Wofür gibt es Haftungsregelungen?
Zuweisung der Schäden, die man bei anderen verursacht, ist effizienzfördernd
-> Nur wer Schäden, die er verursacht miteinbezieht, trifft (insgesamt, also für die Gesamtwohlfahrt) effiziente Entscheidung
Wie lautet die Leand-Hand-Formel der Verschuldenshaftung? Ist sie auf das Gesellschaftrecht anwendbar?
Fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn die Kosten der Sorgfalt geringer sind als der erwartete Schaden und diese dennoch nicht aufgewendet wurden.
Grds. ist eine Anwendung auf das Gesellschaftrecht möglich, da dem Schadensverursacher (Gesellschafter) von Vornherein der Anreiz gesetz wird die optimale SOrgfalt anzuwenden.
ABER das bei dem Gesellschaftrecht handelt es sich hauptsächlich um vertragliche Ansprüche NICHT deliktische.
Ist eine persönliche Haftung der Gesellschaft effizienzfördernd? (?)
->
Vorteile
Nachteile
erleichtert Zuordnung von Rechten und Pflichten: gebündelte, d.h. einmalige Anspruchsdurchsetzung senkt Durchsetzungskosten ist effizienzfördernd (?)
Insolventer Gesellschafter schließt Verträge für den Rest
Gut für Gläubiger, Sicherstellung, dass Gesellschafter Anreiz zu effizienter Geschäftsführung haben
-> Weniger Überwachung
Vermögensverlagerung auf Familienmitglieder.
Gesellschafter haben Anreiz zu Überwachung und Mitwirkung.
Welche Arten der Haftungsbeschränkung gibt es? Welche sollte angewendet werden?
Frage -> Vorteile für Entity Shielding
Owner Shielding -> Privatvermögen nicht zugänglich für Gesellschaftgläubiger
Erfolgt durch Klausel bei bei Vereinbarung zwischen Gesellschafter und Gesellschafter. -> Einfach zu überwachen.
(+) Reduktion der Überwachungskosten zwischen den Gesellschafter. Keine Angst von Gläubigern eines Mitgesellschafters in ANspruch genommen zu werden
(+) Börsengang möglich, da kein persönliches Haftungsrisiko am Kaptialmarkt. Kein Zustimmungsvorbehalt überhaupt an Börse zu gehen.
(+) Aktienpreise aussagekräftig, da persönliche Solvenz der gesellschafter unerheblich.
(+) Diversifizierte Investition durch Aktionäre, da Überwachungskosten verringert werden.
Entity Shielding -> Gesellschaftsvermögen nicht zugänglich für Gläubiger der Gesellschafter (Privat)
Erfolgt durch Klausel bei bei Vereinbarung zwischen Privatgläubiger und Gesellschafter. ->Überwachung kaum möglich
(-) Hoher Anreiz der Gesellschafter privatvertraglich abzuweichen um bspw. bessere Kredite zu erhalten.
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Zuletzt geändertvor 2 Jahren