Was sind die Interessen der Arbeitgeber ?
niedrige Produktionskosten
freie Entscheidung über Auf- / Abbau von Arbeitsplätze
keine mit hohen Kosten verbuundenen Sicherheitsauflagen zugünstigen der AN
AG als alleiniger Entscheidungsträger
Formel für urlaubsanspruch berechnen ?
Die gesetzliche urlaubsanspruch bei einer 6 tägige beschafftigung sind es für einer der 18 ist beträgt 24 tage
Formel: Gesetzliche urlaubsanspruch : 6 tägige wochen arbeit x tatsätzliche beschäftigung tage
Fallstudie 1: Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis; Suspendierung
A fährt jeden Morgen relativ früh (6.45 Uhr) von zu Hause los, um seine um 8:00 Uhr beginnende Arbeit anzutreten. Normalerweise benötigt er für die Strecke je nach Verkehrslage 45-60 Minuten. Angesichts der stets katastrophalen Verkehrsverhält-nisse in der morgendlichen „rush hour“ zieht A es vor, etwas früher aufzustehen. Er sitzt lieber eine halbe Stunde eher im Büro als im Stau. Am Donnerstag, dem 08. Ju-ni, „geht“ leider „nichts mehr“. Neben dem üblichen Stau ist wegen plötzlichen Hoch-wassers seine übliche Strecke gesperrt und A muss einer hochwasserbedingten weiträumigen Umleitung folgen. Als A genervt im Büro eintrifft, ist es 11:30 Uhr.
Meinen Sie, dass A die dem Arbeitgeber entgangene Arbeitsleistung nachholen muss, oder dass er von seiner Arbeitspflicht für den Zeitraum von dreieinhalb Stunden frei ge-worden ist? Was gilt für die Gegenleistung (Vergütungszahlung) des Arbeitgebers?
Grundsatz: kein Lohn ohne Arbeit
Lehre vom Wegerisiko, dieses trägt grds. der AN. Er kann keinen Lohn fordern!]
hier: plötzlichen Hochwassers mit hochwasserbedingten weiträumigen Umleitung
Da A wegen der Umleitung nicht den direkten Weg nutzen konnte, war es ihm unmöglich, seine Arbeit pünktlich anzutreten, so dass er von seiner Leistungs- bzw. Arbeitspflicht frei geworden ist.
Etwas anderes würde gelten, wenn der AN aus persönlichen Gründen verhindert ist, z.B.:
schwere Krankheit eines nahen Angehörigen, Niederkunft der Ehefrau, Tod o. Erkran-kung des Ehepartners o. Kindes, die Ablegung von Prüfungen, eine gerichtliche La-dung, Wohnungsbrand, Wahrnehmung gewerkschaftlicher Pflichten, …. In der Regel sind nur wenige Tage gedeckt. Grund darf sich nicht auf einen größeren Personen-kreis erstrecken
Bei Verkehrsstau, Eisglätte, Schneeverwehungen, Naturkatastrophen, politischen Un-ruhen liegen die Gründe für das Arbeitshinderniss nicht in der Person des AN selbst, sondern erstrecken sich auf einen größeren Personenkreis.
Für die Zeit zwischen 8:00-11:30 Uhr hat A in diesem Fallbeispiel keinen Vergütungsan-spruch, der AG ist von seiner Lohnzahlungspflicht befreit. Hier: Aufhebung der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus Arbeitsvertrag.
Kündigungfristen ?
Ordentliche Kündigungsfristen (§ 622, 1+2 BGB)
unter 2 J. 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
ab 2 J. 1 Monat
ab 5 J. 2 Monate
ab 8 J. 3 Monate
ab 10 J. 4 Monate
ab 12 J. 5 Monate
ab 15 J. 6 Monate
ab 20 J. 7 M.
Ein AN befindet sich auf einer vierwöchigen Urlaubsreise. Bei seiner Rückkehr findet er zu Hause in seinem Briefkasten die schriftliche Kündigung des AG vor, die dort unstreitig an seinem ersten Urlaubstag eingeworfen worden war.
Was kann er gegen diese Kündigung tun?
Die 3-Wochen-Frist ist verstrichen, da die Kündigung am ersten Urlaubstag, also vor mehr als drei Wochen zuging. Da indessen der AN von der Existenz der Kündigung nichts wusste, er also nicht in der Lage war, rechtzeitig Klage zu erheben und da er insoweit Sorgfaltspflich-ten mangels Kenntnis nicht missachten konnte, kann er die nachträgliche Zulassung der Klage bei gleichzeitiger Klageerhebung beantragen. Er hat dabei eine weitere Frist von zwei Wochen ab Kenntnis zu beachten.
Arbeitgeber und Betriebsrat regelten in der Ordnung einer betrieblichen Altersversor-gung u.a., dass Mitarbeiter, die länger als 15 Jahre beschäftigt sind, Anspruch auf eine betriebliche Rente, dass jedoch diejenigen, die in den letzten 5 Jahren vor Ein-tritt des Versorgungsfalles nicht mehr als 20 Stunden je Woche arbeiten, keinen An-spruch haben.
Eine Mitarbeiterin, seit über 20 Jahren, jedoch in den letzten 6 Jahren in Teilzeit mit 18 Stunden je Woche beschäftigt, wird unter Berufung auf diese Regelung die Be-triebsrente versagt. Sie klagt auf entsprechende Leistung. Mit Erfolg?
Anspruchsgrundlage ist hier die gemäß § 77 BetrVG geschlossene Betriebsvereinbarung zwi-schen Arbeitgeber und Betriebsrat. Diese unterliegt nach § 87 I Nr. 8 BetrVG dem Mitbe-stimmungsrecht des Betriebsrats. Eindeutig wurde darin geregelt, dass diejenigen AN, die nicht zum betrieblichen Erfolg beitragen, keine zusätzlichen Leistungen erhalten. Eine Rege-lung, die zunächst nachvollziehbar erscheint.
Allerdings hat mittlerweile der EuGH festgestellt, dass weit überwiegend Frauen in Teilzeit arbeiten, weshalb die auf den ersten Blick neutrale Regelung der Betriebsvereinbarung als „…mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung“ zu bewerten ist.
Ergebnis: Die Betriebsrente muss an die Klägerin geleistet werden.
Ein Zimmermann, seit 2 Jahren beschäftigt, hat sich als Amateurfußballer im Früh-jahr bei einem Fußballturnier den rechten Fußknöchel gebrochen, weshalb er 4 Wo-chen arbeitsunfähig war. Im Sommer dieses Jahres erleidet er beim Einsatz für seine Mannschaft eine schwerwiegende „Oberschenkelzerrung im linken Bein“. Er ist des-wegen vom 15. August bis 12. September (4 Wochen lang) arbeitsunfähig. Nachdem er am 13. September die Arbeit wieder aufgenommen hat, erleidet er am 15. Sep-tember einen Verkehrsunfall, weshalb er für 4 Wochen bis 13. Oktober arbeitsunfähig ist. Am 12. Oktober diagnostiziert sein behandelnder Arzt eine Lungenentzündung, wegen der er bis 9. November (weitere 4 Wochen) arbeitsunfähig ist. Der Inhaber des Unternehmens, dem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stets ordnungsgemäß vorgelegt wurden, fragt entsetzt, ob er tatsächlich für insgesamt 16 Wochen in diesem Jahr Krankenvergütung zahlen muss?
Feststellung: alle Arbeitsunfähigkeitszeiten beruhen auf unterschiedlichen Krankheitsursa-chen, weshalb grundsätzlich für die Zeiten „Fußknöchel“, „Oberschenkelzerrung“ und „Ver-kehrsunfall“ Arbeitsentgelt im Krankheitsfall zu bezahlen ist (Umkehrschluss aus § 3 I 2 EntgfzG: Nur bei „derselben“ Krankheit ist die Krankenvergütung auf 6 Wochen begrenzt).
Allerdings ist die Krankheit „Lungenentzündung“ während der Zeit „Verkehrsunfall“ eingetre-ten, so dass durch sie keine erneute Pflicht zur Entgeltfortzahlung ausgelöst wird. Vielmehr wird die Arbeitsunfähigkeitszeit aufgrund „Verkehrsunfall“ auf insgesamt 6 Wochen verlän-gert.
Ergebnis: Die Vergütungspflicht wegen Krankheit endet somit nach insgesamt 14 Wochen.
Ein Architekt möchte einem seiner angestellten Bauzeichner kündigen, der seit dem Jahr 2005 nunmehr acht Jahre in seinem Architekturbüro beschäftigt ist. Er ist sich unsicher, ob er einen allgemeinen Kündigungsschutz des Bauzeichners berücksich-tigen muss. Insgesamt beschäftigt er folgende AN:
Architekt (Firmeninhaber)
=
Architekt in Vollzeit (40 Std.)
Architekt in Teilzeit (32 Std.)
Architekt in Teilzeit (30 Std.)
Bauzeichner in Vollzeit (40 Std.)
Bauzeichner in Teilzeit (25 Std.)
Statiker in Teilzeit (24 Std)
Statiker in Teilzeit 20 Std.)
Sekretärin in Vollzeit (38 Std.)
Sekretärin in Teilzeit (28 Std.)
Büroangestellte in Teilzeit (16 Std.)
Bürobote (400,-Euro Job, < 20 Std.)
Reinigungskraft (400,- Euro Job, < 20 Std)
Mitarbeitende Ehefrau (10 Std.)
Auszubildender Bauzeichner
Praktikant, unbezahlt
Gesamt
Fällt der Bauzeichner unter den Schutz des KSchG?
=0
=1,0
=0,75
=0,5
10,5
Es sind mehr als 10 AN im Betrieb beschäftigt, so dass der Bauzeichner unter den Schutz des KSchG fällt. Der Architekt kann eine Kündigung nur dann aussprechen, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, d.h. einer der gesetzlich geregelten Kündigungsgründe vorliegt
Ein AN mit einer 5-Tage Woche (Mo-Fr) erkrankt.
Wann hat er grundsätzlich seine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vor-zulegen?
Der AN ist verpflichtet, dem AG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies geschieht in der Regel telefonisch, indem der AN am ersten Krankheitstag, möglichst zum eigentlichen Arbeitsbeginn, den AG unterrichtet.
Dauert die AU länger als drei Tage, hat der AN eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorzulegen. (…dem auf die drei Kalendertage folgenden ersten AT).
Geselle Fleiß, 55 Jahre alt und seit seiner Ausbildung in der Schreinerei Holz be-schäftigt, ist seit 5 Jahren Schwerbehinderter (Ausweis vorhanden), wovon er aber aus Scham dem Inhaber Holz nie etwas berichtet hat. Aufgrund eines Terminauftrags macht Holz Druck: Er verlangt Mehrarbeit von seinen Mitarbeitern, die von Mo-Fr 11 Stunden und am Sa-Vormittag 4 Stunden arbeiten sollen. Fleiß kann und will nicht mehr. Er outet sich als Schwerbehinderter, lehnt die geforderte Mehrarbeit ab und verlangt für die zurückliegenden 5 Jahre den offenen Zusatzurlaub von 5 Wochen.
Holz fragt, ob er die Mehrarbeit verlangen kann und ob er den zusätzlichen Urlaub ge-währen muss.
A. Mehrarbeit
Das verlangte Volumen von Mehrarbeit ist rechtswidrig, da er nach § 3 ArbZG die werktägli-che Arbeitszeit 8 Stunden und im Ausnahmefall 10 Stunden nicht überschreiten darf. Schon alleine deshalb ist Fleiß nicht verpflichtet, die geforderte Mehrarbeit zu leisten. Hinzu kommt, dass Schwerbehinderte nach § 124 SGB IX verlangen können, von Mehrarbeit frei-gestellt zu werden.
B. Zusatzurlaub
Nach § 125 SGB IX hat Fleiß Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen je Urlaubs-jahr, da er schwerbehindert ist. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber Holz bislang davon keine Kenntnis hatte.
Das Verlangen von Fleiß jedoch, den Zusatzurlaub für die zurückliegenden 5 Jahre zu erhal-ten, ist ohne Anspruchsgrundlage. Der Anspruch auf Zusatzurlaub erlischt, sofern er noch nicht genommen wird, mit Jahresende zum 31.12.
Ergebnis: Für Fleiß bedeutet dies, dass mit Ausnahme des laufenden Jahres die Ansprüche aus den ersten 4 Jahren erloschen sind und somit nicht mehr eingefordert werden können
Der AG kündigt das Arbeitsverhältnis seines AN am 23.03. mit der ordentlichen Kün-digungsfrist von einem Monat zum 30.04. Das Arbeitsverhältnis besteht schon länger als fünf Jahre.
Wann endet nun das Arbeitsverhältnis?
Der AG kündigt das Arbeitsverhältnis seines AN am 23.3. mit der ordentlichen Kündigungs-frist von einem Monat zum 30.4. Weil das Arbeitsverhältnis aber schon länger als fünf Jahre besteht, ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende maßgeblich. Das Ar-beitsverhältnis endet deshalb erst am 31.5., wenn der AN gegen die Kündigung Klage erhebt.
Was sind die Interessen der Arbeitsnehmer ?
hoher Lohn zum Erhalten der Lebensgrundlagen
gesichertesarbeitsplatz
Vermeindung von Unfällen durch Sicherheitsvorkehrungen
Beteiligungen der AN an wichtigen Entscheidungen
Wer ist ein Arbeitgeber ?
Arbeitgeber ist jemand der mindestens eienen Arbeitnehmer beschäftigt wie auch Juristische Personen
In welche 4 bereiche lässt sich Arbeitsrechtteilen ?
Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Verfahrensrecht
muss der Arbeitgeber immer den Grundgesetz zulassen ?
Der Arbeitgeber muss nicht immer das Grundgesetzt zulassen.
was ist Betriebsvereinbarung und wann ist das wirkend ?
schriftliche Vereinbarung zwischen AG und BR.
unmittelbare und zwingende Wirkung
Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auslegen
wie muss ein Arbeitsvertrags gestaltet sein ?
der AV ist Form, Inhalt und absclüss frei
was ist Dispositives Recht ?
ist alle Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die der Disposition der Arbeitsvertragsparteien unterliegen.
was ist der AGG und was ist der urteil bei verstoß ?
Verbot der unmittelbaren Benachteiligung ohne sachliche Grund wegen:
Rasse
ethnischer Herkunft
Geschlecht
Religion oder Weltanschauung
Behinderung
Alter
sexuelle identität
Entschädigungsansprüche ( Höhe auf bis zu 3 Gehälter gedeckt)
Kündigungsgrundlagen nach den Kündigungsschutzgesetzt ?
Personenbediengte Kündigung
Verhaltensbediengte Kündigung
Betriebsbediengte Kündigung
Personenbediengte Kündigung erklären ?
Arbeitnehmer Bedient:
Grund liegt in der Person des Arbeitnehmers der hier drauf keinen Einfluss hat z.b Kurzzeit Erkrankung, Langezeit Erkrankung, die Alkohol und Drogen sucht, verbüssen eines Freiheitsstrafe, Fehlende Arbeitserlaubnis.
Arbeitnehmer will kann aber nicht
Voraussetzung:
1. negatives Zukunft Prognose +
2. da durch eines Störung in das Arbeitsverhältnis
3. Interessen Abwägung (Vorausetzunginteresse)
Verhältnissmäßigkeit:
• Therapie • Bemmgesprech • Versätzen
Verhaltensbediengte Kündigung erklären ?
Grund liegt in Verhaltens des Arbeitnehmers (Steuerbare verhalten der hier raus Einfluss hat z.b die Arbeit Verweigerung, die nicht vertagte Krankmeldung, die selbst Beurlaubung, häufiges zuspät kommen, Arbeitszeit betrug.
der Arbeitnehmer kann, er will aber nicht
1. Arbeitsvertragliche schuldhafte Pflicht Verletzung.
2. dadurch eines Störung in Arbeitsverhältnissen
3. Interessens Abwicklung
Verhältnismäßigkeit:
- Im Leistungsbereich Grundsätzlich Abmahnung
erkläre den Betriebsbedingte Kündigung ?
Grund liegt in einer Unternehmer Entscheidung die zum Wegfall eines Arbeitsplatzes führt. z.b Umsatz Rückgang, Auftragsmangel, Still Lesung eines Betriebes Insolvenz.
1. Innerbetrieblichen oder Außerbetriebliche Grund (Richterlich überprüfbar)
2. darauf einen Unternehmer Entscheidung (Richterlich nicht überprüfbar)
3. Wegfall des Arbeitsplatzes 4. Interessen
1. Keine weiterbeschäftigungsar Weiterfreie Arbeitsplätze
2. Sozialauswahl durchführen
3. (1.Alter, 2. Betriebszugehörigkeit)
4. Unterhaltspflichten
5. GdB
nenne die Pflichten der Arbeitnehmer ?
Arbeits-/Dienstpflicht: Erbringen des vereinbarten Arbeit
Treuepflicht: Arbeitnehmer muss sich für Interessen des Unternehmens einsetzen
Gehorsamspflicht bzw. betriebliche Rücksichtspflicht zur Gewährleistunge der Ordnung und Sicherheit des Unternehmens
Verschwiegenheitspflicht
Pflicht zum pfleglichen Umgang mit Materialien und Werkzeugen
Pflicht, Schutzmaßnahmen anzuwenden gemäß Anweisungen des Arbeitgebers
Pflicht zur Krankmeldung
Auskunftspflicht über Stand der Arbeit
Pflicht zu korrekten Angaben, z.B. Spesen, Dienstausfall
Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer darf nicht als direkter Konkurrent zu seinem Arbeitgeber auftreten
Meldepflicht über vorliegende Schwangerschaft
nenne die Rechte der Arbeitgeber ?
Recht auf vollständige Leistungserfüllung
Recht auf Treue und Solidarität
Recht auf wahrheitsgemäße Antworten
Direktions- und Weisungsrecht
nenne die Pflichten der Arbeitgeber ?
Schriftliche Fixierung der Aufgaben und Ziele
Festlegung betrieblicher Regelungen
Entgeltzahlung (Höhe und Auszahlung)
Schutz- und Fürsorgepflicht
Pflicht zur Gleichbehandlung
Entgeltumwandlung (Altersvorsorge)
Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Beschäftigung
Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub
Welche Kündigungsarten gibt es und wie lange ist der gesetzliche kündigung fisten ?
Ordentliche Kündigung: Kündigung ist erst mit zugang wirksam und beidseitige einverständnis nicht erförderlich
Außerordentliche Kündigung: Fristlose Kündigung mit der Zugang der Kündigung wirksam
Aßerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist: Das Arbeitverhältnis ende mit Ablauf einer sozilaer Auslauffrist
Wiederholungskündigung:
Kündigung muss schriftliche ausgehändigt werden und die gesetzliche künddigungfristen ist 4 wochen zu 15te oder Ende des Monats.
kann der Arbeitgeber die Rückzahlug der zu viel gezahlten urlaub entgeltung anfordern ?
Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Urlaubsentgelts besteht nicht. Die richtige Berechnung des Urlaubsentgelts obliegt ihm.
wie lange dauer die tägliche Arbeitszeit und darf der Arbeitgeber mehr arbeit anfordern ?
der tägliche Arbeitszeit ist 8 stunden und maximal 10 stunden.
ja der Arbeitgeber darf mehr arbeit anfordern aber maximal 10 stunden am tag
wie viel tage zusatzurlaub besteht ein schwerbehinderten zu?
ein zusätzliche Urlaub von 5 Arbeittagen
wann endet die befristung arbeitsvertrage ?
bestehnde Arbeitverhältnise können durch eine wirksame vereinbarung Befristungsabrede enden.
Einer zusätzliche kündigung bedarf es nicht.
ist der AN bei Krankheiten Meldepflichtig und wen ja wann müss er das melden ?
ja er ist melde pflichtig und er müss sich inerhalt der erste Krankheits tag melden und inherhalt 3 tage die Krankmeldung vorzulegen.
wann zahlt der AG die Entgeldfortzahlung ?
der AG zahlt bis zum 6 wochen Der gehalt bei Krankheiten weiter sofern es keine überlapungs krankehiten gibt.
ab 6 wochen zahlt der Krankenkasse weiter.
darf man eine Mutter während der Schwangerschaft Kündigen ?
NEIN
Kündigungsverbot während der Schwangerschaft,
Kündigungsverbot 4 Monaten nach Entbindung.
Wer ist der Betriebrat und wie oft wird es gewählt ?
Der Betriebsrat ist der gesetzliche Interessenverträter der Arbeitnehmer.
der Betriebsrat wir alle vier Jahren gewählt in der Zeit von 01.03 bis 31.05
ab wie viel mitarbeiter braucht man ein Betriebsrat ?
Man Braucht ab:
Ab 5 bis 20 AN = 1 Betriebsrat Mitglieder
Ab 21 bis 50 AN = 3 Betriebsrat Mitglieder
Ab 51 bis 100 AN = 5 Betriebsrat Moitglieder
Ab 101 bis 200 AN = 7 Betriebesrat Mitglieder
In welche fall darf man ein Betriebrat Kündigen ?
man darf Gründsätzlich keine Betriebsrat Kündigen aber wen 3 andere Betriebsrat Mitglieder dafür zustimmen dan geht das mit erfolg.
der Arbeitgeber kann auch vorgericht gehen und das gerichtlich melden
3 funktionionen der Abmahnung
beanstantungsfunktion
wünsch Funktion
warn Funktion - In Vertrauens Bereich keine Abmahnung
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