Wann und nach welcher Vorschrift verjährt der Nacherfüllungsanspruch des Käufers?
Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers aus 437 Nr. 1 verjährt gem. 438 I Nr. 3 in 2 Jahren
Was gilt für die Verjährung des Rücktritts und der Minderung?
Rücktritt und Minderung nach 437 Nr. 2 sind kein Anspruch, sondern Gestaltungsrecht
daher in 438 IV + V —> Verweis auf § 218 - dieser verknüpft die Wirksamkeit einer Rücktrittserklärung mit dem zugrundeliegenden Hauptanspruch: ist dieser verjährt und beruft sich der Schuldner daruf, wird ein zunächst wirksamer Rücktrittt ex tunc unwirksam
Rücktritt + Minderung sind ausgeschlossen, wenn der zugrundeliegende Nacherfüllungsanspruch verjährt ist
Welcher Schadensersatzanspruch unterliegt der Verjährung nach § 438 BGB, welcher verjährt nach allgemeinen Vorschriften?
Verjährung nach 438
Verjährung nach allg.Vorschriften, 195, 199 I
Schadensersatzansprüche aus 437 Nr. 1 + 3
Schadensersatzansprüche aus 437 Nr. 2 (R +M)
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, der den Mangel arglistig verschwiegen hat
30, 2
allg. Verjährungsfrist = 3 Jahre
Woran knüpft die Berechnung der Verjährung im Kaufecht im Unterschied zu §§ 195, 199 BGB an?
allg. Verjährung, 195, 199, 3 Jahre
Verjährung Kaufrecht
Fristberechnung:
ab dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung (=Mangel) und Kenntniserlangung des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen
hier kommt es nicht auf die Kenntnis des Käufers vom Bestehen seines Anspruchs an
bereits mit Ablieferung (438 II Alt. 2) oder Übergabe (438 II Alt. 1)
subjektiv
objektiv
Kann die Verjährung Gegenstand vertraglicher Änderung sein? Welche Besonderheiten gilt es beim Verbrauchsgüterkauf zu beachten?
nach 202 kann die Verjährung Gegenstand vertraglicher Änderung sein
202 I: keine Erleichterung der Verjährung bei Haftung wegen Vorsatz
202 II: keine Erschwerung der Verjährung durch Verjährungsfrist über 30 Jahre
Verbrauchsgüterkauf:
hier dürfen Änderungen der Verjährung nur bei gebrauchten Sachen getroffen werden und auch nicht die Mindestfrist von 1 Jahr unterschreiten (476 II)
Beginnt die Verjährung bei der Nachbesserung neu?
grds. beginnt die Verjährung bei der Nachbesserung nicht neu, da die Nachbesserung Teil der Erfüllung des ursprünglichen Vertrags oder Anspruchs ist
die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist
Ausnahmen § 203 BGB - Hemmung:
wenn der Nachbesserungsversuch fehlschlägt und ein weiterer Anspruch auf Nachbesserung entsteht
—> hier: Neubeginn der Verjährungsfrist für den neuen Anspruch ab dem Zeitpunkt der erneuten Nachbesserung
Zuletzt geändertvor 2 Jahren