Allgemeines
Betroffene Grundrechte
RIS - Art 2 (1) i.V.m Art 1 (1) GG
FdP - Art 2 (2) S.2 GG i.V.m. Art 104 GG
AHF - Art 2 (1) GG
APR —> bei DuSu
RaeB —> bei ED
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand:
Abwehr einer Gefahr
Erforderlichkeit
oder
Schutz privater Rechte
+
(1) Nr. 1: tatsächliche Anhaltspunkte + gefährlicher Ort + aufhalten
(1) Nr. 2: tatsächliche Anhaltspunkte +gefährdetes Objekt + aufhalten
(1) Nr. 3: Kontrollstelle
AOK :
AOB + Polizei
Bei Freiheitsentzug
Richter
Eine konkrete Gefahr ist dann gegeben, wenn bei einer Sachlage oder bei einem Verhalten im einzelnen Fall, aufgrund tatsächlicher Umstände bei ungehindertem Ablauf, die aus objektiver Sicht hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
(Die öffentliche Sicherheit ist die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie des Bestandes, der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt.)
Die öffentliche Sicherheit unterteilt sich in Individualrechtsgüter und Kollektivrechtsgüter.
Individualrechtsgüter werden in absolute Rechte und relative Rechte unterschieden und stehen dem Gesetz nach jedermann zu.
Unter die absoluten Rechte fallen die körperliche Unversehrtheit, Leben, Eigentum, Freiheit und Ehre.
Unter den relativen Rechten werden das Vermögen und das allgemeine Persönlichkeitsrecht subsumiert.
Unter die Kollektivrechtsgüter fallen die Integrität der Rechtsordnung und der Bestand des Staates.
vorgezogene Geeignetheit
vorgezogene Erforderlichkeit
1) hinreichend glaubhaft gemachter Rechtsanspruch
2) gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erreichen
3) ohne polizeiliche Hilfe besteht die Gefahr der Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung
Gefährlicher Ort
—> objektiv nachprüfbare Kriterien
—> Verharrungsmoment erforderlich
Bsp: Parkanlagen, Plätze
Gefährdete Objekte
(1) Nr. 1: tatsächliche Anhaltspunkte + gefährdetes Objekt + aufhalten
—> Gefahr droht dem Objekt und geht nicht davon aus
Bsp: Polizeiinspektion
Kontrollstelle
Einrichtung ausschließlich zur Gefahrenabwehr, um Straftaten nach § 100a StPO oder §27 VersG zu verhindern
Rechtsfolge
Die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen.
Stufenfolge beachten:
Anhalten, befragen
Festhalten
Durchsuchen
ED-Maßnahmen
AOK
Bei Freiheitsentzug —> Richter
Zuletzt geändertvor 2 Jahren