Berufsausbildung in Deutschland
Wie ist sie aufgebaut
• duales System
• Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sind gleichberechtigte Kooperationspartner
• Berufsschule über nimmt den theoretischen Teil
Ausbildungsbetrieb übernimmt den praktischen Teil der Ausbildung*
Welches Gesetz regelt das Ausbildungsverhältnis?
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Wie kommt der Ausbildungsvertrag zustande?
durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen Ausbildenden und Auszubildenden*
Inhalte des Ausbildungsvertrages
u Namen beider Parteien
u Art, Gliederung und Ziel der Ausbildung
u Beginn und Dauer der Ausbildung
u Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätten
u Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
u Dauer der Probezeit
u Zahlung und Höhe der Vergütung
u Dauer des Urlaubs
u Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
Die IHK
u ist den Partnern der dualen Ausbildung (Schule und Betrieb) übergeordnet
u überwacht und berät die Ausbildungsbetriebe
u überwacht die Berufsausbildung und ist Ansprechpartner des Auszubildenden bei Ausbildungsfragen und Problemen
u Eintragung jedes Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse*
Aufgaben der IHK
u Zulassung, Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen
u Berufung des Prüfungsausschusses
u entscheidet über eine Verkürzung des Ausbildungsverhältnis
u Ausstellung eines Zeugnisses bei Bestehen der Abschluss-prüfung*
Wie ist die bertriebliche ausbildung aufgebaut
u betriebliche Ausbildung:
• Ausbildungsordnung (gem. § 5 BBiG):
- regelt die Dauer und Inhalte der Ausbildung sowie die Prüfungsanforderungen
- wird von den Ministerien erlassen und durch die zuständigen Kammern überwacht*
Die schulische Ausbildung
u schulische Ausbildung:
• Rahmenlehrpläne
- Zielsetzungen für den Berufsschulunterricht
- werden von Sachverständigen der Bundesländer erstellt und mit den Ausbildungsanforderungen auf Bundesebene abgestimmt
• Schulpflicht
• Schulgesetze der Länder*
u Wer sind die Beteiligten an diesem Ausbildungsverhältnis und wie lauten die gesetzlichen Bezeichnung?
• Ausbildender
• Ausbilder
• Auszubildender*
Die Rauhe GmbH möchte eine Probezeit von sechs Monaten vereinbaren. Klären Sie die Zulässigkeit. Begründen Sie Ihre Aussage
• unzulässig
• Probezeit mind. einen Monat, höchstens vier Monate*
u Im Frühjahr nächsten Jahres erhält Paul Simon unerwartet eine Zusage für einen Studienplatz im Fach Betriebswirtschaftslehre. Unter welchen Bedingungen könnte er das Berufsausbildungsverhältnis kündigen?
• nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (§22 Abs. 2 BBiG)
• Studium entspricht den Voraussetzungen *
u Gesetzt den Fall Paul Simon hätte sein Berufsausbildungs-verhältnis ordnungsgemäß fortgesetzt:
Wann würde es enden?
• mit Ablauf der Ausbildungszeit
• frühestens mit Bestehen der Abschlussprüfung*
u Unter welche Voraussetzungen kann Paul Simon während der Ausbildung gekündigt werden?
• ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
• schriftlich unter Angabe des Grundes*
u Paul leidet unter großer Prüfungsangst und möchte vor-sorglich wissen, ob und wie oft er die Abschlussprüfung wiederholen darf. Informieren Sie ihn mithilfe des BBiG.
• Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verl-angen des Azubis bis zu nächstmöglichen Wieder-holungsprüfung
• Verlängerung aber höchstens um ein Jahr
• max. sind zwei Wiederholungen möglich (bei halbjähr-lich stattfindenden Prüfungen)*
u Prüfen Sie unter Zuhilfenahme des BBiG, ob folgende Verfahren rechtens sind:
• Der Chef zahlt die Vergütung jeweils am 15. des Folge-monats.
Ø falsch, die Vergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag im Monat zu zahlen*
• Monatlich erhält ein Auszubildender 450 €. Für den Februar werden aber nur 420 € bezahlt, da der im Februar ja nur 28 Tage hat.
Ø falsch, es wird immer von 30 Tage ausgegangen*
• Ein Betrieb zieht dem Azubi die Berufsschultage bei der Vergütung ab.
• Ein Azubi erhält eine Woche keine Ausbildungsver-gütung, weil er in dieser Zeit arbeitsunfähig war.
falsch, Berufsschulzeit ist Arbeitszeit*
falsch, Lohnfortzahlung bis sechs Wochen*
u Pflichten des Auszubildenden
• Lernpflicht
• Teilnahmepflicht
• Schweige- und Treuepflicht
• Sorgfaltspflicht
• Gehorsamspflicht
Berichtsheft führen*
u Pflichten des Ausbildenden
• Ausbildungspflicht
• Planungspflicht
• Vergütungspflicht
• Bereitstellung von Arbeitsmitteln
• Freistellungspflicht
• Einhaltungspflicht
• Fürsorgepflicht
• Zeugnispflicht*
u Berufsschule
• Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet den Azubi für die Berufs-schule freizustellen
• personeller Engpass i.d.R. kein Grund dem Azubi den Berufs-schulbesuch zu verwehren
• in Ausnahmefällen kann eine Befreiung vom Berufsschul-unterricht bei der Schulleitung erbeten werden; nur wenn
- es dem Ausbildungsziel nützt
- keine Nachteile für den Azubi entstehen
u Beschäftigung vor der Berufsschule
• keine Tätigkeit im Betrieb, wenn der Unterricht vor 9:00 Uhr beginnt
u Überstunden
• sind besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen
• Wahrung der Geschäftsgeheimnisse
• auch für Azubis gilt es Geschäftsgeheimnisse zu wahren (Verschwiegenheitspflicht)
Welche gesundheitsprüfungen sind vorgeschrieben
u eine Untersuchung vor Beginn der Ausbildung
u eine Untersuchung nach einem Jahr Ausbildung
u tägliche Arbeitszeit:
8 Stunden -> hier vermutlich 8,5 Stunden
Pause
Mittagspause
Dauer mind. 15 Minuten
• zu spät, muss spätestens nach 4,5 Stunden gemacht werden (10-Minuten-Pause zählt nicht als Pause)
• bei 8 Stunden Arbeit mind. 60 Minuten Pause
Ruhepausen:
u Arbeitszeit von mehr als 4,5 Std. bis 6,0 Std. -> mind. 30 min. Pause
u Arbeitszeit mehr als 6,0 Std. -> mind. 60 min. Pause
u frühstens eine Stunde nach Arbeitsbeginn
u spätestens eine Stunde vor Arbeitsende
u hier: ein früheres gehen (Arbeitsende) wird nicht als Pause gerechnet
Arbeitszeit:
u täglich nicht mehr als 8,0 Stunden
u wöchentlich nicht mehr als 40, 0 Stunden
u wenn an einzelnen Tagen weniger als 8,0 Std. gearbeitet wird, darf an den übrigen Werktagen max. 8,5 Std. gearbeitet werden
u hier: gesetzliche Arbeitszeit auf jeden Fall überschritten, gesetzlicher Anspruch kann eingefordert werden
Urlaub
u jedem Jugendliche steht Urlaub zu
u Alter zu Beginn des Kalenderjahres zählt
• unter 16 Jahren -> 30 Werktage
• unter 17 Jahren -> 27 Werktage
unter 18 Jahren -> 25 Werktage
• grundsätzlich kann der Jugendliche nicht bestimmen, wann er den Urlaub erhält
• Urlaub sollte aber möglichst in den Schulferien genommen werden
• Berufsschultage während des Urlaubs zählen nicht als Urlaubstage
Mutterschutz umfasst
u Kündigungsverbot mit Beginn der Schwangerschaft
u Kündigungsverbot endet vier Monate nach der Entbindung
u Kündigungsschutz auch während der Elternzeit
u Kündigung nur möglich:
• bei befristet Arbeitsverträgen
• durch Aufhebungsvertrag
• bei Ende des Berufsausbildungsverhältnisses
• bei Stilllegung des Betriebes
wann z#hlt eine mutterschutz
u ab Bekanntgabe beim Arbeitgeber bis 8 Wochen nach der Entbindung
u grundsätzliches Beschäftigungsverbot: sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung
Mitteilungspflicht bei schwangeren
• Schwangere sollen, müssen aber nicht sofort den Arbeit-geber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren
• sobald der Arbeitgeber davon Kenntnis hat gilt das MuSchG
Arbeitgeber kann ein Attest verlangen
Mutterschutzverbote
u Verbot schwerer körperlicher Arbeit
u Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung
u Werdende und stillende Mütter dürfen nicht
• in der Nacht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
• mit Mehrarbeit
• an Sonn- und Feiertagen
beschäftigt werden
Rechte des mutterschutzes
u Anspruch auf Elternzeit (bis zu 3 Jahre im Anschluss an die Mutterschutzfrist)
u Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt
u Kündigungsschutz während der Elternzeit
ab wann zählt man als schwerbehinderter
ab 50 behinderung
Was sind ausgleichabgaben
man muss als unternehmen mit mehr als 20 mitaarbeitern mind 1 behhinderte einstellen
sonst eine strafe von 140 €
Kündigungsfristen
28 / 15 oder zum Monatsende
2 Jahre = 1 Monat
5 Jahre = 2 Monate
8 Jahre = 3 Monate
10 Jahre = 4 Monate
12 Jahre = 5 Monate
15 Jahre = 6 Monate
20 Jahre = 7 Monate
Zuletzt geändertvor 8 Monaten