Sache
Jeder körperliche Gegenstand nach §90 BGB
Fremd
Ist nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos
Beschädigen
Ist die Substanzverletzung oder mehr als nur unerhebliches Herabsetzen der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
Zerstörung
Ist die Existenzvernichtung oder die vollständige Aufhebung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
Verändern des Erscheinungsbildes
Ist die Versetzung der sinnlich wahrnehmbaren Oberfläche der Sache in einen vom ursprünglichen Zustand abweichenden Zustand
Unbefugt
Ohne Einverständnis
Nicht nur unerheblich
Nicht nur geringfügig
Nicht nur vorübergehend.
Ist das was nicht binnen kurzer Zeit von alleine vergeht, oder ohne Aufwand entfernt werden kann
Zuletzt geändertvor 2 Jahren