Wie sind die Über-/Unterentnahmen zu ermitteln?
PersonenGes mit 3 Ges
Die Über- bzw. Unterentnahmen sind für jeden Gesellschafter gesondert zu ermitteln
Maßgebebend:
Höhe seiner Entnahmen und Einlagen sowie der Anteil am Gesamtgewinn (= Anteil am Gewinn der Gesellschaft einschließlich Ergänzungsbilanz zzgl. / abzgl. des im Sonderbetreibsvermögen erziehlten Ergebnisses)
Wie werden die von der PersGes geleisteten Zinsen aufgeteilt?
Die von der Personengesellschaft geleisteten Zinsen sind nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufzuteilen
Zinsen, die Sonderbetriebsausgaben eines Mitunternehmers darstellen, sind diesen Zuzurechnen
Wie ist der Kürzungsbetrag von 2.050 € gem. § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG zu behandeln?
Der Kürzungsbetrag in Höhe von 2050 € ist betriebsbezogen und muss nach der Schuldzinsenquote auf die Gesellschafter verteilt werden
Dabei sind Schudzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb / der Herstellung von WG eines So.betr.verm. stehen zu berücksichtgen
Zinsen auf Investitionsdarlehen finden nur dann eine Ausnahme, wenn sich die Investitionen auf WG der Gesamthandsbilanz beziehhen
Gleiches gilt für die Refinanzierung der Beteiligung
Zuletzt geändertvor 2 Jahren