besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Schema
Was unterscheidet eine Instandsetzung vom einer Instandhaltung?
Instandhaltung = Erhalt zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
Instandsetzung = Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Zustands
Welchen Werteinfluss haben Bauschäden oder Baumängel? Überlegungen zur Bewertung
Entspricht der Werteinfluss den Instandsetzungskosten?
Lassen sich die Kosten genau abschätzen?
Ist die Behebung unaufschiebbar?
Können Folgeschäden entstehen?
Ist die Nutzbarkeit eingeschränkt oder unmöglich?
Lässt sich die erforderliche Instandsetzung von einer Modernisierung eindeutig abgrenzen?
Einflussfaktoren bei der Bemessung des Werteinflusses eines Instandhaltungsbedarfs auf den Verkehrswert
Umfang der erforderlichen Maßnahme (absolut und im Verhältnis zum Wert der baulichen Anlagen)
Risiko von möglichem Mehraufwand
Dringlichkeit der Instandsetzungsbedarfs
Aufwertung der Immobilie durch Erneuerung oder Modernisierung von Bauteilen im Rahmen der Instandsetzung
Lage am Immobilienmarkt (Angebot & Nachfrage)
Merkantiler Minderwert
Wertminderung nach einem vollständig behobenen Schaden oder Mangel aufgrund des Risikos der Wiederkehr, z.B. nach
Sanierung eines echten Hausschwamms,
Selbstmörderhaus,
nach Altlastensanierung,
nach Behebung eines Bergschaden
Minderertrag – Werteinfluss auf den Verkehrswert
Minderertrag – Beispiel Wohnungsmiete
Werteinfluss als Barwert der entgangene Erträge bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB
Überlegung: erste Mietanpassung um 20% ist sofort möglich, dann alle 3 Jahre eine weitere Erhöhung um 20% bis zum Erreichen des marktüblichen Ertrags
Nießbrauch (gemäß § 1030 BGB)
Grundsätze der Wertermittlung bei Rechten und Belastungen (§ 47 ImmoWertV)
Nießbrauch – Werteinfluss auf den Verkehrswert
Vorteil
Nachteil
Leibrentenbarwertfaktoren
Werteinfluss eines an das Leben gebundenen Nießbrauchs als Barwert der entgangene Erträge (gemäß WertR 06)
Geh- und Fahrrecht – Werteinfluss auf den Verkehrswert
Geh- und Fahrrecht – Beispiel
Inwiefern muss bei der Verkehrswertermittlung „modellkonform“ und „verfahrenskonform“ gearbeitet werden?
Wo gibt es Spielräume in der Gestaltung?
Wenn Daten für die Wertermittlung herangezogen werden, die aus Kaufpreisen abgeleitet wurden, sind die gleichen Parameter wie bei der Ableitung zu verwenden, z.B. bei Gesamtnutzungsdauer, Bewirtschaftungskosten, Regeln zur Ermittlung der Bruttogrundfläche, Wohn- und Nutzfläche
bei den Verfahrensschritten innerhalb eines normierten Verfahrens
Wahl der Parameter innerhalb der marktüblichen Spannen, z.B. beim Gebäudestandard, bei Mietansätzen
Rundung im Rahmen der Schätzgenauigkeit, bei Zwischen- und Endergebnissen
Wo ist sachverständige Schätzung (mit Begründung) gefragt?
überall da, wo keine (direkt vergleichbaren) Daten für die Wertermittlung verfügbar sind, z.B. (top)aktuelle Lage am Immobilienmarkt, in Fällen mit (zu) wenigen, vergleichbaren Kaufvorfällen
Marktanpassung soweit keine Umrechnungskoeffizienten vorliegen, z.B. häufig bei objektspezifischer Anpassung von Sachwertfaktor und Liegenschaftszinssatz
überall da, wo keine normierten Verfahren oder Verfahrensrichtlinien existieren, z.B. teilweise bei der Bewertung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale
Eigentum beschreibt die … Sachherrschaft über eine Sache
rechtliche
tatsächliche
künftige
unrechtmäßige
Zuletzt geändertvor 2 Jahren