TBM
Deliktsverdacht
Staftat von erheblicher Bedeutung
Personenverdacht
Beschuldigter
Subsidiaritätsklausel - auf andere Weise wesentlich erschwert
RF
Es darf eine planmäßig angelegte Beobachtung des Beschuldigten angeordnet werden, die
durchgehend länger als 24 Stunden dauern oder
an mehr als zwei Tagen stattfinden soll
AOK
Richtervorbehalt
GIV = StA + EpStA
Die Anordnung der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungspersonen tritt außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Werktagen von dem Gericht bestätigt wird
Zuletzt geändertvor 2 Jahren