Wie lösen Sie die folgenden Fälle:
A erschießt Hund, den er für C hält
A erschießt C, den er für einen Hund hält
Totschlag an B gem. § 212 (+)
Versuchter Totschlag an C gem. §§ 212, 22, 23 I (-)
Sachbeschädigung am Hund gem. § 303 I (-)
Versuchter Totschlag an C gem. §§ 212 I, 22, 23 I (+)
Totschlag an C gem. § 212 I (-)
Fahrlässige Tötung an C gem. § 222 (+)
Versuchte Sachbeschädigung am Hund gem. §§ 303 I, 22, 23 I (+)
Welchen Einfluss hat es auf den Vorsatz, wenn der Schlag des Täters sein Ziel verfehlt?
Formelle Gleichwertigkeitstheorie (+)
-> Vorsatz bleibt bestehen, wenn die Rechtsgüter gleichwertig sind, denn nach Wortlaut des 212 kommt es bloß auf die tötung eines menschen und nicht eines bestimmten menschen an
Adäquanztheorie (+)
-> Vorsatz bleibt bestehen, denn Aberratio ictus ist eine Unterform des Irrtums über den Kausalverlauf
Konkretisierungstheorie (h.M.) (-)
-> verneint den Vorsatz, denn Täter hatte Vorsatz auf eine ganz bestimmte Person - und das ist nicht die Getroffene
Wie lösen sie diesen Fall:
A will den B erschießen und lauert ihm auf
A legt das Gewehr an, zielt, drückt aber verzieht das Gewehr
Der Schuss trifft den unbeteiligten C tödlich
Versuchter Totschlag an B (+)
Fahrlässige Tötung an C (+)
Der Täter irrt über den Kausalverlauf. Welchen Einfluss hat das auf den Vorsatz? (Ein Akt)
Ein Akt
= Erfolg tritt zwar ein aber nicht wie vom Täter vorgesehen
-> A stürzt B von der Brücke mit dem Ziel, dass der Aufprall ihn tötet; aber b bleibt am Pfeiler hängen und stirbt dadurch
-> wesentliche Abweichung: Vorsatz (-)
-> unwesentlich (wie hier): Vorsatz (+)
Der Täter irrt über den Kausalverlauf. Welchen Einfluss hat das auf den Vorsatz? (Zwei Akte)
Zwei Akte
Versuch und Fahrlässigkeit
-> Erster Akt wird vorsätzlich ausgeführt aber bleibt im Versuch stecken
-> Zweiter Akt wird fahrlässig ausgeführt aber vollendet
-> Bsp Jauchegrubenfall => Mann würgt Frau und denkt sie ist tot; wirft sie in Jauchegrube; sie ist aber gar nicht tot und stirbt erst in der Grube
=> eA: es sind zwei Akte und damit zwei Delikte (versuchter Totschlag und fahrlässige Tötung)
=> hM: es ist ein zeitlich und räumliche einheitliches Geschehen, deswegen ein Delikt (vollendeter Totschlag)
Fahrlässigkeit und Versuch
-> Erster Akt wird erfolgreich begangen (Fahrlässigkeit) und so kommt es gar nicht zum zweiten
-> Bsp: Täter will Opfer vergiften und entführen, …, und dann erschießen / Opfer stirbt aber bereits durch das Gift
-> prüfen des vollendeten Delikts (Totschlag): Wesentliche (-) oder unwesentliche Abweichung (+)? Hier: Zwischenschritte, daher (-)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren