(1) unmittelbarer Zwang
= Einwirkung auf Personen oder Sachen durch
körperliche Gewalt
ihre Hilfsmittel
Waffen
(2) körperliche Gewalt
= unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen
(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
= insbesondere
Fesseln
Wasserwerfer
Diensthunde
RSG
—> nicht abschließend aufgezählt
(4) Waffen
Schlagstock
DEIG
Pistole
Rivolver
Gewehr
MP
—> abschließend aufgezählt
Zuletzt geändertvor 2 Jahren