Schema?
Notwehrlage
Angriff, Gegenwärtigkeit, Rechtswidrigkeit
Notwehrhandlung
Erforderlichkeit (G, rmM)
Gebotenheit
Notwehrwille
Verteidigungswille
Angriff
Gegewärtigkeit
Rechtswidrigkeit
Definition: Ein Angriff ist jede Bedrohung von Rechtsgütern durch menschliches Verhalten.
Definition: Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat.
Definition: Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er objektiv gegen die Rechtsordnung verstößt.
Wann ist eine Notwehr grds. geboten?
D: Das ist der Fall, wenn die Notwehr nicht sozialethisch beschränkt ist.
Nennen Sie 5 Beispiele, in denen eine Notwehr nicht geboten ist.
Krasses Missverhältnis
Angriffe schuldlos Handelnder
Familie
Bagatellangriffe
Notwehrprovokation
Zuletzt geändertvor 2 Jahren