Gesundheitsquote
Gesundheitsausgaben in Beziehung zum BIP
Opportunitätskosten
Die Kosten eines Gutes bestehen aus dem, was man für den Erwerb des Gutes aufgibt
Grenzkosten und Grenznutzen
Veränderung der Kosten und des Nutzens
Allokative Effizienz
Allokative Effizienz liegt vor, wenn die Ressourcen so verwendet werden, dass der Nettonutzen (d.h. Nutzen minus Kosten) in der Gesellschaft maximiert wird
Gründe für Marktversagen
1. Monopol‐Macht
2. Öffentliche Güter
3. Externalitäten (externe Effekte)
4. Unvollständige Information
Besonderheiten des Gesundheitswesens als Wirtschaftssektor
1. Unsicherheit auf Seiten der Nachfrage (Patienten) und Anbieter (Ärzte)
2. Existenz von Drittfinanzierung
3. Asymmetrische Informationsverteilung
4. Verbreitung von nicht‐gewinnorientierten Unternehmen
5. Vielzahl staatlicher Eingriffe
6. Bedeutung von Bedürftigkeit
Moral Hazard
Moral Hazard beschreibt das ökonomisch rationale Verhalten eines Versicherten, im Vergleich zum Selbstzahler weniger dazu beizutragen,
§ Das Auftreten eines Schadens zu vermeiden
§ im Falle des Auftretens die Schadenhöhe gering zu halten
Individuelles Äquivalenzprinzip (PKV)
Die Prämieneinzahlungen des einzelnen Versicherten richten sich nach dem
individuellen Risiko, d.h. den für ihn zu erwartenden Gesundheitsausgaben.
Dabei werden Risikofaktoren wie Alter und Vorerkrankungen berücksichtigt.
Kapitaldeckungsverfahren
Für jeden Versicherten wird mit einer risikoäquivalenten Prämie ein Betrag
angespart, der die erwarteten versicherten Gesundheitsausgaben über die
gesamte Versicherungslaufzeit abdecken muss.
Fünf Versicherungszweige
Gesetzliche Krankenversicherung (1883)
Gesetzliche Unfallversicherung (1884)
Gesetzliche Rentenversicherung (1889)
Arbeitslosenversicherung (1927/1969)
Soziale Pflegeversicherung (1995)
Einkommensabhängige Beiträge
·Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge als fester Anteil des Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit erhoben. Während der Beitragssatz bis 2008 von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wurde, wird er ab 2009 gesetzlich einheitlich festgesetzt und liegt seit 2015 bei 14,6%
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Grenzbetrag, bis zu dem das Einkommen zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen wird. Sie wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2018 bei 4.425 €/Monat bzw. 53.100 €/Jahr.
Paritätische Finanzierung
Der einheitliche Beitragssatz wird jeweils zur Hälfte (d.h. 7,3%) von den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern getragen.
Zusatzbeitrag
Kommt eine Kasse mit ihren Einnahmen nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag (in %) erheben, der alleine von den Arbeitnehmern zu tragen ist (lag 2018 bei durchschnittlich 1,08 %, woraus sich ein Gesamtbeitragssatz von durchschnittlich 15,68% ergibt). Gemäß Koalitionsvertrag ist aktuell die Umstellung auf paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags geplant
Mittel des Wettbewerbs GKV
1996 Einführung der freien Kassenwahl für die Versicherten bei gleichzeitiger Akzeptanzpflicht der Versicherer (Kontrahierungszwang)
Möglichkeit zu kassenart‐ und länderübergreifenden Fusionen
Zusatzbeitrag als Preissignal
Möglichkeit zu Modellvorhaben, in denen von herkömmlichen Leistungs‐ und Vertragsstrukturen abgewichen werden kann (z.B. Regionale Psychiatriebudgets)
Möglichkeit erweiterter Versorgungsangebote über Selektivverträge (Integrierte Versorgung, hausarztzentrierte Versorgung)
Spezielle Tarifangebote (z.B. Alternativmedizin)
Einführung eines allgemeinen Risikostrukturausgleiches (RSA) zwischen den Kassen, bei dem wichtige versichertenabhängige Faktoren der Beitragssatzentwicklung ausgeglichen werden
Solidaritätsprinzip (GKV)
Die Prämieneinzahlungen (Beiträge) zur Krankenversicherung sind unabhängig von individuellen Risiko und der Anzahl der mitversicherten Familienangehörigen; sie richten sich allein nach dem beitragspflichtigen Einkommen.
Umlageverfahren (GKV)
Innerhalb einer Periode müssen die Prämieneinzahlungen (Beiträge) aller Versicherten die gesamten Gesundheitsausgaben für die Versichertengemeinschaft finanzieren.
