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MJ
von Marcel J.
Verkehrsunfall
Verkehrsunfall i.s.d. Richtlinie des TMIK über die Aufnhame bei Straßenverkehrsunfällen
Ein Verkehrsunfall ist ein
plötzliches Ereignis
im
öffentlichen Straßenverkehr
, das mit dessen
typischen Gefahren
ursächlich zusammenhängt und zu einem
Personenschaden und/oder nicht völlig belanglosem Sachschaden führt.
Plötzliches Ereignis
Ist ein Ereignis wenn es für mindestens einen der unfallbeteiligten unerwartet war
Personenschaden
Ist mindestens eine leichte Körperverletzung gem. §223 StGB
Sachschaden
Ist ein vermögensrechtlich messbarer Nachteil der nicht völlig belanglos ist.
Ziele Verkehrsunfllaufnahme
- Erforschung Aufklärung Straftaten und OWis, gewinniung zu Erkenntnissen Anhaltspunkte sonstige Straftaten
- statistische Erhebung Verkehrsunfälle um Unfallhäufigkeit zu erkennen
- Schutz privater rechte
- Präventive und repressive Maßnahmen zur Erhöhung Verkehrssicherheit
Gesetzliche vorgebende Maßnahmen
Polizeiliche Verkehrsüberwachung
VOWI
Ist eine Tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung deren Ahndung eine Geldbuße zulässt.
Volk sind alle Owis nach §§24 und 24a,c StVG
Beitreten
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Author
Marcel J.
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Zuletzt geändert
vor 2 Jahren
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