Soziale Sicherung : Abstract ?
In diesem Kapitel finden sich Grundlagen der Sozialversicherung, zu der neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gehören.
Man spricht dabei von gesetzlicher Sozialversicherung, da es sich um Pflichtversicherungen zum Schutz des Individuums in Notlagen handelt.
Die Beiträge ergeben sich in der Regel aus den Bruttolöhnen des Versicherten und werden weitgehend von Arbeitgeber und -nehmer geteilt.
Es werden zudem die Aufgaben des Versorgungsamtes sowie der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besprochen.
Die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung werden in eigenen Kapiteln behandelt.
Gesetzliche Unfallversicherung : Abstract ?
(GUV)
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) zählt in Deutschland zur gegliederten Sozialversicherung.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften.
Dabei kann unterschieden werden in Pflichtversicherte (Beschäftigte, Schüler, Landwirte etc.) und freiwillig Versicherte (Unternehmer, Freiberufler etc.).
Die GUV ist mit der Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen sowie – nach Eintritt genannter Unfälle und Berufskrankheiten – mit der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit betraut.
Sie ist somit Kostenträger aller aus derartigen Schädigungen resultierenden Maßnahmen.
Wichtig für den ärztlichen Alltag ist dabei u.a., dass bei fast allen Arbeitsunfällen ein speziell von der GUV bestellter "Durchgangsarzt" nach der Primärversorgung die Beurteilung und Behandlung übernimmt.
Weiterhin besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der GUV (nicht gegenüber dem Arbeitgeber) bei jedem Verdacht auf eine Berufserkrankung oder einen Arbeitsunfall – auch gegen den Willen des Patienten!
N:
Leistungsgrundsatz: "Reha vor Rente" → Bei drohender Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung werden auch Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt!
Der Arzt ist auch gegen den Willen des Versicherten zur Anzeige einer Berufskrankheit gegenüber dem Unfallversicherungsträger verpflichtet!
Gesetzliche Krankenversicherung : Abstract ?
(GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Kosten aller notwendigen Maßnahmen – z.B. die Auszahlung eines Krankengeldes nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Als wichtige Organe der gesetzlichen Krankenversicherung werden hier weiterhin der medizinische Dienst der Krankenkassen (Beratung und Prüfung), die kassenärztliche Vereinigung als unabhängiges verwaltendes Organ (Vertretung der Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen) und der gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen und Kassenärzte (höchstes Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen) dargestellt.
Die Wiedereingliederung ist nicht zu verwechseln mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Im Rahmen der BEM soll geklärt werden, „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und [...] erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“ (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Im Gegensatz zur Wiedereingliederung ist der Arbeitgeber zu einem BEM-Prozess verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mind. 6 Wochen arbeitsunfähig war. Innerhalb des BEM-Prozesses kann entschieden werden, eine stufenweise Wiedereingliederung umzusetzen.
Ökonomische Aspekte von Gesundheit und Krankheit : Abstract ?
Die begrenzten Ressourcen des Gesundheitswesens haben zu verschiedenen Maßnahmen der Kostendämpfung geführt, zu denen beispielsweise die Selbstbeteiligung (z.B. Zuzahlung bei Medikamenten oder Praxisgebühr (seit 1. Januar 2013 abgeschafft)) gehört.
Behinderung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit : Abstract ?
Mit dem Begriff „Behinderung“ wird ein Zustand bezeichnet, bei dem die Teilhabe einer Person am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist, wobei sowohl physikalische (z.B. Gegenstände des Alltags) als auch soziale Faktoren (z.B. die Einstellung der Gesellschaft gegenüber Behinderten) von Bedeutung sind.
Eine Berufsunfähigkeit wird erst dann festgestellt, wenn bei Verweis auf eine andere Tätigkeit diese nicht vollschichtig zu bewältigen ist.
Grundvoraussetzung für eine Verweisungstätigkeit ist immer die soziale, gesundheitliche und fachliche Zumutbarkeit gegenüber dem Versicherten.
Die Berufsunfähigkeit muss mittlerweile privat versichert werden – die gesetzliche Rentenkasse hingegen zahlt gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente.
Grundlagen der allgemeinmedizinischen Versorgung : Abstract ?
Der Allgemeinmedizin kommt im deutschen Gesundheitssystem eine Filter- und Steuerfunktion der ärztlichen Behandlung zu.
Durch eine kontinuierliche Betreuung und Kenntnis des sozialen Umfeldes des Patienten kann der Allgemeinmediziner die Mehrdimensionalität des körperlichen und geistigen Zustandes bzw. des Krankseins berücksichtigen und eine bestehende Symptomatik vor diesem Hintergrund bewerten.
Der Allgemeinmediziner muss dabei einerseits frühzeitig gefährliche Verläufe erkennen und zeitnah Diagnostik und ggf. Therapie einleiten, andererseits durch abwartendes Offenhalten bei nicht eindeutig zu stellenden Diagnosen Ruhe bewahren und den Patienten nicht beunruhigen.
Diese Gegensätzlichkeit stellt eine besondere Herausforderung dar.
Multimorbidität, Non-Compliance und unzureichende Coping-Strategien verlängern die Krankheitsgeschichte und führen volkswirtschaftlich zu einer hohen sozioökonomischen Belastung durch chronisch Kranke!
Hausbesuche gehören zum Aufgabenspektrum eines jeden niedergelassenen Arztes. Eine ausschließlich telefonische Beratung eines Patienten sowie eine "Telefondiagnose" sind nicht ausreichend!
Neben einer adäquaten medizinischen Versorgung bietet der Hausbesuch die Möglichkeit, das häusliche Umfeld des Patienten zu erfassen!
Übersicht Geriatrie : Abstract ?
(Medizin des Alterns)
Geriatrie wurde lange als das „Heilen von somatischen und psychiatrischen Erkrankungen des alten Menschen“ angesehen.
Jedoch greift diese Übersetzung zu kurz, da sich die Erkrankungen von alten Patienten nicht per se von denen der Jüngeren unterscheiden, sondern sich insbesondere durch die physiologischen Funktionseinschränkungen im Alter sowie durch eine Multimorbidität auszeichnen.
Das Fachgebiet der Geriatrie ist eine fächerübergreifende Disziplin, die große Überschneidungen zu Innerer Medizin, Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie aufweist, darüber hinaus aber auch besonderen Wert auf die Beachtung psychosozialer und sozialmedizinischer Aspekte legt.
Neben den diagnostischen und therapeutischen Gesichtspunkten stehen insbesondere die Prävention von Erkrankungen und eine geeignete Rehabilitation im Mittelpunkt einer geriatrischen Behandlung, die den Patienten bestmöglich in Erhaltung seiner Autonomie unterstützt.
Alter allein ist kein Kriterium für die Definition eines geriatrischen Patienten!
Altsein ist per se keine Krankheit, es macht jedoch für Krankheiten empfänglicher!
Das gleichzeitige Bestehen von mehreren somatischen und psychischen Erkrankungen sowie eine herabgesetzte physiologische Funktionsfähigkeit im Alter machen eine Priorisierung der medizinischen Maßnahmen notwendig!
Entscheidungen über diagnostische und therapeutische Maßnahmen im höheren Lebensalter sollen an ein Funktionsassessment und nicht an das kalendarische Alter gekoppelt werden. (DGIM - Klug entscheiden in der Geriatrie)
Stürze und Sturzrisiko im höheren Lebensalter sollen diagnostisch und interventionell Beachtung finden. (DGIM - Klug entscheiden in der Geriatrie)
Mangelernährung beim geriatrischen Patienten soll diagnostisch und interventionell Beachtung finden. (DGIM - Klug entscheiden in der Geriatrie)
Ältere Patienten sollen während ihres Krankenhausaufenthaltes früh mobilisiert werden. (DGIM - Klug entscheiden in der Inneren Medizin)
Für die Population mit dem höchsten Medikamentenverbrauch (80- bis 85-Jährige) gibt es die geringste Evidenz hinsichtlich der pharmakologischen Wirkungen und des Risiko-Nutzen-Verhältnisses!
Die Neuverordnung eines Medikamentes soll nicht ohne Überprüfung der bestehenden Medikation erfolgen. (DGIM - Klug entscheiden in der Geriatrie)
Start low – go slow (Beginn mit der niedrigsten Dosis und langsame Dosissteigerung je nach Verträglichkeit)!
Je älter der Patient, desto größer ist die Zahl der unerwünschten Arzneimittelwirkungen!
Je mehr Medikamente gleichzeitig verabreicht werden, desto häufiger treten unerwünschte Arzneimittelwirkungen auf!
Palliativmedizinische Aspekte : Abstract ?
Palliativmedizin umschreibt die Behandlung und Versorgung von Menschen, die aufgrund einer unheilbaren und zum Tode führenden Krankheit in der letzten Phase ihres Lebens begleitet werden.
Bedeutende Aspekte der palliativen Versorgung sind die Symptomlinderung (suffiziente Schmerztherapie, Behandlung von Übelkeit usw.), Hilfe zur Organisation pflegerischer und sozialer Leistungen sowie Beistand und seelische Unterstützung des Patienten und der An- bzw. Zugehörigen.
Bei einer nicht heilbaren Krebserkrankung sollen die körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse sowie die Belastungen und Informationsbedürfnisse der Patienten und Angehörigen wiederholt und bei einer Änderung der klinischen Situation erfasst werden. (DGIM - Klug entscheiden in der Palliativmedizin)
Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung sollen das Angebot einer vorausschauenden Versorgungsplanung (Advance Care Planning) erhalten. Die Gesprächsbegleitung zur vorausschauenden Versorgungsplanung soll frühzeitig im Verlauf sowie wiederholt bei wesentlichen Veränderungen von Befinden und Prognose angeboten werden. (DGIM - Klug entscheiden in der Palliativmedizin)
Bei Diagnose einer inkurablen Grunderkrankung sollen Patienten Informationen über palliativmedizinische Behandlungskonzepte erhalten und (wenn erforderlich) entsprechende Unterstützung angeboten bekommen (DGIM - Klug entscheiden in der Palliativmedizin). Patienten mit malignen Erkrankungen in palliativer Therapiesituation sollen Zugang zu einer spezifischen palliativmedizinischen Versorgung haben, wenn diese benötigt wird. (DGIM - Klug entscheiden in der Hämatologie und medizinischen Onkologie)
Bei Patienten mit malignen Erkrankungen soll der Bedarf für eine psychoonkologische Mitbetreuung evaluiert und gegebenenfalls eine solche Mitbetreuung in die Wege geleitet werden. (DGIM - Klug entscheiden in der Hämatologie und medizinischen Onkologie)
Die orale Gabe ist die bevorzugte Applikationsform in der Palliativmedizin!
In der Sterbephase auftretende Angst soll regelmäßig evaluiert werden. Hierbei soll neben verbalen Äußerungen auf klinische Hinweise – wie Unruhe, Schwitzen, Mimik oder Abwehrreaktionen – geachtet werden. Bei Unruhe in der Sterbephase sollen die im Vordergrund stehenden auslösenden Ursachen bestimmt werden, z.B. Schmerz, Obstipation, Harnverhalt, Atemnot, Angst und/oder ein Delir. (DGIM - Klug entscheiden in der Palliativmedizin)
Alle medizinischen, pflegerischen und physiotherapeutischen Maßnahmen, die nicht dem Therapieziel bestmöglicher Lebensqualität dienen, sollen in der Sterbephase nicht eingeleitet oder, falls sie im Vorfeld eingeleitet wurden, beendet werden. (DGIM - Klug entscheiden in der Palliativmedizin)
Ärzte gehören primär nicht zum professionellen Behandlungsteam eines Hospizes. Hierzu zählen vielmehr Pflegefachpersonal, Sozialarbeiter, Physiotherapeuten, Psychologen, Seelsorger und ehrenamtliche Mitarbeiter. Meist behandeln die Hausärzte der Palliativpatienten oder örtlich angesiedelte Palliativmediziner die schwer Erkrankten!
Der aktuelle Wille eines einwilligungsfähigen Patienten hat immer Vorrang, auch wenn eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt!
Bei Intensivpatienten sollen frühzeitig das Therapieziel, die medizinische Indikation sowie der Patientenwillen evaluiert werden. (DGIM - Klug entscheiden in der internistischen Intensivmedizin)
Die Patientenverfügung legt konkret fest, welche medizinischen Maßnahmen bei einem Patienten durchgeführt werden dürfen und welche nicht!
Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt einen nahestehenden Dritten, ohne richterliche Prüfung über die (medizinischen) Belange eines Patienten im Falle einer Nicht-Einwilligungsfähigkeit zu entscheiden!
Einen Menschen auf sein Verlangen hin aktiv zu töten, ist in Deutschland verboten (§ 216 StGB)!
Im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe wird bei der aktiven Sterbehilfe gehandelt und nicht, wie bei der passiven Sterbehilfe, eine Handlung unterlassen!
Grundbegriffe medizinischer Forschung : Abstract ?
In der medizinischen Forschung werden Studien anhand von Stichproben durchgeführt, deren Ergebnisse man normalerweise verallgemeinern möchte auf die sog. „Grundgesamtheit“.
Wie gut eine Studie verallgemeinert werden kann, hängt von ihrer „Repräsentativität“ und der „Güte“ (Objektivität, Reliabilität, Validität) der verwendeten Messmethoden ab.
Die für das Verständnis notwendigen Grundbegriffe werden in diesem Kapitel vorgestellt.
Eine hohe Repräsentativität ist Voraussetzung dafür, dass von einer Stichprobe auf die Grundgesamtheit geschlossen werden kann!
Nur valide Messungen sind in der Praxis anwendbar. Validität setzt Reliabilität und Objektivität voraus!
Die interne Validität einer Studie bezieht sich nur auf die Studienteilnehmenden, während die externe Validität die Übertragbarkeit auf die Grundgesamtheit (und damit die Praxis) bewertet. Die externe Validität setzt die interne voraus!
Angewandte Statistik : Abstract ?
Die medizinische Statistik befasst sich mit der Darstellung und Interpretation von Daten, die im Allgemeinen durch wissenschaftliche Studien erhoben wurden.
Sie lässt sich in zwei große Bereiche einteilen:
die beschreibende und die schließende Statistik.
In der beschreibenden Statistik sollen die erhobenen Daten veranschaulicht und zusammengefasst werden. Dies wird durch Verwendung verschiedener Lage- und Streumaße sowie geeigneter Diagramme erreicht.
Dafür sind Kenntnisse über das Skalenniveau der betrachteten Variablen notwendig.
Die schließende Statistik stellt hingegen das Werkzeug bereit, um einen Schluss von den erhobenen Daten auf die Grundgesamtheit zu ermöglichen, bspw. mit sog. „p-Werten“ und „Konfidenzintervallen“.
Korrelations- und Regressionsanalysen werden eingesetzt, um einen möglichen Zusammenhang zwischen zwei Merkmalen zu untersuchen.
Qualitative Merkmale bleiben qualitativ, auch wenn sie als Zahlen kodiert werden. Ein qualitatives Merkmal kann nicht in ein quantitatives umgewandelt werden!
Qualitative Merkmale werden am besten durch Angabe des Modalwertes sowie der absoluten und relativen Häufigkeiten beschrieben.
Median = 50%-Perzentil = 0,5-Quantil = 2. Quartil! 1. bzw. 3. Quartil = 25%- bzw. 75%-Perzentil = 0,25- bzw. 0,75-Quantil!
An Konfidenzintervallen kann man die Unsicherheit des Schätzwertes sehen: Je größer eine Stichprobe ist, desto kleiner wird das Konfidenzintervall und damit die Unsicherheit!
Im Allgemeinen gelten α-Fehler, also das ungerechtfertigte Annehmen einer Alternativhypothese, als schwerwiegender. Durch das Festlegen eines niedrigen Signifikanzniveaus versucht man, α-Fehler unwahrscheinlich zu machen.
Alpha ist der 1. Buchstabe → α-Fehler = Fehler 1. Art = ungerechtfertigtes Annehmen von H1
Nur weil ein Ergebnis statistisch signifikant ist, bedeutet es nicht gleichzeitig, dass es klinisch relevant ist! Die Relevanz lässt sich nicht statistisch testen, sondern muss von einem Sachkundigen eingeschätzt werden!
Ein nicht-signifikanter p-Wert bedeutet, dass man die Nullhypothese nicht ablehnen darf. Er beweist aber die Nullhypothese nicht, sondern kann auch durch eine zu kleine Fallzahl entstehen.
Korrelation ist ungleich Kausalität! Korrelationen können durch (möglicherweise unbekannte) Störvariablen („Confounder“) verursacht werden.
Ein Korrelationskoeffizient r ≈ 0 schließt nur eine lineare Korrelation aus. Es kann trotzdem ein nicht-linearer Zusammenhang bestehen!
Epidemiologie und Wahrscheinlichkeiten : Abstract ?
Wahrscheinlichkeiten helfen bei der Einschätzung, ob ein Ereignis (bspw. Krankheit, Regen, Klausur bestehen) eher auftreten wird oder nicht.
Sie werden in der medizinischen Forschung je nach Anwendung mit eigenen Fachtermini benannt:
„Risiko“, „Inzidenz“ (beide aus der Epidemiologie) und „Sensitivität“ (aus der Testtheorie) sind mathematisch alles Wahrscheinlichkeiten und werden prinzipiell gleich berechnet.
Daher benötigt man Grundkenntnisse über Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Veranschaulichen kann man viele Berechnungen mit sog. „4-Felder-Tafeln“, die hier den Einstieg bilden.
Die Number needed to treat ist im Allgemeinen die anschaulichste Möglichkeit, die Folgen einer Exposition darzustellen!
In Dezimalschreibweise sehen Odds Risiken ähnlich, sind aber nicht mit diesen gleichzusetzen: Eine Odds von 0,25 (= 1 zu 4) entspricht bspw. einem Risiko von 0,2!
Die Odds Ratio sollte nur in Fall-Kontroll-Studien genutzt werden. In Kohortenstudien und RCTs können relatives Risiko und NNT berechnet werden, die besser zu interpretieren sind!
Die Mortalität erlaubt die Einschätzung, wie relevant eine Erkrankung in einer Population ist, während die Letalität die Tödlichkeit einer Erkrankung zeigt!
Für die Entdeckung einer Erkrankung ist die Sensitivität entscheidend, für die Bestätigung des Vorliegens hingegen die Spezifität!
Die Güte eines Tests wird mittels Sensitivität („Empfindlichkeit“) und Spezifität („Treffsicherheit“) bewertet. Die Falsch-negativ- und Falsch-positiv-Raten ergeben sich direkt als jeweilige Gegenwahrscheinlichkeiten und werden daher üblicherweise nicht mit angegeben!
Eine Erhöhung der Sensitivität geht meistens mit einer Absenkung der Spezifität und umgekehrt einher!
Die prädiktiven Werte verändern sich je nach Prätestwahrscheinlichkeit, die im Allgemeinen geschätzt werden muss. Bei Screening-Untersuchungen ist sie identisch mit der Prävalenz (und damit unter Umständen sehr niedrig)!
Studientypen der medizinischen Forschung : Abstract ?
Wissenschaftliche Studien sind die wichtigste Entscheidungsgrundlage in der Medizin.
Man spricht von einer guten Evidenz, wenn es viele hochwertige Studien mit klaren Ergebnissen zu einer klinischen Fragestellung gibt.
Evidenzbasierte Medizin („EbM“) beschreibt ärztliches Handeln, bei dem die beste Therapie für einen einzelnen Patienten anhand der wissenschaftlichen Evidenz gesucht wird.
Um die Evidenzlage bewerten zu können, sind Kenntnisse über die verschiedenen Studientypen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen notwendig.
Daher werden hier Einteilungsmöglichkeiten und Besonderheiten der wichtigsten Studientypen, typische Probleme bei ihrer Durchführung sowie Bewertungskriterien in sog. Leitlinien vorgestellt und erklärt.
Randomisierte kontrollierte Studien haben die höchste Aussagekraft, sind jedoch teuer und nur prospektiv möglich!
Wenn zu einem Thema eine aktuelle S3-Leitlinie vorliegt, ist sie meistens eine der besten Informationsquellen!
Leitlinien sind nicht bindend. In gut begründeten Fällen kann bzw. muss von ihnen abgewichen werden!
Von der Art der durchgeführten Studien kann der Evidenzgrad abgeleitet werden. Als grobe Rangfolge gilt dabei: Metaanalyse > RCT > Kohortenstudie > Fall-Kontroll-Studie > Expertenmeinung!
