Allgemeines
Betroffene Grundrechte
Recht auf Freizügigkeit - Art 11 GG —> bei Deutschen
FdP - Art 2 (2) S.2 GG i.V.m. Art 104 GG —> bei Nichtdeutschen
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand:
Tatsachen die die Annahme rechtfertigen, dass die Person dort eine Straftat begehen wird
AOK :
Polizei
Tatsachen (Vermutungen reichen nicht)
Bsp: Aufenthaltsverbot gegen Kontaktsuchenden Drogendealer
—> Zugang zur Wohnung darf nicht betroffen sein
Rechtsfolge
Aufenthaltsverbot
zeitlich und örtlich befristet
—> nur in den Fällen in denen ein einfacher Platzverweis nicht in gleicher Weise geeignet ist
AOK
F & V
Vorschriften VA (§§ 41, 37 etc VwVfG)
80 VwGO
zeitliche und örtliche Befristung
Zuletzt geändertvor 2 Jahren