Folgebewertung
Was sind die Voraussetzungen, Häufigkeit der Neubewertung und der Beizulegende Zeitwert
Voraussetzung
Beizulegender Zeitwert kann verlässlich ermittelt werden; Vorliegen eines aktiven Marktes wie gemäß IAS 38 (Finanzinstrumenten) ist nicht erforderlich
Häufigkeit der Neubewertung
Abhängigkeit von Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes im Verhältnis zum jeweiligen Buchwert. Bei starken Schwankungen einmal jährlich, ansonsten alle drei bis fünf Jahre ausreichend
Beizulegende Zeitwert
Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren