Allgemeines
Nicht zur Durchführung einer repressiven Maßnahme
Betroffene Grundrechte
FdP - Art 2 (2) S.2 i. V. m. Art 104 GG
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand:
Tatsachen die die Annahme rechtfertigen
Sachdienliche Anganben einer Person zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe
Erdorderlichkeit
Erforderlichkeit einer präventiven ED-Behandlung
AOK (1):
AOB + Polizei
AOK (2):
Polizei
Rechtsfolge
Verpflichtung einer namentlich bekannten Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen festgelegten Ort (Dienststelle) zu erscheinen, um
Angaben zu machen
sich ED-behandeln zu lassen
AOK
Zuletzt geändertvor 2 Jahren