Worin besteht der Unterschied zwischen Veranlagungs- und Abzugsverfahren im Einkommesteuerrecht?
Das Veranlagungsverfahren ist nach dem Einkommensteuerrecht der Regelfall. Hierbei wird die Einkommensteuer jährlich per Steuerbescheid auf Basis einer Steuererklärung des Steuerpflichtigen erhoben. Der Steuerpflichtige muss meistens Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten, die auf die später per Bescheid festgesetzte Einkommensteuer angerechnet werden.
Beim Abzugsverfahren hingegen handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Es kommt zu einem Steuerabzug unmittelbar bei der Einnahmenerzielung (daher auch die Bezeichnungen Quellenabzug bzw. Quellenbesteuerung). Erhebungsform mittels Quellenabzug sind insbesondere die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer.
Erläutern Sie, wann jemand unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht bei natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz unterhalten oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben. Grundsätzlich ohne Relevanz für die unbeschränkte Steuerpflicht nachdem EStG ist die Staatsangehörigkeit.
Klassifizieren Sie die Einkunftsarten in Haupt- und Nebeneinkunftsarten sowie in Gewinn- und Überschusseinkunftsarten
Haupteinkunftsarten sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit sowie aus nichtselbstständiger Arbeit.
Die restlichen Einkünfte gehören zu den Nebeneinkunftsarten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie die Sonstigen Einkünfte).
Gewinneinkunftsarten sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit; die verbleibenden Einkünfte stellen Über-schusseinkunftsarten dar (aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie die Sonstigen Einkünfte).
Wann sind Erwerbstätigkeiten nach dem Einkommensteuerrecht grundsätzlich steuerbar?
Erwerbstätigkeiten nach dem Einkommensteuerrecht sind grundsätzlich steuerbar, wenn eine Vermögensmehrung vorliegt, die aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit resultiert. Es muss am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht teilgenommen werden.
Vergleichen Sie die Reinvermögenszugangstheorie mit der Quellentheorie und erläutern Sie in Grundzügen, bei welchen Einkunftsarten welche Theorien vorherrschend sind
Die Reinvermögenszugangstheorie (bzw. Reinvermögenstheorie) unterwirft sämtliche Vermögensmehrungen – egal, ob laufend oder einmalig – der Besteuerung. Die Ursache für die Einkommenserzielung bzw. die Vermögensmehrung ist unbeachtlich.
Die Quellentheorie setzt bei allen regelmäßigen Zuflüssen an, die aus einer Einkunftsquelle resultieren. Einmalige, unregelmäßig oder „zufällig“ anfallende Erträge bleiben steuerlich unberücksichtigt.
Die Reinvermögenszugangstheorie wird grundsätzlich bei den Gewinneinkunftsarten, die Quellentheorie bei den Überschusseinkunftsarten angewandt.
Erläutern Sie die Methode der Einkunftsermittlung
Die Einkünfte werden bei den Gewinneinkunftsarten nach der Formel: Gewinn = Betriebseinnahmen – (zuzuordnende) Betriebsausgaben – ermittelt. Bei den Überschusseinkunftsarten gilt: Überschuss = Einnahmen – (zuzuordnende) Werbungskosten.
In welcher Weise wirkt sich das Teileinkünfteverfahren auf die Steuerbarkeit und die Steuerpflicht von betroffenen Sachverhalten aus
Das Teileinkünfteverfahren betrifft steuerbare Vorgänge. Einnahmen, die diesem unterliegen, sind zu 60 % steuerbar und steuerpflichtig, die restlichen 40 % sind steuerbar, jedoch steuerfrei gestellt
Wann liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind betriebliche Einkünfte aus selbstständiger und nachhaltiger Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (soweit die positiven Merkmale), sofern es sich weder um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft noch um die Ausübung einer freien Berufstätigkeit oder einer anderen selbstständigen Tätigkeit (negative Merkmale) handelt.
Erklären Sie, wie Personengesellschaften einkommensteuerrechtlich behandelt werden
Personengesellschaften sind einkommensteuerrechtlich keine selbstständigen Steuersubjekte. Die Einkommensbesteuerung erfolgt unmittelbar bei den Gesellschaftern, denen der erwirtschaftete Gewinn zugerechnet wird.
Geben Sie zwei Beispiele für Sondervergütungen, die ein oHG-Gesellschafter von seinem Unternehmen erhalten kann und begründen Sie, warum diese Sondervergütungen zu den gewerblichen Einkünften des Gesellschafters gehören
Sondervergütungen, die ein oHG-Gesellschafter von seinem Unternehmen erhält, sind beispielsweise die aufgrund eines Geschäftsführervertrags gezahlten (angemessenen) Vergütungen und die auf Basis eines Mietvertrags entrichteten (und angemessenen) Mietzahlungen.
Da die Personengesellschaft steuerrechtlich keine eigene Existenz hat, spielen die Verträge steuerlich gesehen keine Rolle. Daher werden die hieraus resultierenden Zahlungen den Gewinnausschüttungen gleichgestellt und als gewerbliche Einkünfte qualifiziert.
Hierin drückt sich auch der Vorrang gewerblicher Einkünfte gegenüber Überschusseinkunftsarten (beispielsweise aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) aus.
Wie wird die Veräußerung eines Gewebebetriebs einkommesteuerrechtlich behandelt
Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs gehört einkommensteuerlich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Nach der Reinvermögenszugangstheorie werden auch einmalige Einkünfte besteuert. Der erzielte Gewinn gilt als außerordentliche Einkünfte und kommt in den Genuss einer Steuerermäßigung.
Wie wird der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft steuerlich behandelt?
Bei der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft handelt es sich einkommensteuerlich ebenfalls um gewerbliche Einkünfte.
Allerdings muss dahingehend differenziert werden, ob die veräußerten Anteile im Betriebsvermögen gehalten werden; dann handelt es sich auf jeden Fall um gewerbliche Einkünfte. Liegt hingegen eine Veräußerung von Anteilen vor, die im Privatvermögen gehalten werden, ist zunächst zu prüfen, ob der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre wesentlich – d. h. mit mindestens 1 % der Kapitalanteile – am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Ist das der Fall, wird der Veräußerungsgewinn ebenfalls im Rahmen der ge-werblichen Einkünfte erfasst.
Liegt die Beteiligungshöhe unter 1 %, wird die Veräußerung der im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung als private Kapitaleinnahme erfasst und mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz belastet.
Beschreiben Sie, was unter einer strukturellen Form der Betriebaufspaltung versstanden wird
Eine strukturelle Form der Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn es anschließend eine Doppelgesellschaft gibt – eine sogenannte Besitzgesellschaft und eine sogenannte Betriebsgesellschaft.
Dem Besitzunternehmen gehören wesentliche Teile oder sogar das gesamte Anlagevermögen; es verpachtet dies an das Betriebsunternehmen.
Erklären Sie, welche grundlegenden Voraussetzungen eine Betriebsaufspaltung steuerrechtlich erfüllen muss
Eine Betriebsaufspaltung muss steuerrechtlich zu einer sachlichen und einer persönlichen Verflechtung führen.
Die sachliche Verflechtung beinhaltet, dass die im Rahmen des Miet- oder Pachtvertrags überlassenen Wirtschaftsgüter für die Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen.
Die persönliche Verflechtung impliziert einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen, der offenkundig ist, wenn an beiden Gesellschaften dieselben Personen im gleichen Verhältnis beteiligt sind (= Beteiligungsidentität) oder Personen, die eine Gesellschaft beherrschen, in der Lage sind, ihren Willen auch im anderen Unternehmen durchzusetzen (= Beherrschungsidentität).
Wekce Vor- und Nachteile sind mit einer strukturellen Betriebsaufspaltung verbunden
Vorteile einer strukturellen Betriebsaufspaltung sind die Haftungsbeschränkung im risikoreichen Betriebsbereich und die Schaffung von haftungsfreiem Vermögen (Immobilien sind dem Insolvenzrisiko entzogen), die Trennung von Leitungsbefugnissen und Vermögensverwaltung (Managementaufgabe im Betriebsunternehmen getrennt von Anlagenverwaltung in der Besitzgesellschaft) sowie steuerliche Vorteile. Hierzu gehören ertragsteuerliche Vorteile (Unterschiede in den Steuertarifen von Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie bei der Zurechnung von Einkünften zu Einkunftsarten) sowie Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung der Miet- oder Pachtzinsen.
