Vernehmung
ist ein Aussagebegehren eines erkennbaren Strafverfolgungsorgans gegenüber Zeugen oder Beschuldigten.
Beschuldigter
Als Beschuldigter wird im deutschen Strafrecht eine strafmündige Person bezeichnet, der die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird und gegen die daher ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren betrieben wird.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren