nutzen (Lebensverlängerung) evtl. höheres Risiko vertretbar
Placebokontrolle nur, wenn keine Standardtherapie verfügbar ist
Was sind die Grenzen der Ethikkommission in Bezug auf Internationalität der Forschung?
—> Welche Fragen muss man sich stellen? Welche Hürden könnten entstehen?
Universalisierbarkeit eth. Standards?
Export von gefährlichen Projekten?
Import von “ungeschützten” Probanden?
finanz. Interess von notleidenen Versuchspersonen?
USA: unentgeltliche Behandlung Unversicherter bei Studienteilnahme
Verständigung bzw. Aufklärung in anderen Kulturkreisen?
Verständigung bzw. Aufklärung bei Versuchspersonen, die kein Deutsch sprechen?
Datenschutz in anderen Ländern?
Nenne mind. 8 Beispiele für Detailprüfungen in der Ethikkommission.
Bestätigung der AUfklärung + Einwilligung auf versch. Formularen
Übereisntimmung von Versuchsablauf + Aufklärungsbogen
Ausweis von Nebenwirkungen + Alternativen
Kontaktdaten eines immer erreichbaren Ansprechpartners
Abbruchkriterien individuell - gesamt
Wegeunfallversicherung nötig?
Information an Hausarzt?
Umgang mit Nebenbefunden
Verhütungsmaßnahmen
ggd. eigene Aufklärung für gesunde Kontrollgrupper
altersangepasste Aufklärungsbögen bei Minderjährigen
Welche mediz. Eingriffe/Untersuchungen/Methoden sind ein “minimales Risiko” nach den Leitlininen der Bundeärztkammer?
venöse Blutentnahme
zusätzl. diagnost. Maßnahmen ohne Risiko (Ultraschall, MRT,…)
zusätzl. Gewinnung von kleinen Mengen Körperflüssigkeiten/Gewebe bei ohnehin durchgeführten Maßnahmen
Fragebögen
psych. Tests
Datenauswertung (Register)
Biomarker aus vorliegendem Blut
bis zu 15ml Blut aus schon liegendem Zugang
bis uz 5 ml Liquor zusätzlich bei routinemäßiger Lumbalpunktion
Was sind “vulnerable Gruppen”?
(da schaut die Ethikkommission besonders hin)
Nicht-Einwilligungsfähige
Minderjährige
hirnorganisch + psychatrische Erkrankungen
Notfälle
Bewusstlose
Schwerstkranke auf der ITS
Convenient and captive populations
Fam.-Angehörige, Firmenangehörige, Doktoranden
Erklärung der Prüfärzte gefordert
besonders gefährdete Pat. (“Abhängige”)
Gefängnisinsassen, Soldaten
Heimbewohner, Pflegebedürftige
geistig Behindert (z.B. Demente)
Nenne 10 Anforderungen an die Patientenaufklärung
Verständlichkeit, Offenheit
Prinzip der Randomisierung
Übereinstimmung mit Prüfplan
Kennzeichnung rein studienbedingter Belastungen + Risiken
zu erwartende Nebenwirkungen
Entscheidungsfreiheit, Alternativen
Mgl. unmittelbarer Nutzen o. fremdnützig?
Datenschutz
Kollision von Arzt- u. Forscherrolle bei Studien
Arzt
Forscher
Individuumzentriert
Gruppenorientiert
weiß was er verabreicht
meist verblindet
sucht das Beste für einz. Pat.
verabreicht Mittel zufällig
soll unabhängige Entscheidungen treffen
auf Sponsorengelder angewiesen
Was muss man bei Forschung an Nicht-Einwilligungsfähigen in Deutschland beachten?
Bei möglichem unmittelbarem Nutzen für die Teilnehmer:
schrift. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Vormund, beide Eltern,…)
zunehmend häufig bei Bewusstlosen:
vorläufige Zustimmung eines unabhängigen Arztes
Betreuer bzw. Pat. wird sobald wie möglich informiert + Konsens eingeholt
Umstritten + bisher nicht gebilligt in Deutschland:
inofizielle Zustimmung der Angehörigen
Bioethik-Konvention des Europarats 1997:
Was muss man zum Schutz für Nicht-Einwilligungsfähige beachten?
—> 6 Punkte
Fremdnützige Forschung nur erlaubt, wenn:
keine Alternative
bedeutender Erkenntnissgewinn speziell für diese Krankheit/Zustand
Ergebnisse dem Betroffenen (evtl. später), Gleichaltrigen, anderen mit gleichem Zustandsbild nutzt
minimales Risiko + geringfügige Belastung
kein akuter o. früherer Wiederspruch der Versuchsperson
Widerruf jederzeit möglich
Kritikpunkte an der Bioethik-Konvention des Europarats (1997) aus deutscher Sicht.