Nachteile einer strukturellen Betriebsaufspaltung bestehen steuerlich in Bezug auf die Verlustzurechnung. Die in der Betriebskapitalgesellschaft entstehenden Verluste können nicht unmittelbar in die Einkommensteuersphäre der Gesellschafter übertragen und damit steuerlastreduzierend wirksam werden. Außerdem ist als Nachteil anzusehen, dass bei einer Veränderung der einheitliche geschäftliche Betätigungswille wegfallen kann und steuerlich gesehen keine Betriebsaufspaltung mehr vorliegt.
Wodurh ist selbständige Arbeit gekennzeichnet?
Selbstständige Arbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass neben den generellen Kriterien für gewerbliche Tätigkeiten der Einsatz von Kapital gegenüber dem persönlichen Arbeitseinsatz des Selbstständigen zurücktritt.
Selbstständige Tätigkeit beruht in starkem Maße auf der Ausbildung und den besonderen Fähigkeiten des Steuerpflichtigen. Dies gilt insbesondere für die freiberufliche Tätigkeit (sogenannte Katalogberufe), ferner für staatliche Lotterieeinnehmer, Testaments-vollstrecker, Vermögensverwalter und Aufsichtsräte.
Wodurch unterscheidet sich nichtselbständige Arbeit von selbständiger Arbeit
Nichtselbstständige Arbeit kann von selbstständiger Arbeit dadurch abgegrenzt werden, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, da der Erwerbstätige (Arbeitnehmer) unter Leitung und Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers tätig wird, ohne ein Unternehmerrisiko zu tragen. Rechtliche Basis ist im Regelfall ein Dienstvertrag, aus dem heraus Arbeitslohn bezogen wird.
Veregleichen Sie die Vereinnahmung von 50.000 Euro aus künstlerischer Tätigkeit mit einer Vereinnahmung von 50.000 Euro als Bruttolohn aus einem Dienstverhältnis hinsichtlich der Rechtsfolgen für die Einkommensbesteuerung
Die Vereinnahmung von 50.000 Euro aus künstlerischer Tätigkeit gilt als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, die Vereinnahmung von 50.000 Euro als Bruttolohn aus einem Dienstverhältnis sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Im erstgenannten Fall liegt eine Gewinneinkunftsart vor, sodass den Betriebseinnahmen entsprechende Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Die Differenz ist der Gewinn aus selbstständiger Arbeit.
Der Bruttolohn ist die Einnahme aus nicht-selbstständiger Arbeit; ihr gegenüber stehen Werbungskosten, zumindest kommt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro zum Ansatz, bei höheren tatsächlichen Werbungskosten der entsprechend nachgewiesene Betrag.
Wie wird Kostenersatz des Arbeitgebers steuerlich gewürdigt
Kostenersatz des Arbeitgebers besteht entweder in Auslagen- oder in Werbungskostenersatz.
Auslagenersatz ist stets steuerfrei, da es sich hierbei um den Ersatz von Kosten handelt, die im ganz überwiegenden Interesse des Betriebs sind und die der Arbeitnehmer zunächst übernommen hat.
Werbungskostenersatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber Kosten erstattet, die nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen der Arbeitnehmer hätte tragen müssen. Entsprechender Ersatz bleibt steuerfrei, sofern die steuerlichen Regelungen hinsichtlich der Anerkennungsgrenzen beachtet werden
Welche einkommensteuerlichen Rechtsfolgen entstehen einem 45-jährigen Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von 60.000 Euro erhält
Seit 2006 können bei Abfindungszahlungen keine Freibeträge mehr geltend gemacht werden. So muss der 45-jährige Arbeitnehmer den erhaltenen Betrag von 60.000 Euro voll als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen versteuern.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren