Wenn diese Kriterien erfüllt sind:
dann ergibt sich ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
S
Selbstständigkeit beeinträchtigt
D.h. Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten machen Hilfe nötig
K, K, P B
Bedingt durch körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen
D.h. die Beeinträchtigungen können nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden
D
Dauerhaft
D.h. die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft bestehen, für voraussichtlich mind. 6 Monate
M
Mindestschwere
D.h. ein gewisses Mindestmaß an Schwere der Pflegebedürftigkeit muss überschritten werden. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen erhalten Pflegebedürftige einen bestimmten Pflegegrad.
Zuletzt geändertvor einem Jahr