TBM
Eingriffstatbestand § 127 (2) StPO:
Gefahr im Verug
Voraussetzungen eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls
Inzidente Prüfung §§ 112 ff. StPO (bei Haftbefehl)
Inzidente Prüfung § 126a StPO (bei Unterbringungsbefehl)
Eingriffstatbestand § 112 StPO:
Deliktsverdacht
Dringender Personenverdacht
Beschuldigter
Haftgründe
Flucht oder Verborgenhalten
Fluchtgefahr
Verdunklungsgefahr
Besondere Schwere der Tat
Wiederholungsgefahr (subsidiär)
nicht außer Verhältnis
Eingriffstatbestand § 126a StPO:
rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit
Dringende Gründe für eine Unterbringung
wenn es die öffentliche Sicherheit erfordert
RF
Eine Festnahme ist ein
mit hoheitlicher Gewalt hergestelltes Rechtsverhältnis, indem einer Person die Freiheit so entzogen ist, dass sie in einer dem
polizeilichen Zweck
entsrechenden Art und Weise verwahrt wird
und daran gehindert wird, sich fortzubewegen.
—> hoh. Gewalt: Teil der Exekutive
—> Zweck: Strafverfolgung
—> Art und Weise: Zelle
—> Fortbewegung gehindert: Ort kann nicht mehr velassen werden
AOK
Richtervorbehalt (Art 104 GG)
GIV = StA + Polizei (GIV —> Verweis auf Tatbestand)
unverzügliche, spätestens am Tag nach Festnahme: Vorführung Richter!
Zuletzt geändertvor 2 Jahren