TBM
Deliktsverdacht bei (1) + (2)
Material welches rechtmäßig nach § 81a oder § 81c StPO erhoben wurde bei (1)
Material welches rechtmäßig aufgefunden, sichergestellt oder beschlagnahmt wurde bei (2)
Erforderlichkeit bei (1) + (2)
RF
(1)
Feststellung DNA-Identifizierungsmuster
Feststellung Abstammung
Feststellung Geschlecht
Abgleich mit VGL-Material
(2)
+
Feststellung Augen-, Haar- und Hautfarbe
Feststellung Alter
AOK
AOK (1):
mit schriftlicher Einwilligung —> keine Anordnung notwendig
ohne schriftliche Einwilligung —> Richtervorbehalt
Bei GIV —> StA und EPStA
AOK (2):
aufgefundenes Material von Unbekannten —> Polizei
Zuletzt geändertvor 2 Jahren