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Polizeirecht
Definitionen
LH
von Laura H.
Öffentliche Sicherheit
Die öffentliche Sicherheit umfasst den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen sowie der sonstigen Träger von Hoheitsgewalt, die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung sowie die subjektiven Rechte und Rechtsqüter des Einzelnen.
Öffentliche Ordnung
Gesamtheit aller ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Befolgung (Beobachtung) nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Gemeinschaftslebens betrachtet wird.
(konkrete) Gefahr
Sachlage (bzw. Verhalten), bei deren oder dessen ungehindertem Geschehensablauf im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit in Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird. (BVerwG)
Anscheinsgefahr
Anscheinsgefahr ist eine Sachlage, die für die handelnde Behörde bei verständiger Betrachtung objektiv den Anschein oder den dringenden Verdacht einer Gefahr erweckt, ohne tatsächlich gefährlich zu sein.
Putativgefahr (Scheingefahr)
bedeutet eine Sachlage, bei der die handelnde Behörde nur subiektiv eine Gefahr annimmt aufgrund falscher Sachverhaltsbeurteilung oder Stützung auf unzureichende Anhaltspunkte
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Author
Laura H.
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Zuletzt geändert
vor 2 Jahren
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