Keimbahneingriffe an Embryonen in den ersten 14 Tagen erlaubt
Transplantation regenerierbaren Gewebes von Nicht-Einwilligungsfähigen für nahe Verwandte erlaubt (Knochenmarksspende)
wenn kein erwachsener/geschäftsfähiger Spender zur Verfügung steht
wenn es keine gleich wirksame Alternative gibt
Problem der fremdnützigen Forschung an Nicht-Einwilligungsfähigen
Was sind 6 mögliche Ängste von Versuchspersonen?
unkalkulierbares Risiko, unbekannter Nebenwirkungen
Unwirksamkeit der neuen Verfahren
zusätzl. Belastung/Belästigung
nur als Forschungsobjekt interessant; menschl. Seite kommt zu kurz
Nachteile bei Abbruch/Nicht-Teilnahme
Nenne 5 Motivationen der Versuchspersonen, um an Studien teilzunehmen.
Teilhabe am mediz. Fortschritt + modernsten Verfahren
verbesserte Heilungschance
besondere ärztl. Aufmerksamkeit + gründl. Untersuchungen
besonders ausführl. Informationen (v.a. auch Motivation für Placebo-Gruppe)
Uneigennützigkeit
Was ist das Besondere bei onkologischen Pat. als Versuchspersonen?
Aufklärungsstatus
Pat. soll Diagnose + Prognose nicht aus dem Informationsblatt erfahren
Realisationsstatus
vlt. profitiert Pat. vom Leugnen der Schwere seiner Krankheit
ggf. besondere Form der Abhängigkeit vom Zentrum
ggf. besonders anfällig für unrealistische Hoffnung
ggf. individualisiert Therapie; Alternativen
Lebensqualität vs. Lebensverlängerung
Welche Arten von Votum der Ethikkommission gibt es?
positiv
positiv mit Hinweisen
"Die Ethikkommission geht davon aus, dass…”
Empfehlungen (z.B. Versicherung bei nicht versicherungspflichtigen Studien; Wegeunfallversicherung,…)
Forderungen im Sinne von Nachreichungen
Versicherungs- u. Qualifikationsnachweise
Auflagen —> Anhörung des Antragstellers + Wiedervorlage mit gekennzeichneten Änderungen
Darstellung des Forschungsstands/vorhanden Erfahung
Designveränderungen; Ein-/Ausschluss; Abbruch
Probandeninformatino
negative (eher selten)
Begründung
in der Regel Verbesserungsvorschläge
Was die Ethikkommission nicht verhindern kann/”Fehler” in der mediz. Forschung
Irrtum
Beharren auf vorgefasster Theorie
Kritiklosigkeit; vorschnelle Schlüsse
Mitteilung nicht ausreichend abgesicherter Ergebnisse
Unterschlagung neg. Ergebnisse
Unkenntnis method./statistischer Standards
Was bei Studien vermieden werden sollte:
“Blinde Flecken”/research bias
+ Fehler, die daraus entstehen
Früher:
Ausschluss von gebährfähigen Frauen als Versuchsperson
—> sexism!!!
trotz Zulassung der Medikamente für Frauen
weniger Kenntnisse über weibl. Körper
Fehleranfälligkeit der Behandlung
—> spez. Erklärung zum Geschlechterverhältnis nötig
—> auch Männer betroffen: dürfen keine Kinder zeugen
—> ausführl. Aufklärung über sichere Kontrazeption
“Vergessen” ethnischer Gruppen
Unkenntnis spezifischer Probleme
—> daher jetzt internationale Multicenter-Studien
Noch heute:
Altersgrenzen für Versuchsperosnen
oft Untersschätzen der Nebenwirkungen
je Älter, desto ungleicherer Gesundheitszustand
Inhalt Deklaration von Helsinki I + wann?
1964
Abgrenzung heilversuche v. klinischer Forschung (war u.a. ein Kritikpunkt an Kodex v. Nürnberg)
informed consent nur, wenn “möglich” + “für sinnvoll erachtet”
paternalistisches Arzt-Pat.-Bild (Ethik!!!)
ärztl. Therapiefreiheit; keine Leitlinien
Inhalt Deklaration von Helsinki II + wann + wo?
informed consent vor Behandlung unabdingbar
“ausreichend” Aufklärung
KONTRA:
Freiwilligkeit der Zustimmung nicht explizit erwähnt
ethische Aspekte als Teil der Versuchsplanung
—> Ethikkommission (erst ab 1989 unabhängig) als Kontrolle
Therapie steht über theoretischem Erkenntnissgewinn
Rechts auf körperliche Unversehrtheit der Versuchsperosnen
keine Erläuterung d. Risikofaktoren; Abbruchkriterien
keine Def. von “Person”
keine obligatorische Versicherung
Inhalte Kodex von Nürnberg + wann?
1946, Nürnberg
Prinzipien für Forschung am Menschen
Tod + vorsätzliche Schädigung dürfen kein Teil des Experiments sein
Kritik am Kodex von Nürnberg
verstößt gegen Grundsatz “keine Strafe ohne Gesetz”
—> zum Tatzeitpunkt gab es den Tatbestand “Verbrechen gegen Menschlichkeit” noch nicht
Forderung nach Geschäftsfähigkeit der Probanden (schießt über das Ziel hinaus?)
keine Abgrenzung zw. Experiment + Heilversuch
Tierversuche Pro/Kontra
Pro
Kontra
kostengünstig
auch andere Methoden möglich
geringer Schaden (meist harmlose Versuche
kommt auf den Versuch drauf an…
(Massentierhaltung, folterähnlich,…)
gut anwendbar auf Menschen
nicht immer anwendbar z.B. ASS
Tiere = seelenlose; kein Leid
Tiere empfinden Schmerz, Angst
bisher gute Erfolge
lebensrettende Fortschritte werden nicht durch Tiervesuche erzielt
Herrschafft der Menschen über Tiere von Gott gewollte (???)
Verantwortung des Menschen für die Schöpfung inkl. Tiere + Natur
wissensch. Elite sollte Vorbild sein
Nenne 5 Forderungen des Tierschutzgesetzes:
Versuche müssen unerlässlich sein
zur erwartende Schmerzen, Schäden etc. so gering wir möglich halten (Anästhesie) und für den Zweck vertretbar sein
Verbot: Tierversuche für…
Waffen
Tabakerzeugnisse
Waschmittel (mit Ausnahmen)
Kosmetika
Tierschutzbeauftragten informieren
Anträge an zuständige Behörde mit beratender Kommission richten
Bennen Menschenversuche nach dem 2. WK (wann,was, wo?)
1963 NYC: Injektion von lebenden Krebszellen bei schwer kranken Patienten ohne deren Wissen „als abwehrsteigernde Impfung“
1963-66 NYC: künstliche Hepatitis-Infektionen an geistig Behinderten
1932-72 Tuskegee/Alabama: Beobachtungsstudie zu unbehandelter Syphilis an schwarzen Männern
Tests zur Auswirkung atomarer Strahlung nicht auf kalten Krieg beschränkt (Nevada, Alaska, Polynesien), sondern u.a. Injektion radioaktiver Substanzen bei Gefangenen (insgesamt 1944-94!)
Wie kommen Fehler in der mediz. Forschung zustande?
Gib mind. 6 Beispiele.
Systematische Fehler durch unreflektierte Reaktion auf besondere Schutzvorschriften,
—> z.B. Ausschluss bestimmter Personen aus Versuchen (Schwangere, Hochbetagte...)
Unerfahrenheit, Unkenntnis methodischer Standards z.B. statistischer Methoden
vorschnelle Schlüsse, beharren auf vorgefasste Theorien (Schritt zur absichtlichen Fälschung nicht weit)
mangelndes Unrechtsbewusstsein
Karriere, Konkurrenz, Zeitmangel, Druck von Vorgesetzten
relativ geringe Aufdeckungsgefahr und selbst wenn, nur geringe Konsequenzen
Beurteilung von Wissenschaftlern nach Quantität, nicht dem Inhalt von Publikationen
Maßnahmen um wissensch. Fehlverhalten aufzudecken + zu verhindern.
Maßnahmen der Qualitätssischerung:
GCP-Guidelines („good clinical practice“ 1997) – Regeln für klinische Studien
Schulung für Studienleiter/Prüfärzte/ Studienassistenten
externe Begutachtung, Monitoring, Audits
fachinterner Austausch + überregionale/internationale Arbeitsgruppen
professionell konzipierte, multizentrische Studien mit zentraler Datenerfassung
(auch: “scientific community” —> nach Declaration of Helsinki II mitverantwortlich —> weniger hilfreich…)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren