Welche Normen sind maßgeblich für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Trinkwasser-Installationen?
Die europäische Normenreihe DIN EN 806und die DIN EN 1717 formulieren einen Mindeststandard und stellen den größten gemeinsamen europäischen Nenner dar.
Zusätzliche Festlegungen zur Berücksichtigung nationaler Gesetze, Verordnungen und des deutschen technischen Regelwerks sind in den Ergänzungsnormen zu finden, die aus Gründen der Kontinuität unter der Nummer DIN 1988 laufen.
Grundsätzliche Festlegungen für die Planung von Trinkwasser-Installationen sind wo zu finden?
DIN EN 806‑2 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 2: Planung“ geregelt. Diese europäische Norm gilt in Verbindung mit der DIN EN 806‑1 (Allgemeines) und der DIN EN 806‑3 (Berechnung der Rohrinnendurchmesser). DIN EN 806‑2 beschreibt die Anforderungen an die Planung von Trinkwasser-Installationen innerhalb von Gebäuden und für Leitungsteile außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb von Grundstücken (siehe DIN EN 806‑1) und ist anwendbar für Neuinstallationen, Umbau und Reparaturen.
Die nationale Ergänzungsnorm zur DIN EN 806‑2 ist die DIN 1988‑200. Sie gilt in Ergänzung für die Planung von Trinkwasser-Installationen, Installation Typ A (geschlossenes System) in Gebäuden und auf Grundstücken. Die Norm benennt die Planungsgrundsätze und die für die Errichtung der Anlagen geeigneten Bauteile, Apparate und Werkstoffe.
Eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaft hygienisch einwandfreien Betrieb von Trinkwasser-Installationen ist die Planung und Umsetzung einer ausreichenden Absicherung gegen Rücksaugen oder Rückdrücken von „Nicht-Trinkwasser“ zurück in die Trinkwasser-Installation – z. B. bei der Nachfüllung von Heizungsanlagen. DIN EN 1717 und die nationale Ergänzungsnorm DIN 1988‑100 legen die Anforderungen an den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen sowie an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch rückfließendes Wasser fest.
Da die DIN EN 806‑3 nicht die für die deutschen Anwenderkreise erforderliche Normungstiefe und Akzeptanz erreicht, stellt die DIN 1988‑300 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser“ die nationale Ergänzungsregelung zur DIN EN 806‑3 dar. Über mehr als zwei Jahrzehnte haben Planer und Ausführende in der Praxis gute Erfahrungen mit den Berechnungsgängen der inzwischen zurückgezogenen DIN 1988‑3 gemacht. Deshalb wurde dieser etablierte Kern des differenzierten Berechnungsganges für die Ermittlung der Rohrdurchmesser für Trinkwasserleitungen in die aktuelle DIN 1988‑300 übernommen.
Was ist in der DIN 806‑4 geregelt?
In der DIN 806‑4 (Installation) ist die Ausführung von Trinkwasser-Installationen geregelt. Folgende Grundsätze werden u. a. behandelt: Kombination verschiedener Werkstoffe, Inbetriebnahme, Desinfektion, Werkstoffspezifikationen für Rohrsysteme, Verbindungsverfahren und Installation von Rohrleitungen aus unterschiedlichen Werkstoffen. Leider wurde im Gegensatz zur Planung und Dimensionierung bei dieser Norm keine nationale Ergänzungsregel DIN 1988‑400 erstellt. Eine der daraus resultierenden Konsequenzen ist beispielsweise, dass die Druckprüfung in Merkblättern des ZVSHK und des BTGAsteht, diese jedoch von Dritten, wie z. B. dem TÜV Süd, nicht als Regelwerk anerkanntwerden.
Neben der Planung, Dimensionierung und Ausführung von Trinkwasser-Installationen ist der Betrieb und die Wartung wo geregelt?
Neben der Planung, Dimensionierung und Ausführung von Trinkwasser-Installationen ist der Betrieb in der europäischen DIN EN 806‑5 (Betrieb und Wartung) geregelt. Für diese Norm ist ebenfalls keine nationale Ergänzung notwendig.
Was sind die wichtigsten Kriterien für die Dimensionierung nach DIN 1988‑300?
Die Norm beschreibt die anzuwendenden Berechnungsgänge zur Dimensionierung von Trinkwasser-Installationen. Sie dient zur Ermittlung der Rohrdurchmesser für Kalt- und Warmwasserleitungen sowie zur Bestimmung der Bauteilgrößen (Zirkulationsleitungen, Pumpe, Drosselventile) für Zirkulationssysteme. Das Regelwerk zielt darauf ab, bei Spitzenbelastung des Systems die kleinstmöglichen Innendurchmesser zu ermöglichen und dabei die Mindestdurchflüsse an allen Entnahmestellen sicherzustellen.
Analog zur Vorgängerversion DIN 1988‑3 ist das ermittelte Rohrreibungsdruckgefälle der Maßstab für alle Teilstrecken. Wesentliche Parameter zur Dimensionierung sind u. a. die Rohrdurchmesser aller Teilstrecken einer Trinkwasser-Installation. Der Berechnungsdurchfluss ist dabei der Entnahmearmaturendurchfluss. Aus der Summe der Berechnungsdurchflüsse wird der Summendurchfluss gebildet. Beim Spitzendurchfluss handelt es sich um den maßgebenden Durchfluss, für den die Rohrleitungen dimensioniert werden. Der Spitzendurchfluss reduziert unter Berücksichtigung der nutzungsabhängigen Gleichzeitigkeit der Wasserentnahme den Summendurchfluss.
Mit welchen Wassertemperaturen muss eine Trinkwasseranlage betrieben werden?
Der Betreiber steht in der Pflicht, dass die Warmwasserbevorratungstemperatur von 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers eingehalten wird. Grundsätzlich gilt: Am Trinkwasseraustritt PWH eines Trinkwassererwärmers mit Zirkulation darf die Temperatur von 60 °C nicht unterschritten werden. Ausnahmen gelten für Anlagen mit hohem Wasseraustausch in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren