Unter welchen Voraussetzungen kann ein Sachmangel des vom Unternehmer hergestellten Werks iSd § 633 BGB vorliegen?
ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit des Werks von seiner Soll-Beschaffenheit abweicht
die Soll-Beschaffenheit bestimmt sich nach 633 II, wonach erst die subjektiven Anforderungen und danach die objektiven Anforderungen an das herzustellende Werk abgeprüft werden
subjektive Anforderungen
1. Parteivereinbarung über Beschaffenheit des Werks, 633 II 1 BGB
keine Parteiverenbarung —>
2. nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, 633 II 2 Nr. 1 BGB
wenn sich subjektive Anforderungen an das Werk nicht stellen lassen
—> 633 II 2 Nr. 2 BGB —> objektive Anforderungen
objektive Anforderungen:
es kommt dann darauf an, ob sich das Werk für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und vom Besteller nach der Art des Werkes erwartet werden kann
Worin unterscheidet sich der werkvertragliche vom kaufrechtlichen Sachmangelbegriff?
beim Kaufrecht liegen subjektive und objektive Anforderungen gleichwertig nebeneinander
beim Werkrecht werden erst die subjektiven und dann die objektiven Anforderungen abgeprüft
Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Mangelfreiheit des Werks maßgeblich?
das Werk muss zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs/der Abnahme (640, 644) den Anforderungen genügen
vor der Abnahme: allg. Leistungsstörungsrecht
nach der Abnahme: werkvertragliche Gewährleistungsvorschriften
Welche Rechte stehen dem Besteller eines Werks zu, wenn das Werk einen Mangel hat?
Primär:
Anspruch auf Nacherfüllung, §§ 634 Nr. 1 BGB (Wahlrecht hat Unternehmer)
Beseitigung des Mangels
Neuherstellung des Werks
Sekundär:
mit Vorrang der Nacherfüllung (= Recht des Unternehmers zur zweiten Andienung)
Trennung zwischen behebbaren und unbehebbaren Mängeln
vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung
Anspruch Schadensersatz, nur bei Vertretenmüssen d. Unternehmers, 634 Nr. 4
Rücktritt, 634 Nr. 3
Minderung, 634 Nr. 3
Selbstvornahme, 634 Nr. 2
Welches Gewährleistungsrecht ist zwar für den Besteller eines mangelhaften Werks, nicht aber für den Käufer einer mangelhaften Sache vorgesehen?
Selbstvornahme
Gibt es auch im Werkvertragsrecht einen Vorrang der Nacherfüllung? Wenn ja, woraus ergibt sich dieser?
ja, dieser ergibt sich aus 635 I BGB: In Form von Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung des Werks
hier hat allerdings der Unternehmer das Wahlrecht
Gibt es im Werkvertragsrecht eine dem § 440 BGB vergleichbare Norm? In welchen Fällen ist eine Fristsetzung danach entbehrlich?
§ 636 BGB ist eine vergleichbare Norm
eine Fristsetzung ist danach entbehrlich, wenn
der Unternehmer die Nacherfüllung (zu Recht) wegen absoluter Unverhältnismäßigkeit gem. 635 III verweigert
die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist
die Nacherfüllung dem Besteller nicht zumutbar ist
Wodurch unterscheidet sich der werkvertragliche von dem kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruch?
beim Werkvertrag hat der Unternehmer die Wahl zw. Beseitigung des Mangels und Neuherstellung des Werkes
beim Kaufvertrag wählt der Käufer zw. Nachlieferung und Nachbesserung
Unter welchen Voraussetzungen steht dem Besteller ein Recht auf Selbstvornahme zu.
der Nacherfüllungsanspruch muss noch möglich sein (behebbarer Mangel)
darf nicht gem. 635 III verweigert sein
Wahrung des Rechts des Unternehmers zur 2. Andienung, d. h. Fehlschlagen der Nacherfüllung durch Unternehmer
—> dann hat der Besteller ein Recht auf Selbstvornahme und bekommt vom Unternehmer die erforderlichen Aufwendungen erstattet
Was versteht man unter dem Begriff „Aufwendungen“ iSv § 637 BGB? Wann sind diese als „erforderlich“ anzusehen?
Aufwendungen iSd 637 sind:
Kosten zur Beseitigung des Mangels
sie sind als erforderlich anzusehen, wenn:
ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Besteller sie zur Beseitigung des Mangels tätigen würde, unabhängig davon, ob sie sinnvoll waren
—> meist das Entgelt, der der Besteller für die Beseitigung des Mangels an einen anderen Unternehmer zahlen muss
Kann der Besteller einen Vorschuss für erforderliche Aufwendungen verlangen?
ja, der Besteller kann für die Selbstvornahme einen Vorschuss gem. 637 III BGB verlangen
dieser ist zweckgebunden und muss im Falle der Nichtvornahme zurückgezahlt werden
Wodurch können die Gewährleistungsrechte des Bestellers ausgeschlossen sein?
wenn sie vertraglich ausgeschlossen sind:
durch Individualvereinbarung
entfällt jedoch bei arglistigem Verschweigen oder Beschaffenheitsgarantien des Unternehmers, 639 BGB = 444 bei KV
AGB (—> Inhaltskontrolle)
wenn sie gesetzlich ausgeschlossen sind:
wenn der Besteller das Werk in Kenntnis des Mangels annimmt, 640 III
Welche Gewährleistungsrechte sind bei Abnahme des Werks trotz Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen?
trotz Kenntnis des Mangels kann sich der Besteller immernoch auf die Gewährleistungsansprüche aus 634 Nr. 4 BGB berufen (Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren