Buffl

LF1.2 & LF1.3 TG2 Pflege im historischen und rechtlichen Sinne

SP
von Saskia P.

Geschichte der Professionalisierung der Pflege im Überblick

  1. Heilkunde und Pflege in den vorchristlichen Kulturen

    !Hippokrates!

  2. Heilkunde und Pflege im Christentum

  3. Pflege im Zeitalter von Humanismus und Aufklärung 15 Jahrhundert

  4. Pflege im 19 Jahrhundert

    !Theodor Fliedner und Florence Nightingale!

  5. Pflege im 20 und 21 Jahrhundert

    !Agnes Karll!

  1. 460v. Chr. Hippokrates entwickelte die Diätetik (Lehre des gesunden Lebens) >Gerüst der heutigen Grundpflege (ATL's)

  2. - starker Einfluss 10. Gebote (Nächstenliebe)

    - entstehen Xenodochien (Gast- u. Familienhäuser) 》Hospitäler 》”Klösterpflege”

    - Medicus (Studium der Medizin) und Bader (praktischer Arzt ohne Studium)

  3. - Klöster verlieren Stellenwert > Verstaatlichung

    - 1781 Franz-Anton Mai gründet Krankenwärterschule (drei Monate Ausbildung)

    - Gründung neuer Pflegeorden (z.B. Orden der Barmherzigen Brüder und Orden der Barmherzigkeit Schwestern)

  4. - 1863 Theodor Fliedner baut Diakonissenpflege(ausbildung) in Kaiserswerth auf (drei Monate Ausbildung)

    - Florence Nightingale (“Lady withe the lamp”) ist Begründer der modernen Krankenpflege > etablierte Pflegetheorien und Hygiene- u. Pflege-standards, machte Krankenpflege als anerkannten Lehrberuf, gründete Krankenpflegerschule (einjährige Ausbildung)

    - Henry Dunant gründete in der Schweiz das Rote Kreuz, anschließend Krankenpflegerschule

  5. - Agnes Karll Refomierte die freiberufliche (ambulante) Pflege > bessere Arbeitsbedingungen, Versicherung, Ausbildung etc.

    - Während NS-Zeiten kontrolliert Staat Pflege > nur arische Schwestern und Euthanasie

    - 1957 einheitliche Krankenpflegergesetz (2.Jahre Ausbildung mit staatlicher Prüfung> ab 1965 3.Jahre Ausbildung) in der BRD u. DDR, sowie eine Spezialisierung der Pflegegruppen (Alten-,psychisch-, Op-, Krankenpflege)

    - Professionalisierungsprozess: 2003 Krankenpflegergesetzreform (Berufsbezeichnung: Gesundheits- und Krankenpflege) > 1990er Pflegestudium > 2017 neues Pflegeberufsgesetz >2020 generalisierte Pflegeausbildung

Was schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG)?

Wie erfolgt die Bekantgabe der Schwangerschaft?

Mutterschutzbestimmungen:

> bei Ausübung welcher Beschäftigungen tritt ein Beschäftigungsverbot ein?

> zu welchen Zeiten tritt ein Beschäftigungsverbot in Kraft?

> ab wann und wie lange besteht die Kündigungsschutzfrist ?

>welche Leitungen stehen der Schwangeren zu?

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft nach der Entbindung und in der Stillzeit für alle Frauen die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

  • Bekanntgabe der Schwangerschaft, sowie Entbindungstag, muss Arbeitgeber mitgeteilt werden

  • Arbeitgeber muss Mitteilung an Aufsichtsbehörde weiterleiten

  • Mitteilung an Dritte verboten

Beschäftigungsverbot:

- vor Entbindung bei Gefahr für Mutter oder Kind

- bei körperlich schweren Arbeiten oder gefährlichen Stoffen

- bei Lasten von mehr als 5 kg

- keine Fließband- o. Arkkordarbeiten

- wenn mehr als 4 Stunden gestanden wird

Beschäftigungsverbot zu bestimmten Zeiten:

- 6 Woche vor und 8 Wochen nach Entbindung bzw. 12Wochen bei Früh- , Mehrlingsgeburt oder behinderten Kind

- zur Berechnung der Fristen muss dem Arbeitgeber das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorgelegt werden

- keine Mehrarbeiten keine Arbeiten in der Nacht(20-6 Uhr)

- nicht an Sonn- und Feiertagen

Kündigungsschutzfrist:

- während der SS bis 4Wochen nach Entbindung oder nach 12. SSwochen nach Fehlgeburt

- während Elternzeit

- Voraussetzung: AG kennt SS oder AG erfährt 2W nach Kündigung davon

Leistungen:

- Mutterschaftslohn (= Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate) Zahl AG während Tätigkeitsverbot

- Mutterschaftsgeld zahlt Krankenkasse vor unf nach Geburt

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Saskia P.

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