Ziel des Pflegestärkungsgesetzes:
Ziel des Pflegestärkungsgesetzes: vor allem an Demenz Erkrankte, geistig Behinderte und längerfristig psychisch Erkrankte sollen die gleichen Pflegeleistungen wie körperlich Pflegebedürftige erhalten.
Pflegegrade - Was ist neu?
Die Pflegereform 2016/17 wandelt die bekannten Pflegestufen in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 um.
Dies ist im Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert.
Woran orientiert sich der Grad der Pflegebedürftigkeit?
Der Grad der Pflegebedürftigkeit orientiert sich an den Funktionseinschränkungen bzw. Ressourcen --> Was kann der Mensch selbst?
Wie lautet der Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017?
Pflegebedürftig ist ein Mensch, der gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweist und deshalb der Hilfe bedarf.
Dieser Mensch hat
- körperliche, kognitive oder psychische Belastungen bzw.
- er kann Anforderungen nicht selbstständig bewältigen bzw.
- er kann seine gesundheitlich bedingten Belastungen nicht selbst kompensieren.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
Pflegebedürftig ist, wer in sechs Bereichen gesundheitlich beeinträchtigt ist und einen Gesamtpunktwert von mindestens 12,5 hat. Welches sind die sechs Bereiche?
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Maßstab soll dabei nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen sein.
Die neue Pflegebegutachtung stellt die Fähigkeiten und Ressourcen in den Mittelpunkt. Dabei wird immer wieder gefragt, wie die Selbstständigkeit gestärkt werden kann und es wird der Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung bei der Tagesgestaltung und sozialen Kontakten festgestellt.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geht von einer komplett neuen Begutachtungsphilosophie aus.
Weg von der defizitorientierten, hin zur ressourcenorientierten Einschätzung.
Leitfragen zu Mobilität?
Mobilität:
Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?
Leitfragen zu Kognitive und kommunikative Fähigkeiten?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht?
Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen?
Kann der Mensch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
Leitfaden zu Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Wie oft benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, z. B. bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
Leitfaden Selbstversorgung:
Selbstversorgung:
Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen (Körperpflege, Essen und Trinken)?
Leitfaden Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Welche Unterstützung wird beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen benötigt (z. B. Medikamentenmanagement, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung)?
Leitfaden: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Wie selbstständig kann der Mensch seinen Tagesablauf planen und soziale Kontakte pflegen?
Pflegegrade und Kosten. Welche Beeinträchtigungen und Kosten jeweils für den entsprechenden Pflegegrad.
Grad
Beeinträchtigung
ambulante Pflege
stationäre Pflege
1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
-
125 €
2
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
316 €
770 €
3
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
545 €
1.262 €
4
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
728 €
1.775 €
5
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
901 €
2.005 €
Zuletzt geändertvor 2 Jahren