Wie prüfen Sie den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB?
Notstandslage
Gefahr, Gegenwärtigkeit, notstandsfähiges Rechtsgut
Notstandshandlung
Erforderlichkeit (Geeignetheit, Relativ mildestes Mittel)
Verhältnismäßigkeit
Notstandswille
Rettungswille
Definieren Sie:
Gefahr
Gegenwärtigkeit
notstandfähiges Rechtsgut
Definition 1: Eine Gefahr ist ein Zustand, in dem die konkreten Umstände den Eintritt eines Schadens nahelegen.
Definition 2: Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
Definition 3: Notstandsfähig sind grds. alle von der Rechtsordnung anerkannten Rechtsgüter.
Definieren Sie Verhältnismäßigkeit.
= Güter- und Interessenabwägung
Obersatz: Zusätzlich müsste ein eindeutiger Wertüberhang ersichtlich sein.
Definition: Dafür muss das bedrohte Interesse das geschützte Interesse eindeutig überwiegen.
(Leben gg. Leben grds. unzulässig)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren