§ 93 GemO
Grundsatznorm zur Einführung in die gemeindl. Haushalswirtschaft.
Stetige Aufgabenerfüllung
Beachtung gesamtwirtschaftl. Gleichgewicht
Haushaltswirtschaft nach Regeln der Doppik
Sparksamkeit und Wirtschaftlichkeit
Haushaltsausgleich (Wichtig!!!)
SIcherstellung Zahlungsfähigkeit durch angemessene Liquiditätsplanung
Überschuldungsverbot
§ 93 I S. 1 GemO
Grundsatz der gesamten Haushaltswirtschaft vorrangestellt.
Aufgaben:
Selbstverwaltungsaufgaben (§ 2 I GemO)
Pflichtaufgaben und freiwillige Selbtverwaltungsaufgaben
Staatl. Auftragsangelegenheiten (§ 2 II GemO)
Stetigkeit:
Langfristige und dauerhafte Sicherstellung der Aufgaben Hilfsmittel: Mittelfristige Finanzplanung, die in die Haushaltsplanung integriert ist (§ 1 II GemHVO)
§ 93 I S. 2 GemO
Bund und Länder haben bei ihrer Haushalswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. (Art. 109 II GG)
Anforderungen werden im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) konkretisiert.
Gilt auch für Gemeinden gem. § 16 i.V.m. § 1 StWG
Ziele: Magisches Viereck
Ziel stehen gleichrangig nebeneinander; Zielkonflikt
Konjunkturgerechtes Verhalten = antizyklisches Verhalten
Hochkonjunktur: Investition Einschränken, um Preissteigerung
entgegenzuwirken
Rezession: Zusätzl. Bauaufträge der öffentl. Hand, um
Wirtschaft anzukurbeln; verstärkte Kredit-
aufnahme zur Finanzierung
Stabilität Preisniveau
Hoher Beschäftigunsstand
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum
Basis des neuen Haushaltswesen ist die doppelte Buchführung in Kontenform für Gemeinen (“Drei-Komponenten-System”)
Anforderungen nach § 28 GemHVO
Bilanz § 47 GemHVO
Darstellung des Vermögens und dessen Finanzierung. (=Stichtagsrechnung)
Ergebnisrechnung § 44 GemHVO
Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen (enspricht der kaufmännichen Gewinn- und Verlustrechnung)
Finanzrechnung § 45 GemHVO
Nachweis der Ein- und Auszahlungen eines Jahres
Jeder Finanzvorfall wird doppelt gebucht: “Soll” an “Haben”
Aktive Bestandkonten
Zugänge (+Anfangsbestände) werden auf der Sollseite erfasst. Abgäbge auf der Habenseite.
Passive Bestandkonten
Zugänge (+Anfangsbestände) werden auf der Habenseite erfasst. Abgänge auf der Sollseite.
Bilanzveränderung
Aktivtausch
(2 Aktivkonten betroffen; Bilanzsumme bleibt unverändert)
Passivtausch
(2 Passivkonten betroffen; Bilanzsumme bleibt unverändert)
Aktiv-Passivmehrung/ Bilanzveränderung
(Aktiv- und Passivkonto betroffen, Bilanzsummer erhöht sich)
Aktiv-Passivminderung/ Bilanzverkürzung
(Aktiv- und Passivkonto betroffen, Bilanzsummer vermindert sich)
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Zuletzt geändertvor 2 Jahren