Welche internationale Vereinbarung gibt es bzgl. Humanforschung und was besagt sie?
Deklaration von Helsinki
Sie regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Humanforschung:
Freiwilligkeit aufgrund von Aufklärung
Risiken müssen vertretbar sein
Zweck muss medizinisch vernüftig sein
Aber: nur soft-law, das heißt es ist nicht rechtsverbindlich
Sie regelt die Voraussetzungen der Zulässigkeit
Was ist das Problem an der Deklaration von Helsinki
sie ist nur soft-law, das heißt sie ist nicht rechtsverbindlich
Verweist deutsches Recht auf die Deklaration?
Ja im § 15 III MBO
Was wird ansonsten im deutschen Recht über Humanforschung gesagt?
§ 15 I MBO:
es muss eine Ethik-Kommission geben, die das Vorhaben bewertet
Es muss eine Aufklärung erfolgen
Je vulnerabler die betroffenen Personen, umso höhere Anforderungen sind an die Einwilligungsfähigkeit zu stellen
Welche Voraussetzungen gibt es für die Zulässigkeit?
Zweck muss medizinisch vernünftig sein
Zuletzt geändertvor 2 Jahren