Was ist die PID?
= Diagnostik des Embryo in vitro vor Übertragung auf die Frau (z.B. bei schwerwiegenden Erbkrankheiten)
Paragraph
§ 3a ESchG
Rechtspolitische Diskussion
Embryo gerät durch die Untersuchung nicht in Mitleidenschaft
Aber bei einem Defekt wird der Embryo vernichtet -> Menschenwürde?
Aber: Milderes Mittel? Weil Keine PID -> Übertragung -> Pränataldiagnostik -> Abtreibung
Rechtslage vor § 3a ?
PID war nicht strafbar, weil:
§ 1 I Nr.2 ESchG (-), weil Eigentlicher Zweck ist Herbeiführung der Schwangerschaft, die PID hat nur einen mittelbaren Zweck
§ 2 I ESchG: Zweck ist nicht die Nichterhaltung, sondern lediglich die Feststellung, ob ein Gendefekt vorliegt
Was besagt § 3a ESchG?
Abs.1: grundsätzlich Verbot, auch bereits nur bei der Untersuchung
Abs.2: Ausnahmen
Abs.3: Verfahrensrecht
P: Zustimmende Bewertung der Ethik-Kommission
= VA
-> kann durch die Eltern angefochten werden
-> Verpflichtungsklage oder Versagungsgegenklage
P: Schwerwiegende Erbkrankheit
= Unbestimmter Rechtsbegriff
-> kann gerichtlich nicht vollständig überprüft werden (nur mit Spezialisten)
-> trotzdem kein Beurteilungsspielraum der Ethik-Kommission
Zuletzt geändertvor 2 Jahren