Allgemeines
Betroffene Grundrechte
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand (2):
wenn Person im öffentlichen Verkehrsraum kontrolliert und angehalten wird
wenn eine Person einer IDF unterzogen wird
wenn eine Person festgehalten wird
wenn eine Person vorgeführt wird
wenn eine Person in Gewahrsam oder Haft genommen wird
wenn eine Person an einen anderen Ort verbracht wird
bei einer Verkehrskontrolle
AOK :
Polizei
Rechtsfolge
Eigensicherungsdurchsuchung
AOK
Zuletzt geändertvor 2 Jahren