→ Kollektives Äquivalenzprinzip
Maßnahmen gegen Moral Hazard
Steuerung über Preise: Selbstbeteiligung, Bonussystem (die Reduktion der wohlfahrtsmindernden, übermäßigen Leistungsnachfrage geht dann aber einher mit einer Reduktion des wohlfahrtssteigernden Versicherungsschutzes)
Steuerung über Zeitpreise (z.B. Wartelisten): Reduktion des Leistungsangebotes im Schadensfall erhöhte Zeitkosten der Gesundheitsversorgung (die Reduktion der wohlfahrtsmindernden, übermäßigen Leistungsnachfrage geht dann aber einher mit einer Reduktion der Qualität der Versorgung)
Definition fallbezogener Erstattungsobergrenzen
Rosinenpicken (Cream Skimming)
Definition: Selektive Vertragsabschlüsse mit „günstigen“ Risiken seitens des Versicherers, um das Verhältnis erwarteter Beiträge (Prämien) und Ausgaben zu seinen Gunsten zu ändern
Case-Mix
Summe der Bewertungsrelationen aller Behandlungsfälle eines Krankenhauses
Case-Mix-Index
Case-Mix / Anzahl der Behandlungsfälle (= durchschnittliche Bewertungsrelation der Fälle eines Krankenhauses)
Erlös (Fallpauschale)
Bewertungsrelation der DRG (Mengenkomponent) x Basisfallwert (Wertkomponente) x Korrekturkomponente (Zu-/Abschläge)
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
ist die Basis für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen zwischen Arzt und Kassenärztlicher Vereinigung (KV)
Top- Down Ansatz
Nutzung von aggregierten, sekundären statistischen Daten
Zurechnung zu einzelnen Diagnosen
Bottom- up Ansatz
Erhebung von Stichprobendaten über Patientenakten oder Patientenbefragungen
Analyse von Einflussfaktoren, z.B. mit Regressionsanalysen
Gebührenordnung für Ärzte GÖA (PKV)
Basis für Abrechnung privatärztlicher Leistungen zwischen Arzt und Privatpatienten
Duale Finanzierung der Krankenhäuser
Summe der Mittel insgesamt entspricht ca. 4% der KH‐Ausgaben der GKV
Regulierung der Arzneimittelversorgung in der GKV
· Zwangsrabatte für Hersteller und Apotheken (→ betrifft Hersteller und Apotheken, Patentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag: 7%; Patentfreie, wirkstoffreiche Arzneimittel: 13%)
· Negativliste und Selbstbeteiligung (→ betrifft Versicherte)
o Hier steht was nicht bezahlt wird
· Festbeträge für einen bestimmten Wirkstoff (→ betrifft Versicherte und Hersteller, werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt)
· Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen (→ betrifft Hersteller und Versicherte)
· Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfung (→ betrifft Ärzte)
Angebotsinduzierte Nachfrage
Angebotsinduzierte Nachfrage liegt vor, wenn der Arzt abweichend von der Funktion als Sachwalter und unter Ausnutzung seines Informationsvorsprungs ein Leistungsvolumen erbringt, das seinen eigenen Interessen und nicht denen der Patienten entspricht, d.h. nicht dasjenige Leistungsvolumen, das der Patient gewählt hätte, wenn er über dieselben Informationen wie der Arzt verfügt hätte
Diagnosis related groups (DRGs)
· Sind Klassifikationssysteme für stationäre Behandlungsfälle in Akutkrankenhäusern
· Basisfallwert= Erlös für Bewertungsrelation 1,0 (bundeslandsspezifisch festgelegt)
· Erlös für eine DRG (Fallpauschale) = Bewertungsrelation der DRG x Basisfallwert
· Aufbau
o 1. Stelle: Buchstabe, der durch die Hauptdiagnosekategorie bestimmt wird (z.B. B=Nervensystem, G=Verdauungsorgane, K= Endokrine-, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten)
o 2. und 3. Stelle: Zweistellige Ziffer, die durch die Hauptdiagnose und Prozeduren (operativ/konversativ) bestimmt wird
o 4. Stelle: Buchstabe, der durch Komplikationen und/oder Komorbiditäten bestimmt wird (comorbidity and complexity – CC)
o ist die Basis für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen zwischen Arzt und Kassenärztlicher Vereinigung (KV)
· Vergütungshöhe = Summe der Punkte x Punktwert
Punktwert wird von der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
· GOÄ ist Basis für Abrechnung privatärztlicher Leistungen zwischen Arzt und Privatpatienten
· Je nach Schwierigkeitsgrad der Leistung/Zeitaufwand kann der Arzt
o ohne Begründung bis zum 2,3-fachen des einfachen GOÄ-Satzes,
o mit Begründung bis zum 3,5-fachen des einfachen GOÄ-Satzes und
o nach spezieller schriftlicher Vereinbarung höhere GOÄ-Sätze
Direkte Kosten:
o Entsprechen dem Ressourcenverbrauch, der durch die Behandlung von Krankheiten entsteht
Indirekte Kosten
Produktionsausfall, der in einer Volkswirtschaft durch krankheitsbedingten Verlust an Arbeitspotential entsteht
· Maximalprinzip
o Mit gegebenem Input (Kosten) einen möglichst hohen Output (gesundheitlicher Effekt) erzielen
Minimalprinizip
Einen gegebenen Output (gesundheitlicher Effekt) mit möglichst geringem Input (Kosten) erzielen
Inkrementelle Kosten-Effektivitäts-Relation (ICER)
Qualitätsgewichtete Lebensjahre (QALYs)
Produkt aus Dauer (Jahre) und präferenzbasierter Bewertung der Lebensqualität
QALYs sollen den Vergleich gesundheitlicher Effekte in verschiedenen Indikationsgebieten und über verschiedene Krankheitsgruppen hinweg ermöglichen
· Sind das international übliche Standardmaß in Wirtschaftlichkeitsanalysen (ökonomischen Evaluationen) von Gesundheitsleistungen
Zuletzt geändertvor 2 Jahren