Ambulante Pflege
Wird in Deutschland von Sozialstationen und privaten Pflegediensten erbracht, die im Sozialrecht als ambulante Pflegeeinrichtungen zusammengefasst werden
= breites Spektrum an Leistungen, von der hauswirtschaftlichen Versorgung über Grund- und Behandlungspflege, bis hin zur Intensivpflege
Stationäre Pflege
= stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime)
= Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige vollstationär (ganztägig), teilstationär (tagsüber oder nachts) oder in Kurzzeitpflege (vorrübergehend vollstationär, max. 4 Wochen) sowohl untergebracht, als auch verpflegt und gepflegt werden
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