Was sind die Hauptpflichten des Werkunternehmers?
Die Hauptpflichten des Werkunternehmers sind:
die Herstellung des versprochenen Werks, 631 I BGB
sach- und rechtsmängelfreie Verschaffungs- und Ablieferungspflicht, 633 I BGB
Muss der Unternehmer das versprochene Werk zwingend persönlich herstellen oder kann er sich zur Erfüllung seiner Pflichten dritter Personen bedienen?
der Unternehmer muss das versprochene Werk nicht wie beim Dienstvertrag persönlich herstellen (vgl. 613 BGB), sondern kann sich zur Ausführung Erfüllungshilfen bedienen
er muss dann aber für das Verhalten der Hilfspersonen haften, 278 BGB
Wonach bestimmt sich der Ablieferungsort? Wo liegt er bei Bauverträgen?
der Ablieferungsort bestimmt sich nach § 269 BGB
soweit nichts anderes vereinbart ist, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an
maßgeblich ist dabei, an welchem Ort der Unternehmer dem Besteller den Besitz an der Werkleistung verschaffen soll
bei Bauwerkverträgen ist die Baustelle einheitlicher Erfüllungsort
Welche Nebenpflichten hat der Werkunternehmer? Nennen Sie Beispiele!
Nebenpflichten des Werkunternehmers sind:
Schutz- und Obhutspflichten iSd 241 II BGB
Unternehmer muss Besteller sachkundig beraten, vor Gefahren bewahren
Unternehmer muss die zur Reparatur überlassene Sache sicher verwahren und vor Diebstahl sichern
Unternehmer muss das Werk in angemessener (wirtschaftlicher) Zeit herstellen
Was sind die Folgen der Verletzung von Haupt- oder Nebenleistungspflichten des Unternehmers? Bis zu welchem Zeitpunkt greifen diese Folgen ein?
verletzt der Unternehmer Haupt- oder Nebenpflichten, kann der Besteller bei Nichtleistung primär weiterhin Erfüllung verlagen (außer bei Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit für Verkäufer)
sekundär greifen dann auch hier die Regelungen zum
—> Schadensersatz nach §§ 280 ff. (SESL, SENL, Aufwendungsersatz)
—> Rücktritt nach §§ 323, 324, 326 (Rücktritt)
die Folgen greifen bis zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Abnahme)
Was sind die Hauptpflichten des Bestellers?
Die Hauptpflichten des Bestellers sind:
Zahlung der vereinbarten Vergütung, 631 I, 632 BGB
Abnahmepflicht, 640 I BGB
Wann und nach welcher Vorschrift wird der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers fällig?
gem. 641 I BGB ist die Vergütung bei der Abnahme des Werks fällig
damit geht der Unternehmer in Vorleistung: er muss das Werk erst herstellen, bevor er die Vergütung dafür beanspruchen kann
jedoch erst mit Verschaffung des Werks durchsetzbar (wenn Abnahme und Verschaffung nicht zusammenfallen) —> 320 I Einrede
Unter welchen Voraussetzungen kann der Werkunternehmer Abschlagszahlungen verlangen?
unter den Voraussetzungen des § 632a BGB kann der Werkunternehmer Abschlagszahlungen verlangen
meist Bauleistungen, Entwicklung EDV-Lösung
Welches Instrument sieht das Gesetz vor, um den Vergütungsanspruch des Unternehmers abzusichern?
bei beweglichen Sachen:
§ 647 BGB = Pfandrecht
bei unbeweglichen Sachen:
§ 650e BGB - Sicherungshypothek des Bauunternehmers
§ 650f BGB - Bauhandwerksicherung
Definieren Sie den Begriff „Abnahme“.
der Begriff der Abnahme ist im Gesetz nicht definiert
die Abnahme erfordert neben der körperlichen Entgegennahme des Werks (Besitzübertragung) auch dessen Billigung als im Wesentlichen vertragsmäßige Leistung
die Billigung kann als geschäftsähnliche Handlung auch konkludent (schlüssiges Verhalten des Auftraggebers) erfolgen (z. B. Zahlung des Werklohns)
Körperliche Entgegennahme ist nicht immer möglich (Malerarbeiten) - hier reicht Billigung als Abnahme aus
Welche Rechtsfolgen zieht die Abnahme nach sich? (Vorschriften zitieren!)
Rechtsfolgen der Abnahme sind:
Fälligkeit der Vergütung, 641 I 1 BGB
Übergang der Leistungs- und Preisgefahr auf den Besteller, §§ 644 I 1 BGB
Beginn der Verjährungsfristen (2, 5 Jahre) für Mängelansprüche, 634a BGB
Erlöschen des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs —> für Rechtsansprüche aufgrund von Werkmängeln (633) gilt nur werkvertragrechtliches Gewährleistungsrecht nach §§ 634 - 639 BGB
Beachte: mit der Abnahme erkennt man nicht die vollständige Mängelfreiheit an und man verzichtet damit auch nicht auf Gewährleistungsansprüche
Nach welcher Vorschrift und unter welchen Voraussetzungen ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet?
der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk abnahmereif, vollständig und ohne wesentliche Mängel ist, § 640 I BGB
wegen unwesentlicher Mängel darf der Besteller die Abnahme nicht verweigern, § 640 II BGB
unwesentliche Mängel iSd 640 I 2 BGB sind Mängel, die auf die Gebrauchsfähigkeit oder die Sicherheit des Werks keinen Einfluss haben
Unternehmer kann somit die Abnahme erzwingen
Auf welche Weise kann der Unternehmer auch ohne gerichtliche Geltendmachung der Abnahmepflicht des Bestellers zügig die Wirkungen der Abnahme herbeiführen?
durch die Abnahmefiktion gem. § 640 II 1 BGB:
—> demnach gilt das fertiggestellte Werk auch als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und dieser die Abnahme nicht innerhalb einer Frist unter Angabe eines Mangels verweigert hat
Welche Besonderheiten gelten für die Abnahme eines Bauwerks, wenn die VOB/B vereinbart ist?
nach § 12 IV VOB/B ist ein förmliches Abnahmeverfahren mit Abnahmeprotokoll
durchzuführen, wenn eine Partei dies verlangt
die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängeln bis zur Beseitigung verweigert werden, § 12 III VOB/B
Welche Ansprüche kann der Werkunternehmer bei Nichterfüllung des Vergütungsanspruchs aus § 631 I BGB geltend machen?
bei Nichterfüllung des Vergütungsanspruchs aus § 631 I BGB kann der Werkunternehmer gerichtlich geltend machen
Was ist die Folge, wenn der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt?
kommt der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, §§ 293 ff BGB
und wenn ein Vertretenmüssen vorliegt auch zugleich in Schuldnerverzug, wenn die Voraussetzungen des 286 vorliegen
Zuletzt geändertvor 2 Jahren