O N
Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll möglichst objektiv und nachprüfbar geschehen (darf nicht von Laune des Mitarbeiters abhängen).
Pflegeleistungen im Krankenhaus
Pflegeleistungen im Krankenhaus fallen nicht unter diese Pflegebedürftigkeit und werden auch nicht über die gesetzliche Pflegeversicherung abgerechnet.
Zuletzt geändertvor einem Jahr