Sittlichkeit: Moral, Ethik, innere Haltung
Sitte: Brauchtum, Tradition, Gewohnheit, äußeres Verhalten
Religion: äußeres Verhalten und innere Haltung
-> keine staatliche Zwangsmaßnahme
Rechtsordnung -> staatliche Zwangsmaßnahme
Recht im objektivem Sinn: Rechtsordnung, Rechtsvorschrift (geschrieben)
Rechts im subjektiven Sinn: der Anspruch, die Berechtigung aus dem objektivem Recht.
Subjektives Recht gibt es nur, wenn es objektives Recht gibt. Betrifft einzelnen=subjektives Privatrecht, oder eben subjektives öffentliches Recht
Privatrecht: regelt Beziehung rechtlich gleichgestellte Personen untereinander. Berechtigen und Verpflichten jedermann.
Öffentliches Recht: regelt Verhältnis des Einzelnen zum Staat bzw den Trägern und zwischen Hoheitsträgern.
Subjektstheorie: liegt vor, wenn notwendigerweise ein Träger der öffentlichen Verwaltung in seiner Funktion als Hoheitsträger beteiligt ist. Kann an seine Stelle auch eine Privatperson treten, liegt Privatrecht vor.
Subordinationstheorie: Bürger ist Hoheitsträger untergeordnet.
Rechtsperson / Rechtssubjekt: sind rechtsfreier. Ist die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Abstrakt: losgelöst vom Einzelfall
Generell: für alle
Konkret: für bestimmten Fall
Individuell: für betreffende Person
GG
Formelle Bundesgesetz
Verordnungen
Satzungen
BV
Formelles Landesgesetz
Europarecht
Primäreecht: ranghöchste Recht, EUV, AEUV
Sekundärrecht:
Rechtsquelle: Unter einer Rechtsquelle wird der Ursprungsort oder die Grundlage einer Rechtsvorschrift. NICHT: Verträge, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakt
Rechtssatz: Tatbestand und Rechtsfolge, wenn, dann
Zuletzt geändertvor 2 Jahren