TBM
zur Abwehr einer dringenden Gefahr
insbesondere in den Fällen von GesB
nicht nur bei GesB
soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist
?
Eine dringende Gefahr liegt dann vor, wenn die Gefahr einem wichtigen Rechtsgut droht, ohne dass dieser bereits eingetreten ist.
RF
zeitlich befristetes
Aufenthaltsverbot
Verbindungsaufnahmeverbot
Näherungsverbot
AOK
Polizei
Zuletzt geändertvor 2 Jahren