Definition Gesetzliches Zahlungsmittel
Ein Zahlungsmittel, dessen schuldbefreiende Wirkung gesetzlich abgesichert ist (schuldbefreiender Annahmezwang für den Gläubiger)
Geldfunktionen
Tauschmittel
Wertaufbewahrung
Recheneinheit
Arten von Zahlungsmitteln
Geld (Bargeld, Buchgeld und e-Geld)
Geldersatzmittel (Geldsurrogate)
Komplementärgeld (virtuelle, in-game Währungen; Regionalgeld)
Geldfunktionen - Wertaufbewahrungsfunktion
Keine Verderblichkeit
Transportfähigkeit
Hortung
Geldarten - Elektronisches Geld
Jeder elektronisch gespeicherte Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird
Geldfunktion - Funktion als Recheneinheit
Vergleichbarkeit unterschiedlicher Güter
Teilbarkeit
Definition Zahlungsmittel
Ein Objekt oder ein erwerbbares Recht, das im Wirtschaftsverkehr als allgemeines Tauschmittel und zur Schuldentilgung akzeptiert wird
Geldarten
Bargeld
Buchgeld (Giralgeld)
Elektronisches Geld (E-Geld)
"Eigenheiten" rund um gesetzliche Zahlungsmittel
Andere Vereinbarungen sind nach bürgerlichem Recht zulässig (Abdingbarkeit)
In Deutschland ausschließlich die vom Eurosystem in Umlauf gebrachten Banknoten
Münzen unterliegen einer eingeschränkten Annahmepflicht
Die Akzeptanz von Buchgeld ist nicht gesetzlich geregelt, sondern resultiert aus Treu und Glauben
Grundlegende Zahlungsformen
Barzahlung
halbbare Zahlung
unbare Zahlung
Merkmale/Eigenschaften Währung
Währungsträger (in der Regel Zentralbanken)
Währungsgebiet
Währungssymbol
Währungsunterteilung (zweistufig, dreistufig)
Wechselkurs zu anderen Währungen
Geldarten - Buchgeld (Giralgeld)
Anspruch gegenüber einer Bank auf die sofortige Aushändigung von Bargeld das auf dem Konto geführt wird
Jederzeit fällige Guthaben (Sichteinlagen) bei Kreditinstituten (Bankengiralgeld) oder Notenbanken (Zentralbankgiralgeld)
Stufen der "Geldentstehung" von Banknoten
1. Druck in der Banknotendruckerei
Widmung (= Bekanntgabe der Banknotenmerkmale und rechtliche Einordnung als gesetzliches Zahlungsmittel)
Emission an den Kassenschaltern der NZB's
Definition Zahlung
Akt der willentlichen Überlassung von Geld, meist zur Erfüllung einer vertraglichen Schuld
Bilanzierung der Bargeldvorratsbestände
Banknoten-Vorratsbestände in Tresoren sind rechtlich kein Bargeld und werden daher nicht aktivisch bilanziert
Ankauf druckfrischer Banknoten von der Druckerei ist buchhalterisch "Aufwand" und wird in der GuV-Rechnung erfasst
Münz-Vorratsbestände in den Tresoren der Bundesbank sind wegen der anders gearteten Emissionssituation bereits Geld im rechtlichen Sinne und werden daher in der Bilanz aktiviert
Halbbare Zahlung
Zahlung unter Umwandlung von Bargeld zu Buchgeld oder Buchgeld zu Bargeld
Geldfunktionen - Tauschmittel
Reduktion der Komplexität der Tauschbeziehung
Bilanzierung des Banknotenumlaufs
Emittierte Banknoten in Umlauf werden bei der Notenbank bilanziell passiviert
Passivierte Banknoten im Umlauf Funden sich bei NCB's des Eurosystems in zwei Positionen: P1(Banknoten in Umlauf) und P9.2(Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems")
Unbare Zahlung
Zahlung durch Übertragung von Buchgeld oder E-Geld
Rechtliche Grundlage der Geldentstehung bei Banknoten
Emissionsrecht für Banknoten liegt bei EZB und NCB's (faktisch nur bei NCB's)
Geldentstehung von Banknoten durchläuft drei Stufen (Druck, Widmung, Emission), erst dann werden Banknoten Bargeld im rechtlichen Sinne
Die willentliche Emission am Kassenschalter kann nach den Regeln der Rechtsscheintheorie ersetzt werden (z.B bei Überfall)
Bei Wiedereinzahlung am Kassenschalter einer NZB wird die Emission rückabgewickelt, womit eine Banknote ihre Bargeldeigenschaft rechtlich wieder verliert
Zuständigkeiten der Zentralbanken - Europäische Regelungen
EZB hat ausschließliches Recht, die Ausgabe von Banknoten zu genehmigen
EZB und NZB's sind zur Ausgabe der Banknoten berechtigt
Nur die von EZB und NZB's ausgegebenen Banknoten gelten als gesetzliches Zahlungsmittel
Mitgliedsstaaten haben nach vorheriger Genehmigung durch EZB das Recht zur Ausgabe von Euro-Münzen
EZB Rat kann die Stückelung und Merkmale von Münzen so weit harmonisieren, wie für ein reibungslosen Umlauf innerhalb der Union erforderlich ist
Zahlung durch Übergabe von Banknoten und Münzen
Gründe für die Passivierung der Banknoten in Umlauf
Buchhalterisch liegt ein Passivtausch vor
Wegen des historischen Hintergrunds mit früherer Gold-Einlösungspflicht waren Banknoten Fürher tatsächlich zu passivierende Verbindlichkeiten
Arten von Münzgeld
Umlaufmünzen
Gedenkmünzen
Sondermünzen
Bargeldgeschäftspartner
Kreditinstitute im Sinne des KWG
Andere Unternehmen, die gewerbsmäßige Transporte von Banknoten oder Münzen durchführen (WDL)
Stellen, die Transaktionen über einen Dritten wie beispielsweise WDL-Unternehmen vornehmen lassen
Münzrollenfertiger, die über einen von der Bank vergebenen ID-Code für die Fertigung von Münzrollen in Folienpackungen verfügen (z.B Automatenaufsteller)
Unternehmen, die Zahlungsdienste im Sinne von § 1 Abs. 2 ZAG erbringen (z.B Paypal)
Stellen, deren Transaktionsvolumina regelmäßig die Größe von Normpäckchen oder Münzrollenpackungen erreichen oder nur geringfügig unterschreiten
Bilanzierung des Münzgeldumlaufs
Umlaufende Münzen werden bilanziell nicht erfasst, die Beträge werden in einer speziellen Nebenbuchhaltung festgehalten
Wesentliche Regelungsinhalte der AGB der Bundesbank
Form der Auftragserteilung (z.B CashEDI)
Besondere Regelungen für die Münzrollenfertigung
Preisverzeichnis
Besondere Bedingungen für nicht kontogebundene Verfahren
Nur 2-Euro Münzen
Haben eine nationale Seite, die von der "normalen" nationalen Motivseite abweicht
sind offiziell "zum Umlauf bestimmt" und daher beschränkt gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euro-Währungsraum
Extended Custodial Inventory Program (ECI)
Beschreibt den Betrieb von Verwahrstellen für Euro-Banknoten durch ausgewählte Banken, die die Eurobargeldversorgung in Ländern außerhalb Europas gewährleisten
Vertragliche Vereinbarung zwischen EZB, EU-NCB's und Geschäftsbank (ECI-Bank) über Euro-Banknotenversorgung der ECI-Bank
Bestände müssen durch die ECI-Banken mit geeigneten Wertpapieren besichert werden
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten bezüglich Bargeld - Geldfälschung
§§ 146 + 147 beziehen sich auf Banknoten und Münzen
Delikt zu trennen in Vorbereitung von Falschgeldproduktion, Herstellung und Vetrieb
Zieht Freiheitsstrafe nach sich, sofern Tat mit Vorsatz
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten bezüglich Bargeld - Feststellung von Falschgeld
Denkbar durch jede beliebige Person
Häufig bei Banken im Rahmen von Einzahlungen und Bundesbank im Rahmen der Papiergeldbearbeitung
Alle professionellen Bargeldakteure mit "Wiederausgabetätigkeit" haben eine Prüf- und ggf. Anhalteverpflichtung
Berechnung des Münzumlaufvolumens
Vom BMF angekaufte Münzen
- im Tresor der Bundesbank gelagerte Bestände
= von Bundesbank initiierter Münzumlauf
Zuständigkeiten der Zentralbanken - Nationale Regelungen
Integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken
Vorrangiges Ziel, Preisstabilität zu gewährleisten
Hält und verwaltet die Währungsreserven der BRD
Sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland
Trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei
Definition Währung
Offizielles Zahlungsmittel
Definition Geldzeichen
Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden
Definition Zahlungsinstrument
Ein Satz von Regeln und Verfahren welche die Übertragung von Geld vom Spender zum Zahlungsempfänger ermöglichen
Zahlungsinstrumente des unbaren Zahlungsverkehrs
Beziehen sich ausschließlich auf die Übertragung von Buchgeld zwischen Konten
Dabei können die beteiligten Konten bei derselben oder bei verschiedenen Banken geführt werden
Bundesbank als sachlich zuständige Ordnungswidrigkeiten-Behörde
Zweck: Vermeidung von Verwechslungen zwischen Werbedrucken oder Spielgeld und echten Banknoten
Praxisfälle: Werbedrucke mit vollständigen oder teilweisen Abbildungen von Banknoten aller Stückelungen
Innerbetrieblich ist der Zentralbereich Recht zuständig
SEPA - Rechtliche Grundlagen
SEPA-Verordnung der EU als Basis
Verfahrensmäßige Ausgestaltung durch Rulebooks des European Payments Council (EPC)
Anerkennung der Regeln durch Zahlungsdienstleister nötig (Adherence Agreement)
Zusätzliche nationale Begleitgesetze
Payments Service Directive 2
Geldarten - Bargeld
Banknoten und Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind
Unbefugte "Geldzeichenherstellung" und Vertrieb von "Geldzeichen"
Rechtliche Regelung: § 35 BBankG
Sinn: schützt das staatliche Bargeldmonopol and sich (= Währungsschutz)
unbedenklich, wenn keine "Verdrängung" (= Ersatz des Euros) möglich -> Gutscheine, Regionalwährung als privates Zusatzgeld
gestattet: regionale Parallelwährung (Quasi-Duldung)
verboten: Ersatzwährung
SEPA-Zahlungsinstrumente
SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer = SCT)
SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit = SDD)
SEPA Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework = SCF)
Arten unbarer Zahlungsinstrumente nach der Rolle des Initiators
Überweisungsverfahren (Auslöser der Zahlung ist Zahlungspflichtiger)
Einzugsverfahren (Auslöser der Zahlung ist Zahlungsempfänger)
SEPA Überweisungen - Fristen
Ein Tag für Überweisungen in Euro innerhalb der EWR
zwei Tage für Überweisungen, die mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleggebunden) in Auftrag gegeben werden
vier Tage für Überweisungen innerhalb der EWR, die nicht in Euro erfolgen
Keine Fristen bei Überweisungen außerhalb des EWR
SEPA Überweisung - Authentifizierung
Name des Empfängers bzw. Begünstigten
IBAN (internationale Kontonummer) des Empfängers
BIC (Internationale Bankleitzahl) des Empfängers
Überweisungsbetrag in Euro und Cent
Verwendungszweck
Angaben (Name, Vorname, Firma, Ort) zum Absender bzw. Kontoinhaber
IBAN des Absenders bzw. Kontoinhabers
SEPA Lastschriften - Art des Mandats
Basis-Lastschrift-Mandat (SDD) oder Firmen-Lastschrift-Mandat
Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung und Auftrag an eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung und Kontobelastung
SEPA Lastschriften - Gültigkeit/Dauer der Gültigkeit des Mandats
Eimmallastschrift
wiederkehrend (bis zur Kündigung durch den Zahlungspflichtigen)
unbefristet (aber maximal 36 Monate seit dem Fälligkeitstermin der letzten gültigen Lastschrift)
haben zwei national gestaltete Seiten
sind nur im Emissionsland gesetzliches Zahlungsmittel
haben höhere Nominalwerte als 2€ und können mit Aufschlag ausgegeben werden (zzgl. MwSt.)
SEPA Lastschriften - Pre-Notification
Vorankündigung des Zahlungsempfängers mit Informationen zum Fälligkeitsdatum, Betrag, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz
Eigenschaften SEPA Instant Payments
24/7/365 - Verfügbarkeit (sofortiges Interbanken-Clearing und unmittelbare Gutschrift auf Empfängerkonto)
konzeptionell keine Einschränkung bezüglich Zahlungsinstrument, Clearingmodalität und Abwicklungsmodalität
TIPS (TARGET Instant Payment Services) als Angebot des Eurosystems
Wettbewerber: RT1 der EBA Clearing sowie einige nationale Anbieter
Wichtige Eigenschaften/Prozessabläufe bei SEPA-Lastschriften
Art des Mandats
Gültigkeit/Dauer der Gültigkeit des Mandats
Identifikation der betroffenen Konten
Pre-Notification
SEPA Lastschriften - Identifikation der betroffenen Konten
Mittels IBAN und BIC
Kryptowerte
Digitale Darstellung eines Wertes
von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert
kein gesetzlicher Status einer Währung oder Geld
Von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert oder zu Anlagezwecken dient
Kann auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden
Unterschied Basislastschrift (SDD) und Firmenlastschrift (SDD B2B) - Zahlungspflichtiger
Basislastschrift: Privat- oder Firmenkunde
Firmenlastschrift: Nur Firmenkunde
Unterschied Basislastschrift (SDD) und Firmenlastschrift (SDD B2B) - Vorlauffristen
Erstlastschrift Basislastschrift: Mind. fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeitstermin
Folgelastschrift: Mind. zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeitstermin
Firmenlastschrift: Immer mind. ein Bankarbeitstage vor Fälligkeitstermin
Unterschied Basislastschrift (SDD) und Firmenlastschrift (SDD B2B) - Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen
Basislastschrift bei gültigem Mandat: 8 Wochen nach Fälligkeitstermin
Basislastschrift bei ungültigem Mandat: 13 Monate nach Fälligkeitsdatum
Firmenlastschrift: Kein Widerspruch möglich, da der Zahlungspflichtiger seiner Bank vor der ersten Fälligkeit die Mandatserteilung bestätigen muss
Giro-/Debitkarte - rechtliche Regelungen
Hauptvertrag: Girokontovertrag (Dauerschuldverhältnis)
Zusätzlich: Abschluss eines Vertrages über die Ausgabe und Nutzung von Girokarten (Bedingungen für die Debitkarten)
Vereinbarung von Sorgfaltspflichten (Bsp. Mitwirkungspflichten der Kunden die Geheimzahl geheim zu halten)
Für nicht autorisierte Zahlungen haftet die Bank
Bei Diebstahl zahlt der Kunde max. 50 Euro bis zur Sperranzeige
Bei Pflichtverletzungen haften die Kunden in vollem Umfang
Funktionen der Giro-/Debitkarte
Bargeldlose Bezahlung (kontaktlos via near field communication (NFC) oder mit PIN am POS)
Legitimation Online-Banking im Chip-TAN Verfahren
Jugendschutzmerkmal
Bargeldauszahlung
Kontoauszüge ziehen
Klassifikation von Kreditkarten nach dem Abrechnungssystem
Charge-Karten
Credit-Karten
Prepaid-Karten
Definition und Eigenschaften Kreditkarte
Karte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen
Kunde erhält für den Zeitraum zwischen Bezahlung der Ware und der Fälligkeit der Rechnung einen Kredit mit sehr kurzer Laufzeit
Wird entweder von dem Kreditkarteninstitut allein oder in Zusammenarbeit mit Banken herausgegeben
Meist weltweit einsetzbar
Bei Online-Transaktionen verwendbar
Kartenorganisationen/Schemes
Haben weder mit Karteninhabern noch mit Händlern einen Vertrag
Vergeben Lizenzen an Banken für das Issuing- und Acquiring-Geschäft und sorgen durch Regularien, einheitliche Formate, Netzwerke etc. für eine standardisierte Abwicklung und Verrechnung zwischen den teilnehmenden Banken
Beispiele: Visa, American Express, Visa
Sammlung der Umsätze auf einem Kartenkonto bis zu einem Kreditlimit
Komplette Zahlung der Kartenumsätze
Abrechnung einmal im Monat per Lastschrift
In Deutschland häufigster Fall
komplette oder teilweise (revolving) Zahlung der Kartenumsätze mit Krediteinräumung
Ersetzt insoweit auch den Dispositionskredit auf Girokonten
In den USA weit verbreitet
Wie wird der Zahlvorgang bei einer Debitkarte ausgelöst?
Händler liest die benötigten Daten über ein elektronisches Kassenterminal vom Chip der Karte aus
Online wird die Kontodeckung und vorliegende Meldungen geprüft (Zahlungsgarantie)
Konto des Zahlers wird sofort mit dem Zahlbetrag belastet
Arten unbarer Zahlungsinstrumente nach der Form der Informationsübermittlung
papier-/beleggebunden
elektronisch
Prepaid-Kreditkarten
Keine Kreditgewährung und somit auch keine Bonitätsprüfung nötig
Bspw. für reisende Jugendliche nutzbar
Stufen im Zahlungsprozess - Auftragserteilung
Auftraggeber wählt ein Zahlungsinstrument und reicht Auftrag bei einer Bank ein
Aufbau Vier-Parteien-System
Stufen im Zahlungsprozess - Interne Auftragsbearbeitung nach Zahlungsabwicklung
Ggf. Gültigkeitsprüfungen, Sortierung, Verbuchung auf dem Konto des Begünstigten
Stufen im Zahlungsprozess - Interne Auftragsbearbeitung vor Zahlungsabwicklung
Verifizierung/Authentifizierung des Zahlungsauftrags
Bei beleghaften Aufträgen noch: Belegbearbeitung und Formatierung der notwendigen Informationen für Datenverarbeitung
Prüfung und ggf. Sperrung der notwendigen Kontoguthaben oder Kreditlinien
Vorbereitung der Verbuchung auf den betroffenen Konten
Merchant Service Charge (MSC)
Wird vom Händler an den Acquirer bezahlt
In der Regel prozentual auf dem bei den Händlern getätigten Transaktionsbetrag
Ein Teil wird vom Acquirer in Form der Intercharge Fee an den Issuer weitergegeben
Gründe für Notwendigkeit des Interchange Fee
Motivation zur weiteren Ausgabe von Karten, einer wichtigen Komponente im Gesamtsystem
Issuer garantiert die Zahlung und trägt somit den Großteil des Risikos (Zahlungsausfälle, Betrug, Kosten für Betrugsprävention)
Processingkosten des Issuers
Innovationen für neue Zahlungsformen und verbesserte Sicherheitstechnologie
Kosten der zinsfreien Periode (die Zeit bevor der Kartenbesitzer eine Zahlung geleistet hat)
Sicherheitsfaktoren bei elektronischer Zahlungsauslösung
Mindestens zwei müssen gegeben sein
Wissen (z.B Passwort)
Besitz (z.B Karte)
Inhärenz (z.B Fingerabdruck)
Aktivitätsgruppen in der Interbanken-Zahlungsbeziehung
Informationsübermittlung
Zahlungsverarbeitung (Processing/Clearing)
Zahlungsabwicklung (Settlement)
Karteninhaber-Gebühren
Werden vom Karteninhaber an den Issuer bezahlt (z.B die Jahresgebühr)
Wichtige Merkmale bei der Übermittlung von Zahlungsinformationen
Authentizität der Daten
Integrität der Daten
Vertraulichkeit der Daten
Lizenzgebühr
Wird von den Issuern und Acquirern an den Lizenzgeber bezahlt
Stufen im Zahlungsprozess - Interbanken-Zahlungsabwicklung
Übertragung von Geld zwischen den beteiligten Banken mit unwiderruflich schuldbefreiender Wirkung (Finalität)
Stufen im Zahlungsprozess - Zahlungsbestätigung
Empfangs- bzw. Ausführungsbestätigung, z.B in Form einer Position auf dem Kontoauszug
Zahlungsverarbeitung (Processing/Clearing) - Zweck
Vorbereitung eines fehlerfreien Settlement
Im Vorfeld der Buchung zur Erfüllung der Geldforderungen
Aktivitätsgruppen in der Interbanken-Zahlungsbeziehung - Zahlungsabwicklung
Unwiderrufliche Übertragung von Geld zwischen Auftraggeber- und Empfängerbank
Stufen im Zahlungsprozess - Interbanken-Zahlungsverarbeitung
Vorbereitung der fehlerfreien Abwicklung: Übermittlung, Sortierung, Abstimmung, ggf. Saldenbildung (netting) und Bestätigung von Zahlungsaufträgen
Zahlungsabwicklung (Settlement) - Aufgabe
Übertragung von Geld (Kontoguthaben) zwischen der Bank des Auftraggebers und der Bank des Begünstigten, ggf. über die Bücher des Abwicklungsagenten
Aktivitätsgruppen in der Interbanken-Zahlungsbeziehung - Informationsübermittlung
Austausch zahlungsverkehrsbezogener Nachrichten zwischen den beteiligten Banken
Zahlungsabwicklung (Settlement) - Zweck
Akt hat schuldbefreiende Wirkung (Finalität: unwiderruflich, unbedingt)
Stufen im Zahlungsprozess
1. Auftragserteilung (Submission)
2. Interne Auftragsbearbeitung (Processing)
3. Interbanken-Zahlungsverarbeitung (Clearing)
4. Interbanken-Zahlungsabwicklung (Settlement)
5. Interne Auftragsbearbeitung (Processing)
6. Zahlungsbestätigung (Information)
Zahlungsverarbeitung (Processing/Clearing) - Aufgaben
Erzeugung und Verarbeitung von Zahlungs- und Bestätigungsnachrichten
Ggf. Umformatierung eingehender Zahlungsnachrichten/-aufträge in das Ausgangsformat
Abgleich von Zahlungsaufträgen, z.B Feststellung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten, Übereinstimmung von Zahlungssummen und Einzelbeträgen
Ggf. Saldierung und Ermittlung einer Schlussposition für die Abwicklung (netting)
Sortierung von Zahlungsaufträgen nach Zahlungswegen, Empfängerbanken
Informationsübermittlung im Zahlungsprozess - Früher
Übergabe von Belegen
Telegraphische Übermittlung (ticker tapes)
Austausch von Datenträgern, z.B Magnetbändern
Aktivitätsgruppen in der Interbanken-Zahlungsbeziehung - Zahlungsverarbeitung
Generierung, Interpretation von Zahlungs- und Bestätigungsnachrichten
Zahlungsabstimmung und -verbuchung
Ggf. Netting
Zahlungsverarbeitung - Innerhalb einer Bank
Zahlungen können innerhalb einer Bank verarbeitet werden, wenn sowohl Sender als auch der Empfänger Konten bei dieser Bank halten
Kein Zahlungsverkehr im engeren Sinne, sondern reiner Buchungsvorgang
Bei größeren Instituten kann internes Netzwerk zur Ansprache der Konten notwendig sein
Bedeutung SWIFT
Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
Gebühren im Vier-Parteien-System
Interchange-Fee
Ausgewählt rechtliche Regelungen zu Kreditkarten
Kauf mit Kreditkarte als abstraktes Schuldversprechen bei Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber (§ 780 BGB)
Bezahlung mit Kreditkarte verschafft kein Eigentum an Bargeld, sondern ist nur eine Forderung gegen das Kreditkartenunternehmen
Beschränkungen des Münzgeldumlaufs
Die EZB hat, um den Münzgewinn zu begrenzen ein jährlich neu angewendetes Genehmigungsrecht für das Münzprägevolumen aller Euro-Teilnehmerstaaten
EZB hat dadurch volle Kontrolle über die Geldmenge
Nur 10% des gesamten Bargeldumlaufs dürfen Münzen sein
Informationsübermittlung im Zahlungsprozess - Heute
Nutzung von Kommunikationsnetzwerken, z.B Geldautomaten, Kartenterminals, Interbankenzahlungen
Zahlungsverarbeitung - Fallgestaltungen bei mehreren beteiligten Banken
Loro-Nostro-Kontenbeziehung zweier Banken
Korrespondenzbankenbeziehung: Eine oder mehrere Banken fungieren als Intermediär
Zahlungssystem: Multilaterale Einrichtung vieler Banken
Interchange Fee
Gebühr, die üblicherweise vom Acquirer an den Issuer bezahlt wird
Prozentual auf dem bei den Händlern getätigten Transaktionsbetrag erhoben
Bei GAA Transaktionen zahlt der Issuer an den Acquirer, da dieser die Infrastruktur zur Verfügung stellt
Kann bilateral und multilateral verhandelt werden
Ohne Vereinbarung kommt die "Fall Back Rate" der jeweiligen Kartenorganisation zur Anwendung
Maximale Höhe für Interbankentgelte bei 0,3% des Transaktionswert für Verbraucherkreditkarten und 0,2% des Transaktionswerten für Debitkarten
SWIFT
Genossenschaft unter belgischem Recht
In Besitz und unter Kontrolle der weltweiten Mitglieder aus der Finanzindustrie (insb. Banken)
Gegründet 1973, erster Nachrichtenversand 1977
Stellt primär sichere, standardisierte Nachrichtendienstleistungen für die Finanzwirtschaft weltweit zur Verfügung
Bietet daneben weitere Kommunikationsdienstleistungen an
Setzt Standards, die auf Marktanforderungen basieren
Ein "Transportmedium" für den elektronischen Austausch von z.B standardisierten Zahlungsverkehrsnachrichten
KEIN Zahlungsverkehrssystem
Zahlungsabwicklung (Settlement) - Rolle des Abwicklungsagenten
privatwirtschaftliche Institution: Abwicklung in Geschäftsbankgeld -> Ausfallrisiko
Zentralbank: Abwicklung in Zentralbankgeld -> kein Ausfallrisiko
Definition Open banking
Das Austauschen un bessere Nutzen von Bankdaten, deren Nutzung die Konsumenten Dritten erlaubt haben, um Apps und Dienstleistungen herzustellen
—> Umsetzung in Deutschland durch P2D2
Dritte Zahlungsdienstleister - Zahlungsauslösedienste
Ein Dienst, der auf Antrag des Zahlungsdienstnutzers einen Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auslöst
Mehrwert: Gewissheit über Auslösung und Ermöglichung des direkten Versands der Ware
Dritte Zahlungsdienstleister - Kontoinformationsdienste
Ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten bei einem anderen Zahlungsdienstleister oder bei mehr als einem Zahlungsdienstleister
Registrierung anstelle von Erlaubnis
Mehrwert: Gesamtüberblick in Echtzeit über finanzielle Situation
Gruppen, die Kontoinhaber bei der Bundesbank sind
Kreditwirtschaft u.ä.
öffentliche Verwaltungen u.ä
Betriebsangehörige u.ä.
Kontoinhaber bei der Bundesbank - Kreditwirtschaft
inländische KI
Korrespondenzbanken, ausländische Zentralbanken
Wertdienstleister mit einer Zulassung als Zahlungsinstitut
Wertpapierhandelsunternehmen
Stellen, die Abwicklungssysteme betreiben und in dieser Eigenschaft handeln
technisch notwendige Konten der Deutschen Bundesbank für interne Zwecke
Kontoinformationsdienste & API
P2D2 erlaubt Kunden die Nutzung von “third-party” Zahlungsdienstleistern
Diese Drittparteien sollen über Schnittstellen auf die notwendigen Informationen des kontoführenden Instituts zugreifen können
So können Zahlungsinformationen heruntergeladen werden oder Zahlungen ausgelöst werden
Kontoinhaber bei der Bundesbank - öffentliche Verwaltungen
Bundes- und Landesbehörden
Sondervermögen des Bundes
KfW
Bundesagentur für Arbeit
Dienststellen der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte
Institutionen, die für Bundes- und/oder Landesbehörden tätig sind und zu mindestens 2/3 von diesen finanziert werden
Institutionen der EU bzw. von EU-Staaten und der UNO
sonstige, öffentlich-rechtlich organisierten Institutionen (z.B Kommunen, Unikliniken, Handwerkskammern)
Dienstleister, die von öffentlichen Verwaltungen mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragt sind
karitative Einrichtungen
Standard-Leistungsangebot für Kontoinhaber
Führung von Girokonten auf Guthabenbasis
Ausführung von Überweisungen und ggf. Einzugsaufträgen
im Inhand und ins Ausland
im Rahmen der AGB und der besonderen Bedingungen
Grundsätzlich keine Verzinsung
Unterrichtung über Buchungen und Kontostand mittels Kontoauszug
Kontoinhaber bei der Bundesbank - Betriebsangehörige
Betriebsangehörige
Bankangehörige
ehemalige Bankangehörige
hinterbliebene Ehegatten vorgenannter Personen
hinterbliebene waisengeldbetrechtigte Kinder
Personalverwaltungen
Vereinigungen und Einrichtungen von Betriebsangehörigen
Externe Caterer, die in Eigenregie Verpflegung und Handelswaren in den Räumen der Bank verkaufen
Besonderheiten im Leistungsangebot für Kontoinhaber - Weitere Akteure
Ausländische Zentralbanken, Währungsbehörden, internationale Organisationen
—> Verzinsung von Übernachtgeldern und Zeitgeldern
Europäische Institutionen
—> Verzinsung von Übernachtgeldern
Öffentliche Verwaltungen
Unbesicherter Innertagskredit
Dispositionsunterstützung
Besonderheiten des Leistungangebot für Kontoinhaber bei Kreditinstituten
Unterhaltung eines Kontos auf der TARGET2-Plattform für
Mindestreservehaltung
Inanspruchnahme von Innertageskredit
Nutzung Ständiger Fazilitäten
Verrechnung von Offenmarktgeschäften
Dotationskonten im Kontoführungssystem KTO2 für die Verrechnung von Geschäften der Bargeldver- und -entsorgung
Besonderheiten im Leistungsangebot - Pfändungsschutzkonten
Schutz für natürliche Personen gegenüber Kontopfändungen zur Bestreitung des existenziellen Lebensunterhalts
Automatischer Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und sonstige wiederkehrende Einkünfte in Höhe des Grundfreibetrags
Voraussetzung: Ausreichend Guthaben vorhanden
Nicht aufgebrauchtes pfändungsgeschütztes Guthaben wird einmalig in den Folgemonat übertragen (Sparen de facto nicht möglich)
Umwandlung in ein P-Konto nur für ein Girokonto je Person möglich
Ausblick für das Zahlungsverhalten in Deutschland
Bargeld ist bei Einkäufen weiterhin das meistgenutzte Zahlungsinstrument
Nutzung der Girocard nimmt wegen flächendeckender Verfügbarkeit und hoher Akzeptanz im Einzelhandel weiter zu
Innovative Zahlverfahren werden zwar immer bekannter, aber nur äußerst selten genutzt
Steigenede Internetumsätze und das Heranwachsen einer technikaffinen Generation ändern das Zahlungsverhalten
Viele Menschen sind in ihrem Zahlungsverhalten festgelget
Abrupte Veränderungen des Zahlungsverhaltens sind nicht zu erwarten, da sind die Zahlungsgewohnheiten derzeit nur langsam ändern
Cash concentration (CC)
bildet einen Deckungsverbund für alle Konten einer Kontohierarchie
Führt die Salden aller Konten einer Kontohierarchie über beliebig viele Zwischenebenen auf einem Konto zusammen: Wurzelkonto
Wurzelkonto steht an der Spitze der Kontohierarchie
Girokonten von Bund, Ländern oder Gleichgestellten können teilnehmen
Muss eine eindeutige Zuordnung zu einem Wurzelkonto bestehen
Abschluss einer Vereinbarung mit dem Wurzelkontoinhaber, in der die Konothierarchie und die Modalitäten festgelegt werden
CC läuft geschäftstäglich nur einmal
Simulationen zur Dispositionshilfe sind jederzeit und mehrfach möglich
Beträge können auf Kontoebene individuell parametrisiert werden
Minimalsaldo und/oder Maximalsaldo
CC wird nicht innerhalb des Zahlungsverkehrs abgewicklet, sondern als “interne Funktionalität” der Kontoführung
Folge: Buchungen werden lediglich auf den Kontoauszügen ausgewiesen
Verwendungszweckangaben für den Kontoauszugdruck können auf Kontoebene vorgegeben werden
CC wird vom Wurzelkonto her angestoßen und läuft immer für die gesamte Kontohierarchie ab
Strenge Deckungsprinzip ist zu beachten
—> kein Sollsaldo auf dem Wurzelkonto über Nacht
Definition Finanzmarktinfrastrukturen
Zusammenspiel von Zahlungsinstrumenten, zwischengeschalteten Stellen, Regeln, Abwicklungsprozessen und Organisationen, die Verbindungen zwischen Zahlungsdienstleistern herstellen
Basic financial infrastructure
provides legal certainty
provides information
Financial intermediaries
undertake financial transactions
assume discretionary risks as principal
Financial markets
enable multilateral price formation
financial market infrastructure
facilitate and/or record financial transactions
do not assume discretionary risk as principal
Eigenschaften Individualzahlungen
Geschwindigkeit: hoch
Betrag: hoch
Stückzahl: wenige
Preis: hoch
Nutzergruppe: Hauptsächlich Banken
Risiko für Finanzstabilität: hoch
Eigenschaften Massenzahlungsverkehr
Geschwindigkeit: niedrig
Betrag: niedrig
Stückzahl: viele
Preis: niedrig
Nutzergruppe: Nichtbanken
Risiko für Finanzstabilität: gering
Hauptmerkmale TARGET2
Teilnehmer: Alle EURO-NZB, EZB, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Dänemark, Polen
Größtes Individualzahlungssystem Europas
Einheitliche technische Plattform (Single Shared Platform)
Harmonisiertes Leistungsangebot
Einheitliche Preise
Dezentrale Kundenbetreuung durch NZBen
Rechtliche Basis: TARGET2-Leitlinie
TARGET2-Leitungsstruktur
Ebene 1: EZB-Rat
Oberste Zuständigkeit für TARGET2
Ebene 2: Market Infrastructure Board
Budgetierung, Finanzierung, Managment als Systemeigner, Kontakt mit Nutzern
Ebene 3: 4ZB (4 größten NZB)
Entwickler und Betreiber der Gemeinschaftsplattform
Module der TARGET2-Gemeinschaftsplattform
Zahlungsverkehrsmodul: Herzstück der TARGET2-Plattform, umfassende Kontoführung und Zahlungsabwicklung
Heimatkontenmodul: Kontoführungssystem, keine Abwicklung von Zahlungen möglich
Informations- und Steuerungsmodul: Onlinebanking-ähnliche Benutzeroberfläche, Abruf von Informationen sowie Steuerung von Geschäftsvorfällen
Ständige-Fazilitäten-Modul: Modul zu Abwicklung der ständigen Fazilitäten
Mindestreservemodul: Modul zur Verwaltung und Überwachung der Mindestreservehaltung
Contingencymodul: Modul für Notfallzahlungen bei Ausfall des Zahlungsverkehrsmoduls
TARGET2: Möglichkeiten des PM-Kontos
Individualzahlungsverkehr
Nebensystemverrechnungen (z.B Clearstream)
Liquiditätsübertragungen zu anderen Konten
Innertageskredit
Offenmarktgeschäfte
Ständige Fazilitäten
TARGET2: Möglichkeiten des HAM-Kontos
Liquiditätsübertäge
Definition Liquiditätsrisiko im Zahlungsverkehr
Risiko, dass die andere Partei nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, zum vorgegebenen Zeitpunkt eine Zahlung zu leisten
Systemseitige Risikominderungstechnicken in RTGS-Systemen bzgl. Liquidität
partielles Settlement
Warteschlagen (statt sofortiger Zurückweisung)
Priorisierung von Zahlungen
Systemseitige Risikominderungsanreize in RTGS-Systemen bzgl. Liquidität
zunehmende Preise für Abwicklungen im Tagesverlauf
Throughput-Guidelines (bspw. 50% der normalen Tagesvolumina sind bis 12 Uhr abzuwickeln)
Nutzung von Reservebeständen
Bereitstellung von Innertageskredit durch Zentralbank
Verfügbare Elemente zur Liquiditätssteuerung im PM-Konto (TARGET2)
Liquiditätspooling
Datierte Zahlungen
Sender-Limite
Aktives Warteschlangenmanagement
Hauptmerkmale EURO1
Euro-Nettozahlungssystem der EBA CLEARING
Entwicklung und technischer Betrieb durch SWIFT
Nettoverrechnung mit sofortiger Finalität
Anwendung deutschen Rechts
Finale Positionen der Teilnehmer werdem am Tagesende über TARGET2 verrechnet
Systemgestaltung und Teilnahme EURO1
Abwicklung nationaler und grenzüberschreitender Euro-Individualzahlungen
Immer nur eine Zahlungsverpflichtung bzw. Forderung gleichzeitig
Positionen sind nach oben und unten begrenzt
Mittels Liquidsbrücke zu TARGET2 wird reibungsloser Zahlungsverkehr erreicht
Hauptmerkmale CLS
Privatwirtschaftliches, globales System der CLS Group zur Abwicklung und Verrechnung von Devisenhandelstransaktionen
Simultane Verrechnung beider Währungseinheiten
Positionen der Verrechnungsbanken werden über Echtzeit-Bruttosysteme (RTGS) in den einzelnen Währungen gebucht
Aufsicht und Regulierung durch FED
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