Bisher ist die Angabe von Evidenzklasse und Empfehlungsgrad uneinheitlich. „A“ kann sowohl für „Hohe Evidenz“ als auch für „Starke Empfehlung“ stehen, das verwendete System muss der Präambel der jeweiligen Leitlinie entnommen werden
Sammelsurium der Epidemiologie :
Diagnose- und Klassifikationssysteme : Abstract ?
Diagnose- und Klassifikationssysteme sind ein wichtiges Mittel zur Objektivierung von Krankheitsbildern, medizinischem Prozedere, Therapiemöglichkeiten und Prognosen.
In Deutschland wird die Vergütung von medizinischen Leistungen anhand diagnosebezogener Fallgruppen (DRGs) geregelt.
Dabei erhält zum Beispiel ein Krankenhaus für eine Diagnosestellung (nach ICD-10-Klassifikation) oder eine medizinische Behandlung (nach OPS-Schlüssel) eine bestimmte Pauschale, unabhängig von der Liegedauer der Patienten.
Mithilfe des Karnofsky-Index und des Index zur Lebensqualität nach ECOG wird der Allgemeinzustand eines Patienten quantifiziert.
Diese Indices werden zur Wahl der Therapieschemata in der Tumorbehandlung herangezogen.
In Deutschland dürfen approbierte Ärzte keine selbstkalkulierten Preise für die jeweilige Leistung verlangen!
Qualitätsmanagement : Abstract ?
Mit Qualitätsmanagement sind organisierte, zielgerichtete Maßnahmen bezeichnet, die der Verbesserung von Produkten, Prozessen, Ergebnissen oder Gegebenheiten dienen.
Je nach Einflussbereich werden Prozess-, Struktur- und Ergebnisevaluation unterschieden.
Die Disease-Management-Programme sollen der Kostensenkung und Qualitätssicherung im gesundheitlichen Bereich dienen und umfassen eine leitliniengerechte Therapie, Schulungsprogramme für Patienten, Terminerinnerungssysteme und Maßnahmen zur Früherkennung von Folgeschäden einer chronischen Krankheit (z.B. Diabetes mellitus).
Prävention : Abstract ?
Maßnahmen unter dem Oberbegriff der „Prävention“ lassen sich je nach Zielmechanismus in Primär- (z.B. Impfung), Sekundär- (z.B. Früherkennung) und Tertiärprävention (Rehabilitation) unterscheiden.
Darüber hinaus wird die Veränderung von gesellschaftlichen Risikofaktoren (z.B. Iodzusatz zum Speisesalz) als Primordialprävention bezeichnet.
Paradox an den Vorsorgeuntersuchungen ist, dass die für die Gesamtbevölkerung effektivsten Maßnahmen dem Einzelnen keinen oder nur einen geringen persönlichen Vorteil bringen.
Die Kombination verhaltenspräventiver und verhältnispräventiver Maßnahmen verspricht größeren Erfolg als die alleinige Durchführung einer der beiden Maßnahmen!
Rehabilitation : Abstract ?
Rehabilitation (von lat. rehabilatio = "Wiederherstellung") beschreibt Maßnahmen zur Wiederherstellung, Besserung oder Aufrechterhaltung von Funktionen und Leistungen, die eine Teilhabe (Partizipation) am alltäglichen Leben ermöglichen.
Sie kann im Anschluss an eine primär kurativ ausgerichtete Akutmedizin erfolgen.
Orthopädische Erkrankungen stellen dabei den häufigsten Grund für die Inanspruchnahme von Reha-Maßnahmen dar.
Von der medizinischen Rehabilitation kann die berufliche und soziale Rehabilitation abgegrenzt werden.
Die Akutmedizin ist der kurative Ansatz einer Krankheit. Die Rehabilitation hat die Bewältigung von Krankheitsfolgen/Behinderungen zum Ziel. Dementsprechend ergänzen sich kurative und rehabilitative Behandlungen!
Grundsätzlich gilt: Reha vor Rente! Reha vor Pflege! Ambulant vor teilstationär und teilstationär vor stationär!
Versicherte dürfen Wünsche über einen Rehabilitationsort äußern, es erfolgt jedoch eine indikationsgemäße Entscheidung (§ 9 SGB IX)!
Physikalische Therapie : Abstract ?
Von den vielfältigen Möglichkeiten physikalischer Therapie werden hier einige wichtige Vertreter vorgestellt.
Mittel der physikalischen Einwirkung können unter anderem Wärme - und Kältezufuhr sowie Elektrotherapie und verschiedene Formen der manuellen Behandlung (z.B. Lymphdrainage) sein.
Phytotherapeutika : Abstract ?
(Pflanzenheilkunde)
Phytotherapeutika sind aus Pflanzen zubereitete Arzneimittel, die keine synthetischen Substanzen enthalten.
Sie können als die ursprünglichsten Medikamente angesehen werden, da sie schon im Altertum Verwendung fanden.
Beispiele für erfolgreiche, synthetisch hergestellte Medikamente, die ihren Wirkstoff der Pflanzenwelt verdanken, sind Morphin (aus der Mohnpflanze) und Digoxin (aus dem Fingerhut).
Diese beiden Medikamente haben neben den erwünschten Wirkungen natürlich wie jedes Medikament auch unerwünschte Arzneimittelwirkungen, woraus sich ableiten lässt, dass die Behauptung "pflanzliche Medikamente seien nicht giftig und können nie schaden" nicht korrekt ist und sogar gefährlich sein kann.
So wurde das Anxiolytikum Kava-Kava-Wurzel in Deutschland wegen potenzieller Lebertoxizität vom Markt genommen.
Ein anderes Beispiel ist Johanniskraut, das bei Depressionen eingesetzt wird.
Es kann durch Enzyminduktion (induziert CYP 3A4) zu gefährlichen Konzentrationsänderungen anderer Medikamente wie Phenprocoumon und Kontrazeptiva führen, weswegen die Komedikation immer auf potenzielle Interaktionen geprüft werden muss.
Ein Problem der Phytotherapie ergibt sich aus der Tatsache, dass der Wirkstoffgehalt in Abhängigkeit von Wetter- und anderen Wachstumsbedingungen sehr unterschiedlich sein kann.
Weiterhin muss man, gemessen an dem Qualitätskriterium einer evidenzbasierten Medizin, anmerken, dass bei manchen beliebten Phytotherapeutika wie Ginkgo bisher kein therapeutischer Nutzen nachgewiesen werden konnte.
Einige Phytotherapeutika zeigten in Studien eine Verbesserung der Stimmungslage und eine Linderung der Beschwerden, so dass der zusätzliche Einsatz in der medikamentösen Behandlung empfohlen werden kann.
Homöopathie : Abstract ?
Die Homöopathie ist ein alternatives Heilverfahren, welches auf die Veröffentlichungen von Samuel Hahnemann im 18. Jahrhundert zurückgeht.
Die Theorie des Heilverfahrens beruht unter anderem auf den Grundlagen des Ähnlichkeitsprinzips, der homöopathischen Anamnese und der Potenzierung, die größtenteils im Widerspruch mit der wissenschaftlich orientierten Medizin stehen.
Die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln ist wissenschaftlich nicht belegt, jedoch ist die Homöopathie in Deutschland als alternatives Heilverfahren anerkannt und wird zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Weitere alternative Heilverfahren : Abstract ?
Es gibt zahlreiche alternative Heilverfahren, die in der wissenschaftlich orientierten Medizin zwar zu einem Großteil umstritten sind, in der supportiven Behandlung aber durchaus ihren Stellenwert haben.
Einige (z.B. die Vollwerternährung) senken durch ihre Fokussierung auf prophylaktische Maßnahmen nachgewiesenermaßen die Inzidenz von sog. "Wohlstandserkrankungen".
Andere (wie z.B. die Akupunktur) werden bei speziellen Indikationen von den Krankenkassen übernommen, da Studien (z.B. bei chronischen Rückenschmerzen) eine Gleichwertigkeit mit Maßnahmen der wissenschaftlich orientierten Medizin zeigen konnten, auch wenn noch kein wissenschaftliches Verständnis über die Wirkweise vorliegt.
Im Folgenden sind exemplarisch einige der (IMPP‑)relevantesten alternativen Heilverfahren dargestellt.
Zweites Staatsexamen :
(Ablauf der schriftlichen Examensprüfung)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren