4a. Erläutern Sie die Staatsstrukturprinzipien der Europäischen Union.
Staatsstrukturprinzipien Art. 2 AEUV
Art. 4 EUV->Mitgliedsstaaten übernehmen jene Zuständigkeiten, die nicht auf EU übertragen sind
Art. 5 Abs. 2 EUV->Aktivwerden nur innerhalb der Grenzen
Staatszielbestimmung: Binnenmarkt (vgl. Art. 3 Abs. 3 S. 1 EUV)
Zusammensetzung und Ziele Art. 15 EUV
Art. 10 Abs. 2 EUV->repräsentative Demokratie, Bürgerinitiative (Art. 11 EUV)
Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip->sozialer Zusammenhalt
4b. Nennen Sie die Organe der Europäischen Union und ordnen Sie diese den Staatsgewalten zu.
Exekutive: Europäischer Rat, Präsident des europäischen Rates, die Kommissare, die Kommission und der Kommissionspräsident
Legislative: Europäisches Parlament und der Ministerrat
Judikative: EUGH
weitere Organe, wie europäische Zentralbank (Art. 13 EUV)
4c. Erläutern Sie die Zusammensetzung des (Minister-)Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates.
Art. 15 Abs. 2 AEUV->Zusammensetzung
europäischer Rat: Staatschefs->politische Ziele
europäischer Ministerrat: zuständige Minister der Länder
Minister handeln im Sinne ihres Mitgliedsstaates (Art. 23 EUV)
Mitwirkung in der Gesetzgebung (Art. 16 EUV)
4d. Erläutern Sie die Rechtsakte der Europäischen Union.
Rechtsakte ist gebunden an europäisches Sekundärrecht.
Art. 288 AEUV->Alle ablesen
4e. Erläutern Sie die wesentlichen Schritte des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union.
(Art. 294, 297 AEUV)
4h. Erläutern Sie die Dienstleistungsfreiheit.
Art. 56 Abs. 1 AEUV nur EU-Bürger bezogen auf Dienstleistungsfreiheit geschützt
Art. 62 AEUV Rechtfertigung der Niederlassungsfreiheit
4i. Erläutern Sie die Grundzüge des Beihilferechts der Europäischen Union.
vgl. Art. 107 AEUV
Bedingungen werden von Kommission überprüftund in Art. 108 AEUV aufgeführt
Art. 109 AEUV
Zuletzt geändertvor 2 Jahren