Welche Arten der Einwilligung kennen Sie? Erklären Sie kurz.
I; Tatbestandsausschließende Einwilligung
-> meint eine Einwilligung des Opfers, durch die du schon bei der Prüfung des Tatbestandes des jeweiligen Delikts rausfliegst
-> also bei Delikten, die im Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Opfers voraussetzen
-> Hausfriedensbruch, 123; Diebstahl, 242; unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, 248b
II; Rechtfertigendes Einverständnis
-> das ist der Regelfall und sie rechtfertigt zB den Arzt, der dir Blut abnimmt (Körperverletzung)
1; Rechtfertigende Einwilligung
-> die hast du tatsächlich gegeben
2; Mutmaßliche Einwilligung
-> die prüfst du nur, wenn keine Einwilligungserklärung vorliegt (1)
Was sind die 5 Voraussetzungen der Rechtfertigenden Einwilligung?
Disponibilität des Rechtsguts
Einwilligungserklärung vor der Tat
Wirksamkeit der Einwilligung
Einwilligungsfähigkeit
Keine Willensmängel
Bei Körperverletzung: Keine Sittenwidrigkeit, 228
Kenntnis der Einwilligung (Subj. Rechtfertigungselement)
Die Mutmaßlich Rechtfertigende Einwilligung hat 6 Voraussetzungen. Welche sind das?
Keine Einwilligungserklärung
Einwilligungsfähigkeit (= Wirksamkeit)
Übereinstimmung mit dem hypothetischen Willen
Absicht (subj. Rechtfertigungselement)
Wie lautet die Rechtsfolge, wenn das Subjektive Rechtfertigungselement fehlt?
-> Mindermeinung: Täter bleibt straflos, denn objektive Rechtfertigung genügt
-> BGH: Wenn nicht alle Voraussetzungen der Rechtfertigung vorliegen, Bestrafung wegen Vollendung (Alles oder nichts)
-> h.L.: Erfolgsunrecht entfällt, also das objektive Auflehnen gegen die Rechtsordnung, aber das Handlungsunrecht, also das subjektive Auflehnen gegen die Rechtsordnung, bleibt bestehen, weil das subjektive Rechtfertigungselement eben fehlt
-> Bestrafung wegen Versuch
Zuletzt geändertvor 2 Jahren