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2. Immobilienbewirtschaftung

JR
von Jennifer R.

5 Schritte Mediation

  1. Erläuterung des Verfahrens und der Regeln:

    Das Verfahren wird den Parteien erklärt und die einzuhaltenden Regeln werden dargelegt.Es wird die Aufgabe des Mediators erläutert. Der Mediator prüft anhand von Gesprächen, ob die Parteien für ein Mediationsverfahren geeignet sind. Ist dies der Fall, so wird eine vertragliche Vereinbarung über die Durchführung des Verfahrens geschlossen.

  2. Festlegung der zu regelnden Probleme:

    Es werden die zu behandelnden Themen gesammelt. Die bestehenden Meinungsverschiedenheiten und

    die Übereinstimmungen zu den zu regelnden Problemen werden festgestellt.Es folgt eine Abstimmung

    Über die Bearbeitung der Themenfolge.

  3. konfliktbearbeitung:

    Alle wesentlichen Aussagen des Problems werden erfasst.Es erfolgt die Darlegung der dazu bestehenden

    unterschiedlichen Auffassungen. Für diese gilt es, Verständnis zu entwickeln.Es werden die Bedürfnisse

    und Interessen der Parteien dargelegt. Die Basis für eine Entscheidung wird vorbereitet (Problemlösung).

  4. Konfliktlösung:

    Es werden den Parteien Lösungsmöglichkeiten dargestellt. Konfliktregelungen werden im Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten erörtert. Mögliche Regelungen werden mit den Beteiligten geprüf. Ggf. werden

    Teillösungen vorgeschlagen.Es wird ein Vereinbarungstext entworfen.

  5. Abschlussvereinbarung:

    es wird eine Gesamtschau vorgenommen. Die Konflikttösung wird schriftlich in einem Vertrag erfasst und eine Überprüfung vereinbart. Der Vertrag wird von den Parteien unterzeichnet.

Fünf Fördermaßnahmen für Förderung von Wohnraum die dafür Anwendung finden können

Fördermaßnahmen sind z. B.

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Baudarlehen nach den Bestimmungen des des WoFG: Die Gewährung von

    öffentlichen Baudarlehen ist an eine nach Landesrecht in ihrer Höhe vorgegebene Bewilligungsmiete (ver-

    einbarte Förderung) gebunden.

    zinslos oder mit einem niedrigen Zinssatz zur Verfügung gestellt, sodass die K apitalkosten niedrig ausfallen. Daneben darf das öffentliche Baudarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden, sodass ggf.

    Um diese Miete kalkulatorisch zu erzielen, wird das öffentliche Darlehen

    noch erforderliche Kapitalmarktmittel aufgrund ihres günstigen Beleihungsauslaufes zinsgünstig in Anspruch genommen werden können. Die Nachhaltigkeit der Förderung wird durch die Verpflichtung der Übernahme von langfristigen Belegungsrechten durch den Antragsteller gesichert

  • Die Bezahlbarkeit von Wohnraum kann weiterhin durch die Inanspruchnahme von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gesichert werden. Mieter können danach einen Mietzuschuss erhalten, während selbstnutzende Eigentümer die Möglichkeit haben, einen Lastenzuschuss in Anspruch zu nehmen

  • Inanspruchnahme von Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): In diesen Programmen werden zinsgünstige Darlehen oder - je nach Programm - Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen gewährt, z. B.: Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum

    Finanzierung von Gemeinschaftsanteilen an Wohnungen

    altersgerechter Umbau und Einbruchschutz

  • energetische Sanierung

  • Die Kommune stellt preisgünstige Grundstücke für den Wohnungsbau zur Verfügung, indem sie z.B.auf

    das Höchstpreisverfahren verzichtet oder Grundstücke im Erbbaurecht ausgibt.

  • Für eigengenutzte Immobilien können Familien mit Kindern für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren

    Baukindergeld in Höhe von jährlich 1.200 € in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme ist abhängig von

    Jahreseinkommen. Die Beträge können zur direkten Finanzierung oder zur Belastungssenkung in An-

5 Schritte mehrstufigen mahnverfahren

  1. Zahlungserinnerung nach ausbleibendem Zahlungseingang:

    freundliches Erinnerungsschreiben Zahlungsfrist abgelaufen, unter wird Setzung dem einer säumigen neuen Frist Mieter einzugesand.

  2. Erste Mahnung:

    Mahnschreiben unter nachdrücklicher Setzung einer Nachfrist versandt. Hier sollte bereits. abgewogen werden, ob eine zweite und/oder dritte Mahnung noch Sinn macht und mit einer Zahlung gerechnet werden kann. Ggf. Stundungen oder. Ratenzahlungen zU vereinbaren.

  3. Gerichtlicher Mahnbescheid:

    Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht/Mahngericht, dieses überprüf die formelle. Zulässigkeit des Antrages und stellt den erlassenen Mahnbescheid anschließend dem Mieter ZU. Dieser muss nun die im Mahnbescheic ausgewiesene Forderung b egleichen oder in nerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides

    an ihn Widerspruch einlegen; Überprüfung des Sachbearbeiters auf Zahlungseingånge und Kontrolle der Widerspruchsfrist.

  4. Vollstreckungsbescheid

    kein Widerspruch keine Zahlung kann der Gläubiger gegen den Schuldner den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beim Mahngericht beantragen.

    Der erlassene Vollstreckungsbescheid wird sodann dem Schuldner üblicherweise vom

    Mahngericht zugestelt. Hiergegen kann er binnen zwei Wochen ab Zustellung

  5. Durchführung des streitigen Verfahrens (Klage):

    Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid ouer Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist der Anspruch vor dem zuständigen Gericht zu begründen

Vollstreckungstitel:

Hat der Schuldner den im Vollstreckungsbescheid ausgewiesenen Betrag nicht gezahlt und auch keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben, kann der

Gläubiger mit der Ausfertigung des ihm zugestellten Vollstreckungsbescheides die

Zwangsvollstreckung betreiben. Der Vollstreckungsbescheid ist , Vollstreckungstiteľ"; Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Pfändung beim Schuldner; Überwachung der zeitnahen Pfändung durch den Gerichtsvollzieher seitens des Sachbearbeiters. (Eine

vorläufige Vollstreckung ist trotz Einspruch möglich.)

Se sind der zuständige Teamleiter der Abteilung . Gewerbevermietung". lhnen wird folgender

sæchverhalt zur Kenntnis gebracht:

£=i einer Objektbegehung wurde festgestellt, dass sich die Gewerbeiläche eines Schreib-

"arengeschäftes in einem völlg verwahrlosten Zustand befindet.

=) Beurteilen Sie anhand von drei Prüfschritten die rechtliche Situation.

1. Schritt:

Sachverhalt der Verletzung vertraglicher Pflichten:

Gemäß $ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB könnte eine Pflichtverletzung vorliegen.

Der Mieter verletzt die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße, da er die

Mietsache durch Vernachlässigung ihm obliegender Sorgfaltspflicht (Verwahrlosung) erheblich gefährdet.

2. Schritt:

Tatbestände der Verletzung vertraglicher Pflichten

Die Pflichtverletzung durch Verwahrlosung kann eine außerordentliche fristlose

Kündigung gemäß $ 543 Abs. 1 BGB begründen

Zunächst jedoch ist $ 543 Abs. 3 BGB zu beachten. Danach hat der Vermieter

folgende Aspekte abzuwägen:

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist

die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten

angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

Dies gilt nicht, wenn

eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder

die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen

Schritt:

Rechtsfolge der Verletzung vertraglicher Pflichten:

Unter Abwägung der im Sachverhalt dargestelten Situation der Verwahrlosung ist in

dem gegebenen Fall eine Abmahnung zu erteilen. Die Abmahnung begründet sich

aus dem Mietvertrag

Durch die Abmahnung wird der Abgemahnte auf ein bestimmtes vertragswidriges

Verhalten hingewiesen und unter Fristsetzung aufgefordert, dieses Verhalten zu unterlassen oder bestimmte Handlungen auszuführen, gleichfalls werden dem abgemahnten drohende Konsequenzen aufgezeigt, falls dieser den formulierten Aufforderungen nicht nachkommt

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Jennifer R.

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