Wann wird der grundrechtliche Status relevant?
Nur, wenn der Embroy untergeht und kein Mensch geboren wird
Dürfen beliebig viele Embryonen in vitro gezeugt werden, auch wenn nicht alle für Fortpflanzungszwecke verwendet werden können?
Dürfen für Fortpflanzungszwecke erzeugte Embryonen für andere Zwecke (v.a. Forschung) verwendet werden?
Ist die PID zulässig, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Frau die Übertragung vermeidet?
Dürfen Embryonen für Forschungszwecke erzeugt werden?
Welche Schutzdimension greift?
= Drittverhältnis, da nicht Staat selbst, sondern ein Arzt oder die Mutter eingreift
-> Damit eine Schutzpflicht besteht, müsste der Embryo in vitro Träger der Grundrechte aus Art.1 I GG und Art. 2 II 1 GG sein
Was sagt das BVerfG?
keine Antowrt, es geht davon aus, dass der Grundrechtsschutz ab der Nidation (=Einnistung) greift
Was sagt die Literatur?
m.M: Embryo in vitro ist noch kein Grundrechtsträger -> keine Schutzpflicht -> keine Verbote
h.M: Grundrechtsträger, aber abgestuftes Schutzkonzept -> TdL: Lebensschutz (+), Menschenwürde (-)
a.A: Grundrechtsträger mit vollen Schutzkonzept -> Schutzpflichten -> Verbote
Was sind die “SKIP”-Argumente?
Speziesargument
Kontinuitätsargument
Identitätsargument
Potentialitätsargument
bereits kraft Entstehung gehört der Embryo in vitro zur Spezies Mensch und ist daher von Natur aus Träger der Menschenwürde
Menschenwürde ergibt sich nicht aus der biologischen Zuordnung, sondern aus der Achtungs- und Anerkennungsgemeinschaft
Es darf kein naturalistischer Fehlsschluss bzw. ein Sein-Soll-Fehlschluss gezogen werden
Speziesmus (Singer)
Menschenwürde = Ausdruck der Autonomie (Kant) -> Embronen haben keine Autonomie
Embryo kann sich kontinuierlich zu einem Menschen weiterentwickeln
Es gibt keine wesentlichen Einschnitte, die eine Änderung des moralischen Status begründen können
noch sehr viele Schritte; raus aus der Petrieschale
gerade keine ununterbrochene Kontinuität
Unbegründete Behauptung: Rechte werden häufig an Entwicklungsstadien abgestimmt
es kann sehr wohl zwischen den verschiedenen Entwicklungsstadien unterschieden werden (Endpolen)
Genetisches Programm des Embryo in vitro ist identisch mit dem des späteren Menschen
Numerische Identität: Gegenstand ist mit sich selbst identisch
Identität muss sich erst noch entwickeln (Status- Identität)
Embryo in vitro ist eben gerade noch kein Mensch
Genetische Identität kann alleine keine Gleichbehandlung begründen
Zwillingsargument: in den ersten 14 Tagen nicht einmal numerische Identität
Embryo hat das Potential sich zu einem Menschen weiter zu entwicken
Potentialität alleine kann keine Gleichbehandlung begründen (Geselle =/= Auszubildender)
spätere Rechtsposition kann kaum in vollem Umfang der frühere Entwicklungsstufe zugeschrieben werden
Kastanie - Baum -Argument (Singer)
Müssten dann nicht auch Eizelle und Samen gleich geschützt werden? (=Abgrenzungsproblematik) -> Schutz von Vorkernstadien
Zuletzt geändertvor 2 Jahren