Welche Rechte kann der Verkäufer geltend machen, wenn der Käufer seine Pflicht zur Kaufpreiszahlung nach § 433 II BGB verletzt?
Der Verkäufer kann…
bei Nichtzahlung des Kaufpreises auf den Primäranspruch der Erfüllung (Zahlung und Abnahme) klagen, § 433 II BGB
bis zur Kaufpreiszahlung seine Leistung verweigern, § 320 I BGB
bei Schuldnerverzug gem. § 286 BGB (wenn Käufer nicht fristgerecht zahlt) Ersatz des pauschalen Verzögerungsschadens in Form von Verzögerungszinsen gem. § 288 I BGB verlangen
zudem Schadensersatz statt der Leistung verlangen gem. § 280 III iVm § 281 BGB (nach erfolgloser Bestimmung einer Nachfrist für die Zahlung)
vom Vertrag zurücktreten gem. § 323 BGB (nach erfolgloser Fristsetzung)
Welche Rechtsfolgen können eintreten, wenn der Käufer die Kaufsache nicht termingerecht abnimmt? Gilt dies auch für den Fall, dass der Verkäufer dem Käufer eine mangelhafte Sache anbietet?
Rechtsfolgen bei Nichtabnahme:
bei Nichtabnahme der Kaufsache kann der Verkäufer auf den Primäranspruch der Erfüllung (Abnahmepflicht) klagen, § 433 II BGB
der Verkäufer kann bei Schuldnerverzug gem. §§ 280 I, II 286 BGB Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen (in Bezug auf ihm entstehende Lagerungskosten)
der Verkäufer kann zudem Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen gem. § 304 BGB
der Käufer gerät in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) —> somit geht die Preisgefahr auf ihn über, §§ 326 II 1 Alt. 2, 446 S. 3 BGB
es greift die Haftungserleichterung des § 300 I BGB zugunsten des Verkäufers —> somit muss er bei Untergang der Kaufsache nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften
bei mangelhafter Sache:
wenn die Kaufsache Sach- oder Rechtsmängel iSd §§ 434, 435 BGB aufweist, treten die genannten Rechtsfolgen im Falle einer Verweigerung der Abnahme nicht ein
Welche Rechte kann der Käufer geltend machen, wenn der Verkäufer seine Pflicht zur Übergabe und Übereignung nach § 433 I 1 BGB verletzt?
bei Verzögerung der noch möglichen Leistung
bei Unmöglichkeit
der Käufer kann - neben der Erfüllung der primären Leistungspflicht - Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen, §§ 280 I, II, 286 BGB
primäre Leistungspflicht entfällt
—> Käufer muss keinen Kaufpreis zahlen, 326 I 1 BGB
nach erfolglosem, angemessenem Fristablauf zur Leistungserfüllung gem. § 281 BGB kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen
Verkäufter ist für Unmöglichkeit verantwortlich: hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 I, III, 283, 311a II Var. 1 BGB
ODER
Anspruch auf Aufwendungsersatz, §§ 284, 311 II Var. 2 BGB
nach erfolgloser Fristsetzung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, 323 BGB
Käufer kann ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, § 326 V BGB
Aus welchen Normen ergeben sich die Rechte des Käufers im Falle der Verletzung der Pflicht des Verkäufers zur mangelfreien Leistung?
Bei Pflichtverletzungen des Verkäufers, die Kaufsache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen, greifen die Sonderregeln des Mängelgewährleistungsrechts, §§ 434 ff BGB.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren