Artikel
Artikel 1 (1) GG
Menschenwürde
Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt.
Objektformel Menschenwürde
Nach der Objektformel ist die Würde des Menschen betroffen, wenn der Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, oder einer Behandlung ausgesetzt wird, die sein Subjektsqualität in Frage stellt.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren