Buffl

SS-2018

LS
von Lotte S.

34. Frage: Was stimmt nicht zu Dolmetschern? 

Gesucht: richtig/falsch

A)Wird von Krankenkassen bezahlt

B)Gehörlose haben KEIN Recht auf einen Dolmetscher

C) können die Arzt-Patienten-Beziehung verbessern

D) manche Patienten erlangen nur durch einen Dolmetscher Zugang zur medizinischen Versorgung

E)

Antwort: ANFECHTEN?!

Quellen zu A: 

  1. Wenn Geflüchtete beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt werden, ist eine gute Kommunikation wichtig. Sprachmittlungen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen (ambulant oder stationär) sind aber keine Gesundheitsleistungen und werden daher nicht von den Krankenkassen erstattet. Deshalb können die Kosten von der für den Patienten zuständigen Leistungsbehörde übernommen werden. Hierfür muss vom Arzt oder Krankenhaus ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. (https://www.berlin.de/laf/leistungen/dolmetscherkosten/)

  2. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/92020/Krankenkasse-muss-Patienten-keinen-Dolmetscher-bezahlen

Quellen zu B: 

Zitat: “Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) unterscheidet sich von anderen nationalen Gebärdensprachen. Da Laut- und Gebärdensprachen unterschiedliche Kommunikationskanäle

nutzen, arbeiten Gebärdensprachdolmetscher meist simultan (zeitgleich). Die Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern im medizinischen Bereich ist im Sozialgesetzbuch I § 17 geregelt. Es verpflichtet die zuständigen Leistungsträger wie etwa Krankenkassen, die beim Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern entstehenden Kosten zu tragen. (https:www.bdue.de/gsd)

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Lotte S.

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