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Vorbereitungen Jahresabschluss

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von Jasmine B.

Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip? Was passiert, wenn die Maßgeblichkeit unterbrochen wird?

Das Steuerrecht sieht vor, dass die Wertansätze der Unternehmensbilanz in die Steuerbilanz übernommen werden, sofern das Steuerrecht nicht zwingend einen anderen Ansatz vorschreibt - § 5 (1) EStG - Grundsatz der Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz.

Das Maßgeblichkeitsprinzip fordert im Detail:

- die Wertansätze der Unternehmensbilanz sind für die Steuerbilanz maßgeblich und müssen in diese übernommen werden. Das bedeutet, dass bei einem Ermessensspielraum im Steurrecht der Wertansatz aus der Unternehmensbilanz zu übernehmen ist.

Es muss nach UGB bspw. Das Anlagevermögen bei dauernder Wertminderung (außerplanmäßig) abgeschrieben werden. Das Steuerecht sieht diesbezüglich eine KANN-Bestimmung vor. Das Wahlrecht im Steuerrecht wird jedoch durch die Maßgeblichkeit eingeschränkt, sodass die Abschreibung auch im Steuerrecht vorzunehmen ist.

- Verstoßen hingegen die unternehmensrechtlichen Wertansätze gegen zwingende Vorschriften des Steuerrechtes (MUSS-Bestimmung), gehen diese Vorschriften den unternehmensrechtlichen Wertansätzen vor und die Maßgeblichkeit wird durchbrochen.

Das Unternehmensrechtliche lässt viele verschiedene Abschreibungsmethoden zu, während das Steuerrecht die Substanzwertabschreibung, die lineare und nunmehr auch die degressivere und beschleunigte Abschreibungsmethode erlaubt. Wird im Unternehmensrechtliche leistungsabhängig abgeschrieben, kann dieser Ansatz für die Steuerbilanz nicht beibehalten werden.

Immer dann, wenn die Maßgeblichkeit durchbrochen wird, wird die Differenz in der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) berücksichtigt.

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Jasmine B.

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