Frist = Ein abgegrenzter Zeitraum, der bestimmt oder jedenfalls bestimmbar ist.
Termin = Ein bestimmter Zeitpunkt, an dem etwas Tatsächliches geschehen oder eine Rechtswirkung eintreten soll.
§§194 ff. BGB
I. Dauer der Verjährung §§195-202
II. Fristbeginn §§199-201
III. Fristende §188
IV.
Hemmung §209
Ablaufhemmung §210
Neubeginn §212 I Nr. 1
V. Rechtsfolgen §§214 I, II, §813
Entkräftung eines Anspruchs durch Zeitablauf.
Zuletzt geändertvor einem Jahr